Dienstag, 2. Februar 2010

Umwandlungssatz senken.

Die Argumente für die Senkung des Umwandlungssatzes sind rational und nicht ideologisch begründet wie die Argumente der Gegner im linken Lager. Zwei Parameter in der mathematischen Gleichung der Versicherung müssen angepasst werden: 1. Höhere Lebenserwartung. 2. Tieferes Zinsniveau. Heute ist es nicht mehr möglich 7 % Rendite zu erwirtschaften. Wenn das so leicht möglich wäre, würden viele das Kapital der Pensionskasse auszahlen lassen und selbst investieren.
Der Abstimmungskampf ist in voller Schärfte entbrannt. Die Gegner einer Senkung greifen die Befürworter in oft polemischer Weise an. Viele der von ihnen vorgebrachten Argumente haben wenig mit den finanziellen und biometrischen Elementen des Umwandlungssatzes zu tun sondern sind rein willkürlich und ideologisch begründet. Dass damit die gesamte Berufliche Vorsorge in Mitleidenschaft gezogen wird, scheint wenig zu kümmern. Lesen Sie weiter: vorsorgeforum.ch/umwandlungssatz/

2 Kommentare:

  1. Vor 25 Jahren wurden die Pensionskassen obligatorisch, und der Umwandlungssatz wurde auf 7.2 % festgesetzt. Der Umwandlungssatz bestimmt die Prozente vom angesammelten Kapital, welche als Jahresrente ausbezahlt werden muss; bei Fr. 100'000 Altersgutschrift bei einem Umwandlungssatz von 7.2% ergibt sich eine Rente von Fr. 7'200. Heute sind die Zinssätze am Markt und die Inflation sehr tief. Die Lebenserwartung ist weiter gestiegen. Das Pensionskapital muss deshalb länger ausreichen. Mit dieser Abstimmung genehmigen die Stimmbürger mit einem Ja eine schrittweise Senkung des Umwandlungssatzes bis 2016 auf 6.4 %. Das ist vernünftig, weil es eine Erhöhung der Lohnabzüge verhindert, welches vor allem die jungen Leute mehr belastet, und weil die Renten der demographischen Entwicklung und dem Kapitalmarkt angepasst und damit gesichert werden.

    AntwortenLöschen
  2. Es muss betont werden, dass die Pensionskassen im Gegensatz zur AHV das Prinzip der Umverteilung und Generationensolidarität nicht anwenden. Das angesparte Geld gehört allein dem Versicherungsnehmer. Die durch Kapitalanlagen erwirtschafteten Zinsen werden dem Guthaben des Versicherungsnehmers zugeteilt. Bei der Pensionierung steht das ganze angesparte Kapital entweder als Kapitalbezug oder als Lebensrente dem Versicherungsnehmer zur Verfügung. Erst mit der Pensionierung und den monatlichen Rentenzahlungen kommt der sogenannte Umwandlungssatz zur Anwendung. Der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Rente. Bei einem Umwandlungssatz von 7 % erhält der Rentner 7 % seines Guthabens als Jahresrente. Das ergibt bei einem Guthaben von Fr. 500'000 eine Jahresrente von Fr. 35'000 pro Jahr oder Fr. 2916 pro Monat. Diese Rente könnte theoretisch mindestens 14 Jahre lang ausbezahlt werden, bis das im Beispiel genannte Kapital von Fr. 500'000 aufgebraucht wäre. Das Kapital wirft aber weiterhin Erträge ab, so dass z.B. bei 2 % Ertrag das Kapital total 20 Jahre hinhalten würde, was bei der heutigen Lebenserwartung ausreichend wäre. Der Umwandlungssatz muss der Lebenserwartung angepasst werden, weil bei immer länger lebenden Leuten das Kapital länger hinhalten muss. Der Umwandlungssatz muss auch dem Zinsniveau angepasst werden. Die Versicherung muss den Umwandlungssatz anpassen können, um Überschüsse oder Defizite minimal zu halten. Überschüsse bilden eine gesunde Reserve der Kassen, sind aber durch höhere Rentenzahlungen zu vermeiden. Defizite wären fatal, weil die Kasse auf die Dauer zahlungsunfähig würde. Die linken Politiker wollen das Prinzip der Pensionskassen nicht verstehen und reden von Rentenklau. Es wird hier aber kein Geld geklaut, sondern mit der Anpassung des Umwandlungssatzes werden die Pensionskassen gesund gehalten und die Renten gesichert.

    AntwortenLöschen