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7.3.10

Resultate Volksabstimmung vom 7. März 2010

Resultate der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2010.
  • Forschung am Menschen: Angenommen mit 77.2 % Ja Stimmen
  • Tierschutzanwalt: Abgelehnt mit 70.5 % Nein Stimmen
  • Senkung BVG-Umwandlungssatz: Abgelehnt mit 72.7 % Nein Stimmen

18.2.10

Tieranwälte nützen den Tieren nichts.

Was nützen den Tieren die Tieranwälte, wenn sie schon gelitten haben oder zu Tode gequält wurden? Das vor kurzem verschärfte Tierschutzgesetz verfolgt und bestraft Tierquälerei angemessen. Kantonstierärzte werden die Sünder anzeigen. In Nutztierbetrieben gibt es staatliche Kontrollen. Bei Heimtieren ist es anders. Da muss dem Nachbarn auffallen, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Der Nachbar sollte Missbräuche sofort der Polizei melden. Die Polizei hat schon öfters in parkierten Autos eingeschlossene Hunde befreien müssen. Wie könnte ein Tieranwalt das verhindern ? Jeder von uns sollte bei Verdacht auf Tierquälerei die Polizei anvisieren, so dass das Gesetz rechtens umgesetzt wird.
Würde ein Tieranwalt nicht unnötige Verfahren zwecks Beschäftigung im Anwaltsbüro durchführen ?
Schreibt das Komitee „NEIN zur nutzlosen Tieranwalt-Initiative": Die Kantone haben bereits jetzt die Möglichkeit, Tierschutzanwälte einzusetzen, wenn sich dieses Instrument für ihre Situation eignet (z.B. Zürich). Die zwingende und flächendeckende Installierung von Tierschutzanwälten würde hingegen in die gut funktionierenden Strukturen der Kantone eingreifen und zu einer unnötigen Aufblähung der Bürokratie sowie zu höheren Kosten für Kantone, Gerichte und Tierhalter führen.
Tieranwälte nützen den Tieren nichts. Sie verhindern Tierquälerei nicht, da sie erst nach einer Tat zum Zug kommen. Vielmehr werden auch unnötige Verfahren zwecks Legitimation der Anwaltsstellen durchgeführt. Die Einführung eines Tieranwalts stellt zudem ein Präjudiz für weitere Spezialanwälte in allen möglichen Gebieten dar. Eine solche Entwicklung ist unerwünscht und führt zu einer unnötigen Aufblähung des Justizapparats.
Diese Gründe sprechen für eine klare Ablehnung der Tieranwalt-Initiative am 7. März 2010.

2.2.10

Umwandlungssatz senken.

Die Argumente für die Senkung des Umwandlungssatzes sind rational und nicht ideologisch begründet wie die Argumente der Gegner im linken Lager. Zwei Parameter in der mathematischen Gleichung der Versicherung müssen angepasst werden: 1. Höhere Lebenserwartung. 2. Tieferes Zinsniveau. Heute ist es nicht mehr möglich 7 % Rendite zu erwirtschaften. Wenn das so leicht möglich wäre, würden viele das Kapital der Pensionskasse auszahlen lassen und selbst investieren.
Der Abstimmungskampf ist in voller Schärfte entbrannt. Die Gegner einer Senkung greifen die Befürworter in oft polemischer Weise an. Viele der von ihnen vorgebrachten Argumente haben wenig mit den finanziellen und biometrischen Elementen des Umwandlungssatzes zu tun sondern sind rein willkürlich und ideologisch begründet. Dass damit die gesamte Berufliche Vorsorge in Mitleidenschaft gezogen wird, scheint wenig zu kümmern. Lesen Sie weiter: vorsorgeforum.ch/umwandlungssatz/

31.1.10

Rahmenbedingungen für Forschung am Menschen.

Der Würde des Menschen Rechnung tragen und gleichzeitig die medizinische Forschung nicht zu stark einengen: Das will der neue Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, über den die Schweiz am 7. März abstimmt. - - In der Schlussabstimmung im Parlament lehnte lediglich die Schweizerische Volkspartei (SVP) den neuen Forschungsartikel ab. Die SVP stellte sich auf den Standpunkt, die im Artikel enthaltenen Grundsätze gehörten nicht in die Verfassung, sondern in ein Ausführungsgesetz. Artikel in swissinfo.ch
In der Tat ist der Verfassungstext sehr ausführlich und kompliziert geraten. In der Verfassung sollten lediglich die Grundsätze stehen.  Die Diskussion zur Abstimmung vom 7. März beinhaltet vor allem  die Frage, ob der Verfassungsartikel zu detailliert sei. Die Bundesverfassung soll gemäss Beschluss wie folgt geändert werden: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2009/6649.pdf.

27.1.10

Zu hoher Umwandlungssatz verursacht Rentenlöcher.


Wegen der steigenden Lebenserwartung bezieht der Durchschnitt der Pensionierten länger eine Rente als früher. Das angesparte individuelle Altersguthaben in der 2. Säule muss darum mit einem fairen Umwandlungssatz neu aufgeteilt werden. Denn mit einem zu hohen Umwandlungssatz ist das vorhandene Sparguthaben bereits vor dem Lebensende aufgebraucht. Auch wenn dieser Fall faktisch nicht eintritt, weil die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet sind, die Renten bis zum Lebensende auszuzahlen, ist der Schaden gross: Die Vorsorgeeinrichtungen bezahlen aufgrund der Annahme einer zu kurzen Lebensdauer (= zu hoher Umwandlungssatz) mehr aus, als die Pensionierten auf ihrem individuellen Konto angespart haben. Das führt zu Defiziten. Diese Löcher müssen gestopft werden. JA zum fairen Umwandlungssatz.  
Gelesen in: www.appenzell24.ch

8.1.10

Für eine sichere zweite Säule und faire Renten.


Die Leute der Schweiz leben immer länger und sind länger im Genuss der Altersvorsorge. Die Pensionskassen sollen auch in Zukunft funktionieren. Als Folge der erhöhten Lebenserwartung, muss das gesparte Kapital immer länger reichen. Wegen des zu hohen Umwandlungssatzes wird heute mehr aus der zweiten Säule ausbezahlt, als angespart wurde. Um Lücken in der 2.Säule zu vermeiden, müssten Erwerbstätige mehr einzahlen, was nicht gerecht und wirtschaftlich schädlich wäre. Um die negativen Effekte der demographischen Entwicklung auf die Pensionskassen zu stoppen, soll der Umwandlungssatz innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes schrittweise von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden. Das Vorsorgesystem wird durch diese Massnahme langfristig im finanziellen Gleichgewicht gehalten.
Heute sei dieses Gleichgewicht gefährdet. Die berufliche Vorsorge befinde sich wegen der stetig steigenden Lebenserwartung und der sich gleichzeitig verschlechternden Renditeaussichten in einer zunehmenden Schieflage.
FDP/Liberale, SVP, CVP, BDP und GLP unterstützen die Anpassung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Das Komitee „JA für einen fairen Umwandlungssatz“ wurde gebildet und kämpft für nachhaltig gesicherte Renten von Alt und Jung. faire-renten.ch.

6.1.10

Volksabstimmung 7. März 2010.

Die folgenden 3 Vorlagen kommen zur Abstimmung:
1. Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Der neue Verfassungsartikel schafft die Grundlage dafür, dass der Bund die Forschung am Menschen einheitlich regeln kann. Damit der Verfassungsartikel in Kraft tritt, bedarf es der Zustimmung einer Mehrheit des Volkes und der Kantone.
Bundesrat und Parlament empfehlen, den Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 144 zu 61 Stimmen bei 18 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat einstimmig und ohne Enthaltungen.
2. Tierschutzanwalt-Initiative
Die Volksinitiative "Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)" will die Kantone verpflichten, eine Tierschutzanwältin oder einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Diese vertreten die Interessen misshandelter Tiere in Strafprozessen.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.
Der Nationalrat hat die Initiative mit 130 zu 50 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 30 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
3. Berufliche Vorsorge: Anpassung des Mindestumwandlungssatzes
Der Mindestumwandlungssatz dient dazu, die Renten der Pensionskassen zu berechnen. Die Vorlage sieht vor, diesen Satz für Neurenten anzupassen, bis er im Jahr 2016 6,4 Prozent erreicht. Damit soll die 2. Säule finanziell stabil bleiben. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Gesetzesänderung anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 126 zu 62 Stimmen bei 6 Enthaltungen gutgeheissen, der Ständerat mit 35 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
Quelle: www.bk.admin.ch/

7.12.09

Volksabstimmung vom 7. März 2010.

Es werden die folgenden 3 Volksentscheide vorgelegt werden:

1. Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen vom 25. September 2009
2. Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)»
3. Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenenund Invalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)
Weitere Informationen werden folgen. Sehen Sie vorerst: parlament.ch