Donnerstag, 29. Oktober 2020

Die Konzernverantwortungsinitiative schadet den Entwicklunsländern.

Die Konzernverantwortungsinitiative würde bei Annahme durch das Stimmvolk den Entwicklungsländern eher schaden als nützen, weil durch die Klagemöglichkeit und die Rechtsunsicherheit weniger Projekte verwirklicht und weniger investiert würde. 

Die Grünliberale Nationalrätin Isabelle Chevalley arbeitet an Entwicklungsprojekten in afrikanischen Land Burkia Faso und warnt, dass die Initiative die Armut von afrikanischen Bauern vergrössern würde.

Paul Hälg, Verwaltungsratspräsident des Bauchemiekonzerns Sika, sagte es ähnlich in einem Interview mit diesem Medium. Mit der Initiative müsste man ein hohes Rechtsrisiko bei Investitionen etwa in Afrika einkalkulieren. Sie können davon ausgehen, dass diese Kalkulation schlecht aussehen würde, mit der Folge, dass wir weniger solcher Projekte angehen und unser Wachstum anderweitig suchen würden. Dabei sind es genau diese Investitionen, die helfen, Armut zu bekämpfen. Die Initiative würde also jenen schaden, die sie schützen will. https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/hilft-die-konzern-initiative-dem-afrikanischen-bauern-oder-nicht-jetzt-melden-sich-entwicklungsoekonomen-zu-wort-139634366

Dienstag, 27. Oktober 2020

Konzernverantwortungsunitiative: Täuschungsmanöver der Initianten

Die Konzernverantwortungsunitiative wird zur Ablehnung empfohlen. Umstritten sind unter anderem die Beweislastumkehr und die Haftung für Lieferfirmen, die nicht im Ausland tätig sind.

baz: Für die Gegner ist klar, dass wegen der Initiative Unternehmen in der Schweiz angeklagt werden können und dann ihre Unschuld beweisen müssen. Sie sprechen von einer Beweislastumkehr. Eine solche ist unüblich und für das betroffene Unternehmen schwierig zu erbringen.

Die Konzernverantwortungsinitiative macht Firmen in der Schweiz nicht nur für Tochtergesellschaften im Ausland haftbar, sondern auch für wirtschaftlich kontrollierte Unternehmen. Die Gegner der Initiative finden, dies bedeute, dass ein Unternehmen für Fehler eines Lieferanten eingeklagt werden könnte.

Gemäss Initiativtext unterstehen alle Unternehmen der Sorgfaltspflicht. Viele sind jedoch gar nicht im Ausland tätig.

https://www.bazonline.ch/die-drei-taeuschungsmanoever-der-initianten-766558934984

https://www.bazonline.ch/konzernverantwortung-der-ueberblick-437605729498

Freitag, 23. Oktober 2020

Nein Konzernverantwortungsinitiative: Bis zu 80'000 Unternehmen betroffen

Am 29. November 2020 kommt die Konzernverantwortungsinitiative zur Abstimmung. Die Forschungsstelle sotomo kommt in einer Studie zum Schluss, dass je nach Umsetzung bis zu 80'000 Schweizer Firmen betroffen sein könnten. Damit wären in der Hälfte der Gemeinden über 20 Prozent der Arbeitsplätze betroffen.

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Volksabstimmung vom 29. November 2020

Eidgenössische Volksabstimmung vom 29. November 2020:

1.Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»

2.Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten»

Abstimmungsbüchlein laden: Erläuterungen des Bundesrates

Kampf gegen Konzernverantwortungsinitiative

Die Konzernverantwortungsinitiative ist abzulehnen. Dafür gibt es gute Gründe, wie dass bei einem Ja zur Initiative der Schweiz die Rolle als «Weltpolizist» zukäme. Das Volksbegehren stelle Schweizer Recht und Schweizer Gerichte über das Rechtssystem aller ausländischer Staaten. Die Initiative führe auch dazu, dass weltweit jeder gratis gegen Unternehmen in der Schweiz klagen könnte. Das sei «ein Eldorado für ausländische Klageanwälte».
https://www.bluewin.ch/de/news/schweiz/kampf-gegen-konzernverantwortungsinitiative-444287.html