Sonntag, 19. Dezember 2010

Volksabstimmung vom 13. Februar 2011.

Am 13. Februar 2011 kommt folgende eidgenössische Volksinitiative zur Abstimmung:
 «Für den Schutz vor Waffengewalt»
Die Initiative will das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem für Waffen durch ein neues ersetzen. Armeewaffen müssten neu im Zeughaus deponiert werden und sämtliche Feuerwaffen würden zentral beim Bund statt in den Kantonen registriert. Zudem fordert die Initiative einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Feuerwaffen und Munition.
Empfehlung an die Stimmberechtigten: 
- Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.
- Der Nationalrat hat die Initiative mit 119 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 30 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Wortlaut der Initiative: admin.ch

Freitag, 3. Dezember 2010

Kriminelle Ausländer konsequent ausschaffen

Der Schweizer Souverän hat am 28. November 2010 der Gesetzgebung und der Justiz einen klaren Auftrag erteilt. Kriminelle Ausländer, die eines Verbrechens verurteilt wurden, sollen konsequent weggewiesen und aus der Schweiz ausgeschafft werden. Die schweren Verbrechen wurden im Initiativtext erwähnt. In der nun folgenden Ausgestaltung des Gesetzes werden die Bedingungen für die Ausschaffung näher genannt und weitere Vergehen hinzugefügt werden. Wir sehen in der Umsetzung keine Schwierigkeiten. Ein vom Gericht zu einer bedingten oder unbedingten Strafe verurteilter Ausländer wird automatisch zur Aussachaffung verurteilt werden müssen, sofern Ausnahmebestimmungen des zwingenden Völkerrechts (z.B. Todesstrafe im Herkunftsland) oder bestehender internationaler Verträge (Personenfreizügigkeit mit EU) dies nicht zulassen.
 
Zitat: "Das Abstimmungsresultat zeigt () das grosse Unbehagen der Bevölkerung gegenüber der Einwanderungspolitik der letzten Jahre. Die Öffnung der Grenzen, der freie Personenverkehr mit der EU und eine zu lasche Asylpolitik haben zu einer unkontrollierten Einwanderung geführt, die grosse Probleme mit sich bringt. Diesbezüglich ist klarer Handlungsbedarf gegeben. Die Schweiz muss ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. - Von jeder Person, die in die Schweiz einwandert, ist zu erwarten, dass sie in einer Vereinbarung unsere Verfassung und unsere Rechtsordnung respektiert.-
Wie zu erwarten, melden sich nun auch wieder jene Kreise zu Wort, die einer Einschränkung der Volksrechte das Wort reden. Materielle Vorprüfungen von Volksinitiativen, die Ausweitung der Ungültigkeitsgründe oder die Einführung eines Verfassungsgerichts sollen letztlich dazu dienen, das Initiativrecht zu relativieren und schrittweise zurückzubinden. Damit soll das Volk weniger Einfluss auf die Politik haben. Diesen Tendenzen ist entschieden entgegenzutreten." schweizerzeit.ch: Klarer Auftrag vom Volk. Kriminelle Ausländer konsequent ausschaffen.

Sonntag, 28. November 2010

Resultate Abstimmungen vom 28. Nov. 2010

Eidgenössische Vorlagen vom 28. November 2010:
- Ausschaffungs-Initiative: Angenommen. JA 52.4 %. NEIN 47.1 %
- Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative: Abgelehnt. JA 45.8 %. NEIN 54.2 %
- Steuergerechtigkeits-Initiative. Abgelehnt. JA 41.5 %. NEIN 58.5 %
NZZ: Zwei Volksbegehren und ein Gegenvorschlag

Montag, 15. November 2010

SP Reichtumssteuer-Initiative vernichtet Arbeitsplätze.

Die SP der Schweiz möchte mit ihrer Neid-Initiative den Gemeinden und Kantonen den Steuerfuss vorschreiben und damit den gesunden und bewährten Steuerwettbewerb zugunsten eines ungerechten zentralistischen Steuersystems ersetzen. Die Sozialisten sind bekannt dafür, dass sie immer wieder mit wirtschaftsfeindlichen Vorstössen den Wohlstand und unser föderalistisches Staatssystem aufs Spiel setzen. Die Sonntagspresse berichtet, dass Firmeninhaber mit hohem Investitionskapital im Falle einer Annahme der Reichtumssteuer abwandern könnten. Inhaber von grossen Firmen haben enorm hohes Privatkapital in Milliardenhöhe investiert und müssten künftig mit stark erhöhten Steuern rechnen. Da wird sich mancher Unternehmer überlegen, was es für Steueroptimierungs-Möglichkeiten gibt. Wenn man bedenkt, dass der Tennisspieler Federer von einem Jahr auf das andere statt 3 Millionen 5 Millionen Steuern bezahlen müsste, so ist es leicht, sich vorzustellen, dass es für ihn lohnen würde nach Dubai oder so umzuziehen. Schweizer Steuereinnahmen adee…

Mittwoch, 10. November 2010

Plakate mutwillig zerstört.

In Grenchen würden die Plakate der Befürworter der Ausschaffungsinitiative massiv beschädigt und zerstört, berichtet grenchen.net. Die Zerstörung von Wahl- oder Abstimmungsplakaten hatte in der letzten Zeit massiv zugenommen. Die Täter sind im anti-demokratischen linken Milieu zu suchen.

JA zur Ausschaffungsinitiative - mehr Sicherheit für alle!

politonline.ch schreibt: Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. - Nur mit der Initiative besteht ein Zwang zur konsequenten Ausschaffung. Die Initiative enthält im Gegensatz zur heutigen Regelung keine »kann«-Formulierung und im Gegensatz zum Gegenentwurf keine völkerrechtlichen und grundrechtlichen Ausnahmeregelungen, welche in der Praxis zur Verhinderung von Ausschaffungen führen werden. Der Gegenentwurf lässt den Behörden einen viel zu grossen Ermessensspielraum. .........mehr

Samstag, 6. November 2010

Argumente für die Ausschaffung krimineller Ausländer.

Die Argumente auf einen Blick:
 
Ja zur Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
  • Ja zur konsequenten Ausschaffung krimineller Ausländer: Nur die Ausschaffungsinitiative führt wirklich zu einer einheitlichen und konsequenten Ausschaffungspolitik.
  • Ja zu mehr Sicherheit durch weniger Ausländerkriminalität: Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Die drohende Ausschaffung wird auch präventiv für mehr Sicherheit im Land sorgen.
  • Ja zur Sicherung unserer Sozialwerke durch Senkung des Sozialmissbrauchs: Nur die Drohung mit der Ausschaffung kann den Sozialmissbrauch durch Ausländer wirkungsvoll senken.
  • Ja zum Schutz von integrierten Ausländern: Anständige und integrationswillige Ausländer sind von der Initiative nicht betroffen und werden nicht mehr länger durch kriminelle Landsleute in Verruf gebracht.
 Nein zum Verhinderungs-Gegenentwurf zur Volksinitiative
  • Nein zur richterlichen und bürokratischen Verhinderung von Ausschaffungen: Im Gegenentwurf verhindern unzählige Rekursmöglichkeiten konsequente Ausschaffungen.
  • Nein zur Verankerung der Integrationsförderung in der Verfassung: Der Gegenentwurf beinhaltet teure und sinnlose Integrationsvorschriften für Bund, Kantone und Gemeinden. Integrationsarbeit ist vorab und zur Hauptsa che durch die zugewanderten Ausländer selber zu erbringen.
  • Nein zur schnellen Rückkehr in die Schweiz: Im Gegenentwurf fehlt eine Minimalfrist für Einreisesperren. Somit könnte ein krimineller Ausländer kurz nach seiner Ausschaffung bereits wieder in die Schweiz zurückkehren.
Lesen Sie mehr: ausschaffungsinitiative.ch

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Mehr Sicherheit: JA zur Ausschaffungs-Initiative.

Bei der Ausschaffungsinitiative geht es vor allem um die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und keinesfalls um Diskriminierung von Ausländern. Es ist klar, dass Ausländer, die schwerste Verbrechen begangen haben, das Gastrecht verspielt haben und das Land zwingend verlassen müssen. Die allzu gutmütige Rechtsprechung der Schweizer Gerichte verhängt häufig milde Strafen ohne Ausweisung, so wie es die Verfassung vorschreibt. Die Initiative schafft Klarheit: auf die Verurteilung eines schwerkriminellen Ausländers folgt zwingend die Ausweisung ohne Wenn und Aber.
Stimmen Sie JA zur Ausschaffungs-Initiative. Stimmen Sie Nein zum Gegenvorschlag, der nichts bewirkt und sogar die Verbrecher noch in Schutz nimmt.

Sonntag, 24. Oktober 2010

Nein zur Steuer-Initiative der SP.


Die Steuer-initiative, die am 28. November zur Abstimmung kommt, wurde von der Sozialdemokratische Partei der Schweiz lanciert. Wir sind gegen diese Initiative, weil sie die Kantonshoheit missachtet. Der Bund könnte bei der Annahme  in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden eingreifen. Dies verletzt unseren föderativen Bundesstaat, der den Kantonen Souveränität bei der Steuergesetzgebung und dem Einzug von Steuern zugesteht. Zudem bestraft sie diejenigen Bürger, die schon jetzt durch Progression die absolut höchsten Steuernbeträge abliefern müssen.

Montag, 18. Oktober 2010

Wortlaut der Ausschaffungsinitiative


Wortlaut des vorgeschlagenen Artikel der Ausschaffungsinitiative.
I

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)


3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

II 

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)
Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3–6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. So stimmen Sie richtig ab:
- JA zur Ausschaffungsinitiative - mehr Sicherheit für alle!
- NEIN zum Verhinderungs-Gegenentwurf!

61,5 Prozent der 1011 in dieser Woche befragten Personen würden der Initiative zustimmen, wenn die Abstimmung heute wäre. 

Volksabstimmung vom 28. November 2010.


Am 28. November 2010 werden dem Schweizer Volk zwei Vorlagen zur Abstimmung vorgelegt: 

1) "Ausschaffungsinitiative" und Gegenentwurf der Bundesversammlung

2) "Steuergerechtigkeits-Initiative"
 
Die Ausschaffungsinitiative will Ausländerinnen und Ausländern automatisch das Aufenthaltsrecht entziehen, wenn sie bestimmte Straftaten begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben. Der Gegenentwurf des Parlaments nimmt das Anliegen der Initiative auf, stellt aber auf die Schwere einer Tat ab.
 
Die Steuergerechtigkeits-Initiative der Sozialisten will für hohe Einkommen und Vermögen für die ganze Schweiz Mindeststeuersätze einführen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Referenz: admin.ch: Volksabstimmung vom 28. November 2010

Freitag, 3. September 2010

Volksabstimmung vom 26. September 2010


Revision des Arbeitslosen Versicherungs Gesetzes.
Amtliche Endergebnisse: JA: 53.4%    NEIN: 46.6%  
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) macht Defizite. Sie hat bis Mitte 2010 einen Schuldenberg von 7 Milliarden Franken angehäuft. Bundesrat und Parlament wollen die ALV mit Mehreinnahmen und Minderausgaben ins finanzielle Gleichgewicht bringen. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) annehmen?
Empfehlung an die Stimmberechtigten
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Gesetzesänderung anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 91 zu 64 Stimmen bei 37 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 32 zu 12 Stimmen ohne Enthaltungen.
Schweizerische Bundeskanzlei

Dienstag, 10. August 2010

Revision der Arbeitslosenversicherung.

Abstimmung vom 26. Sept. 2010. Revision der Arbeitslosenversicherung.
vimentis.ch: Die Arbeitslosenversicherung macht seit 2003 jedes Jahr ca. 1 Mrd. Verluste. Aufgrund des Schuldenbergs von beinahe 7 Mrd. Franken muss die AHV saniert werden. Was sich bei einem "Ja" und einem "Nein" genau ändert, was deren Auswirkungen sind und welche Argumente es gibt, lesen sie hier......  [ weiter ]

Mittwoch, 17. März 2010

Abzocker-Initiative mit verwässertem Gegenvorschlag.

Die sogenannte Abzocker-Initiative, die Lohnexzesse und Bonus-Zahlungen eindämmen will, wurde heute im Parlament zerzaust und verwässert. Diese Initiative behandelt Aktienrecht und gehört eigentlich auf Gesetzesstufe anstatt in die Verfassung. Das Parlament hat heute der Initiative und auch einem Gegenvorschlag zugestimmt. Es kommen damit die Initiative und der abgemilderte Gegenvorschlag zur Volksabstimmung, beide auf Verfassungsstufe. FDP und CVP haben die abgeschwächte Version vorgeschlagen und mit Hilfe der Linken durchgebracht. Die SVP ist gegen den verwässerten Gegenvorschlag und wird die schärfere Minder-Initiative unterstützen. Merkwürdig ist, dass SP und Grüne entgegen ihren Überzeugungen den Gegenvorschlag mittrugen, obwohl sie inhaltlich für die schärfere Initiative sind. "Wenn die SP – die ja den Gegenentwurf eigentlich auch nicht wolle – ehrlich wäre, würde sie die SVP unterstützen und ihn ablehnen", wurde im Parlament gesagt. Die bessere Lösung wäre der Vorschlag von SVP und dem Initianten Minder gewesen, die beide entsprechende Gesetzesänderungen im Sinne der Initiative verwirklichen und die Initiative auf Verfssungsstufe fallen lassen wollten. Das wäre der politisch vernünftige Weg gewesen. Der Vorschlag der SVP, überrissene Managergehälter und -Boni auf dem Gesetzesweg zu regeln, ist im Nationalrat gescheitert. Die SP hat mit ihrer sturen und trotzigen Anti-SVP-Haltung diese rationale Lösung verbaut.
Links:
Die Abzocker-Initiative ist zu schwach.
Das grosse Hickhack um die Abzocker-Initiative,

Sonntag, 7. März 2010

Resultate Volksabstimmung vom 7. März 2010

Resultate der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2010.
  • Forschung am Menschen: Angenommen mit 77.2 % Ja Stimmen
  • Tierschutzanwalt: Abgelehnt mit 70.5 % Nein Stimmen
  • Senkung BVG-Umwandlungssatz: Abgelehnt mit 72.7 % Nein Stimmen

Donnerstag, 18. Februar 2010

Tieranwälte nützen den Tieren nichts.

Was nützen den Tieren die Tieranwälte, wenn sie schon gelitten haben oder zu Tode gequält wurden? Das vor kurzem verschärfte Tierschutzgesetz verfolgt und bestraft Tierquälerei angemessen. Kantonstierärzte werden die Sünder anzeigen. In Nutztierbetrieben gibt es staatliche Kontrollen. Bei Heimtieren ist es anders. Da muss dem Nachbarn auffallen, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Der Nachbar sollte Missbräuche sofort der Polizei melden. Die Polizei hat schon öfters in parkierten Autos eingeschlossene Hunde befreien müssen. Wie könnte ein Tieranwalt das verhindern ? Jeder von uns sollte bei Verdacht auf Tierquälerei die Polizei anvisieren, so dass das Gesetz rechtens umgesetzt wird.
Würde ein Tieranwalt nicht unnötige Verfahren zwecks Beschäftigung im Anwaltsbüro durchführen ?
Schreibt das Komitee „NEIN zur nutzlosen Tieranwalt-Initiative": Die Kantone haben bereits jetzt die Möglichkeit, Tierschutzanwälte einzusetzen, wenn sich dieses Instrument für ihre Situation eignet (z.B. Zürich). Die zwingende und flächendeckende Installierung von Tierschutzanwälten würde hingegen in die gut funktionierenden Strukturen der Kantone eingreifen und zu einer unnötigen Aufblähung der Bürokratie sowie zu höheren Kosten für Kantone, Gerichte und Tierhalter führen.
Tieranwälte nützen den Tieren nichts. Sie verhindern Tierquälerei nicht, da sie erst nach einer Tat zum Zug kommen. Vielmehr werden auch unnötige Verfahren zwecks Legitimation der Anwaltsstellen durchgeführt. Die Einführung eines Tieranwalts stellt zudem ein Präjudiz für weitere Spezialanwälte in allen möglichen Gebieten dar. Eine solche Entwicklung ist unerwünscht und führt zu einer unnötigen Aufblähung des Justizapparats.
Diese Gründe sprechen für eine klare Ablehnung der Tieranwalt-Initiative am 7. März 2010.

Dienstag, 2. Februar 2010

Umwandlungssatz senken.

Die Argumente für die Senkung des Umwandlungssatzes sind rational und nicht ideologisch begründet wie die Argumente der Gegner im linken Lager. Zwei Parameter in der mathematischen Gleichung der Versicherung müssen angepasst werden: 1. Höhere Lebenserwartung. 2. Tieferes Zinsniveau. Heute ist es nicht mehr möglich 7 % Rendite zu erwirtschaften. Wenn das so leicht möglich wäre, würden viele das Kapital der Pensionskasse auszahlen lassen und selbst investieren.
Der Abstimmungskampf ist in voller Schärfte entbrannt. Die Gegner einer Senkung greifen die Befürworter in oft polemischer Weise an. Viele der von ihnen vorgebrachten Argumente haben wenig mit den finanziellen und biometrischen Elementen des Umwandlungssatzes zu tun sondern sind rein willkürlich und ideologisch begründet. Dass damit die gesamte Berufliche Vorsorge in Mitleidenschaft gezogen wird, scheint wenig zu kümmern. Lesen Sie weiter: vorsorgeforum.ch/umwandlungssatz/

Sonntag, 31. Januar 2010

Rahmenbedingungen für Forschung am Menschen.

Der Würde des Menschen Rechnung tragen und gleichzeitig die medizinische Forschung nicht zu stark einengen: Das will der neue Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, über den die Schweiz am 7. März abstimmt. - - In der Schlussabstimmung im Parlament lehnte lediglich die Schweizerische Volkspartei (SVP) den neuen Forschungsartikel ab. Die SVP stellte sich auf den Standpunkt, die im Artikel enthaltenen Grundsätze gehörten nicht in die Verfassung, sondern in ein Ausführungsgesetz. Artikel in swissinfo.ch
In der Tat ist der Verfassungstext sehr ausführlich und kompliziert geraten. In der Verfassung sollten lediglich die Grundsätze stehen.  Die Diskussion zur Abstimmung vom 7. März beinhaltet vor allem  die Frage, ob der Verfassungsartikel zu detailliert sei. Die Bundesverfassung soll gemäss Beschluss wie folgt geändert werden: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2009/6649.pdf.

Donnerstag, 28. Januar 2010

Ausschaffungsinitiative.

Mit der Ausschaffungsinitiative werden Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, konsequent des Landes verwiesen. Die Volksinitiative ist mit 210'919 gültigen Unterschriften 2008 in Rekordzeit zustande gekommen und befindet sich derzeit in parlamentarischer Beratung. Die Initiative hat Einbrecher, Drogenhändler, Sexualverbrecher oder Urheber von Tötungsdelikten im Visier. Die gegenwärtige politische Hektik zeigt, dass die Ausschaffung krimineller Ausländer breite Unterstützung im Schweizer Volke findet.
Lesen Sie mehr.
Links: nzz.ch: Ausschaffungsinitiative wirkt. swissinfo.ch: Die Ausschaffungsinitiative – eine harte Nuss

Mittwoch, 27. Januar 2010

Zu hoher Umwandlungssatz verursacht Rentenlöcher.


Wegen der steigenden Lebenserwartung bezieht der Durchschnitt der Pensionierten länger eine Rente als früher. Das angesparte individuelle Altersguthaben in der 2. Säule muss darum mit einem fairen Umwandlungssatz neu aufgeteilt werden. Denn mit einem zu hohen Umwandlungssatz ist das vorhandene Sparguthaben bereits vor dem Lebensende aufgebraucht. Auch wenn dieser Fall faktisch nicht eintritt, weil die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet sind, die Renten bis zum Lebensende auszuzahlen, ist der Schaden gross: Die Vorsorgeeinrichtungen bezahlen aufgrund der Annahme einer zu kurzen Lebensdauer (= zu hoher Umwandlungssatz) mehr aus, als die Pensionierten auf ihrem individuellen Konto angespart haben. Das führt zu Defiziten. Diese Löcher müssen gestopft werden. JA zum fairen Umwandlungssatz.  
Gelesen in: www.appenzell24.ch

Dienstag, 26. Januar 2010

Gleiche Kinderbetreuungsabzüge für alle Eltern.

Wir fordern gleiche Kinderbetreuungsabzüge für alle Eltern oder gar keine Abzüge. Die eidgenössischen Räte haben  in der Herbstsession 2009 beschlossen, dass Eltern, die ihre Kinder auswärts betreuen lassen, einen Steuerabzug von bis zu 10'000 Franken gewährt werde. Dies ist ungerecht und diskriminierend gegenüber Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen. Deshalb unterstützen wir die angekündigte Initiative der SVP und fordern, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, der gleiche Steuerabzug gewährt werden soll wie Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen. Die SVP hat die Betreuungsabzüge im Parlament unterstützt. Steuerabzüge sollen aber allen Familien, unabhängig von der Betreuungsform zugute kommen, und nicht nur Familien, welche die Kinder in Krippen abgeben. Das fördere eindeutig die umstrittene Fremdbetreuung und schade der traditionellen Familie.
Viele berufstätige Ehepaare konnten in der Schweiz bis vor kurzem bei den Steuern keine Abzüge für die externe Kinderbetreuung geltend machen ('Fremdbetreuungsabzug'), die man für angebracht erachtet, wenn beide Eltern weiter arbeiten gehen wollen. Seit dies aber möglich geworden ist, sagt die SVP, seien jene Familien diskriminiert, in denen die Eltern auf Berufstätigkeit verzichten, um die Kinder selber zu erziehen. swissinfo.ch.
Links zum Thema: bazonline.ch nzz.ch students.ch

Freitag, 8. Januar 2010

Für eine sichere zweite Säule und faire Renten.


Die Leute der Schweiz leben immer länger und sind länger im Genuss der Altersvorsorge. Die Pensionskassen sollen auch in Zukunft funktionieren. Als Folge der erhöhten Lebenserwartung, muss das gesparte Kapital immer länger reichen. Wegen des zu hohen Umwandlungssatzes wird heute mehr aus der zweiten Säule ausbezahlt, als angespart wurde. Um Lücken in der 2.Säule zu vermeiden, müssten Erwerbstätige mehr einzahlen, was nicht gerecht und wirtschaftlich schädlich wäre. Um die negativen Effekte der demographischen Entwicklung auf die Pensionskassen zu stoppen, soll der Umwandlungssatz innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes schrittweise von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden. Das Vorsorgesystem wird durch diese Massnahme langfristig im finanziellen Gleichgewicht gehalten.
Heute sei dieses Gleichgewicht gefährdet. Die berufliche Vorsorge befinde sich wegen der stetig steigenden Lebenserwartung und der sich gleichzeitig verschlechternden Renditeaussichten in einer zunehmenden Schieflage.
FDP/Liberale, SVP, CVP, BDP und GLP unterstützen die Anpassung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Das Komitee „JA für einen fairen Umwandlungssatz“ wurde gebildet und kämpft für nachhaltig gesicherte Renten von Alt und Jung. faire-renten.ch.

Mittwoch, 6. Januar 2010

Volksabstimmung 7. März 2010.

Die folgenden 3 Vorlagen kommen zur Abstimmung:
1. Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Der neue Verfassungsartikel schafft die Grundlage dafür, dass der Bund die Forschung am Menschen einheitlich regeln kann. Damit der Verfassungsartikel in Kraft tritt, bedarf es der Zustimmung einer Mehrheit des Volkes und der Kantone.
Bundesrat und Parlament empfehlen, den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 144 zu 61 Stimmen bei 18 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat einstimmig und ohne Enthaltungen.
2. Tierschutzanwalt-Initiative
Die Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" will die Kantone verpflichten, eine Tierschutzanwältin oder einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Diese vertreten die Interessen misshandelter Tiere in Strafprozessen.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Der Nationalrat hat die Initiative mit 130 zu 50 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 30 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
3. Berufliche Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes
Der Mindestumwandlungssatz dient dazu, die Renten der Pensionskassen zu berechnen. Die Vorlage sieht vor, diesen Satz für Neurenten anzupassen, bis er im Jahr 2016 6,4 Prozent erreicht. Damit soll die 2. Säule finanziell stabil bleiben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Gesetzesänderung anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 126 zu 62 Stimmen bei 6 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 35 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
Quelle: www.bk.admin.ch/