Donnerstag, 18. Februar 2010

Tieranwälte nützen den Tieren nichts.

Was nützen den Tieren die Tieranwälte, wenn sie schon gelitten haben oder zu Tode gequält wurden? Das vor kurzem verschärfte Tierschutzgesetz verfolgt und bestraft Tierquälerei angemessen. Kantonstierärzte werden die Sünder anzeigen. In Nutztierbetrieben gibt es staatliche Kontrollen. Bei Heimtieren ist es anders. Da muss dem Nachbarn auffallen, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Der Nachbar sollte Missbräuche sofort der Polizei melden. Die Polizei hat schon öfters in parkierten Autos eingeschlossene Hunde befreien müssen. Wie könnte ein Tieranwalt das verhindern ? Jeder von uns sollte bei Verdacht auf Tierquälerei die Polizei anvisieren, so dass das Gesetz rechtens umgesetzt wird.
Würde ein Tieranwalt nicht unnötige Verfahren zwecks Beschäftigung im Anwaltsbüro durchführen ?
Schreibt das Komitee „NEIN zur nutzlosen Tieranwalt-Initiative": Die Kantone haben bereits jetzt die Möglichkeit, Tierschutzanwälte einzusetzen, wenn sich dieses Instrument für ihre Situation eignet (z.B. Zürich). Die zwingende und flächendeckende Installierung von Tierschutzanwälten würde hingegen in die gut funktionierenden Strukturen der Kantone eingreifen und zu einer unnötigen Aufblähung der Bürokratie sowie zu höheren Kosten für Kantone, Gerichte und Tierhalter führen.
Tieranwälte nützen den Tieren nichts. Sie verhindern Tierquälerei nicht, da sie erst nach einer Tat zum Zug kommen. Vielmehr werden auch unnötige Verfahren zwecks Legitimation der Anwaltsstellen durchgeführt. Die Einführung eines Tieranwalts stellt zudem ein Präjudiz für weitere Spezialanwälte in allen möglichen Gebieten dar. Eine solche Entwicklung ist unerwünscht und führt zu einer unnötigen Aufblähung des Justizapparats.
Diese Gründe sprechen für eine klare Ablehnung der Tieranwalt-Initiative am 7. März 2010.

3 Kommentare:

  1. Im Zusammenhang mit der kommenden Abstimmung (am 7.März) über die Einführung eines obligatorischen Tieranwalts ist die Geschichte des Deutschen Raab interessant. Der hat für Millionen in Oberriet eine Fischfarm aufgebaut, hat aber die Tierschutzgesetze nicht eingehalten. Anstatt die Fische quälerisch in einer Trommel mit Eis zu Tode zu walzen, hätte er die Fische vorher betäuben können, um Tierschutzgesetz-konform zu sein. Das hat er abgelehnt. Der St.Galler Kantonstierazt hat deshalb Raab's Fabrik nicht bewilligt. Lesen Sie mehr über Raab in chperspektiven.blogspot.com/

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  2. "Was nützen den Tieren die Tieranwälte, wenn sie schon gelitten haben oder zu Tode gequält wurden?"

    Was für eine Argumentation.
    Dann braucht es auch keine Anwälte für missbrauchte Kinder, sie wurden ja schon missbraucht, tja. So klingt das für mich. Es geht um den Abschreckungseffekt, und der ist bei einer lächerlichen Busse von wenigen hundert Franken, wenn überhaupt, nunmal nicht gegeben.

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  3. Das bestehende Tierschutzgesetz verschafft durch die Verbote Prävention und im Falle von Gesetzesübertretungen kommt der Strafvollzug zum Wirken. Wenn die Richter zu milde Strafen sprechen, ist es sowieso so ein linker Richter. Ich stehe für schärfere Strafen ein. Der Tieranwalt kann die Tierquälerei ebenso wenig verhindern, wie "Menschen"-Anwälte Kindsmisshandlungen oder andere Verbrechen verhindern können. Der Tieranwalt kann auch nicht das Strafmass bestimmen. Hören Sie auf mit der Vermenschlichung der Tiere.

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