25.10.26

NEIN zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes

Am 29. November 2026 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes ab.


Das Kriegsmaterialgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Waffen, Waffensysteme und Waffenteile exportiert werden dürfen.


Das jetzige Gesetz verbietet aus Neutralitätsgründen den Export von Kriegsmaterial an Krieg führende Staaten.


Neu darf Kriegsmaterial an einen Partnerstaat geliefert werden, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Partnerstaaten werden namentlich aufgeführt und sind „verbündete“ westliche Staaten.


Diese Änderung wird in opportunistischer Weise infolge der Forderungen von NATO Staaten im Ukraine Krieg eingeführt und entspricht nicht den Grundsätzen der Neutralität. Jetzt soll nur an die NATO Staaten und weitere westlichen Staaten, auch wenn diese Krieg führen, Schweizer Kriegsmaterial geliefert werden dürfen. Warum nicht an alle Staaten ?


Das Gesetz wird damit noch zu einem grösseren Flickenwerk und hat mit Neutralität nichts mehr zu tun.


Diese Änderung sollte abgelehnt und das ganze  Kriegsmaterialgesetz neu überarbeitet werden.


Als neutraler bewaffneter Staat ist die Schweiz Hersteller von Kriegsgerät, kauft aber die meisten Waffen im Ausland.

Der Export von Schweizer Waffen ist wichtig für den Erhalt der Schweizer Waffen Industrie.


Aus Neutralitätsgründen müsste die Schweiz an alle Staaten exportieren können. Logisch ist, dass Staaten die Waffen für den Kriegsfall kaufen und nicht nur zur Präsentation. 


Das Verbot, Schweizer Waffen im Kriege einzusetzen, ist nicht im Sinne der heimischen Waffenindustrie und sollte abgeschafft werden. Das Kriegsmaterialgesetz bedarf einer gründlichen Revision.

24.10.26

Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare....»

Am 29. November 2026 findet eine Abstimmung über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» statt, die eine Beibehaltung der gemeinsamen Veranlagung bei der direkten Bundessteuer mit einem Ausgleichsmechanismus fordert. 


Die Initiative verlangt, dass die Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam bestreicht werden, das Gesetz jedoch eine Benachteiligung von Verheiratet gegenüber anderen Steuerpflichtigen verbietet.


Im Gegensatz zur Individualbesteuerung bleiben Ehepaare bei der direkten Bundessteuer gemeinsam veranlagt und füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus.


Ein neuer Verfassungsartikel soll sicherstellen, dass Ehepaare steuerlich nicht schlechter gestellt werden als unverheiratete Paare in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Lage (Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe).


Es geht am 29. November über einen alternativen Weg zur Abschaffung der Heiratsstrafe, obwohl sie sich erst vor wenigen Monaten für die Individualbesteuerung ausgesprochen haben.


Das im Frühjahr 2026 angenommene Individualbesteuerungsgesetz schafft die Ungleichheiten nicht aus der Welt. Ehepaare mit traditioneller Rollenverteilung, also wenn nur eine Person erwerbstätig ist, erfahren durch die Individualbesteuerung eine Mehrbelastung. Alleinverdiener Ehen bei Individualbesteuerung im Nachteil


Argumente für ein JA:

Für die Befürworter ist die Initiative die gerechteste Lösung, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Sie kritisieren, dass die Individualbesteuerung Familien benachteilige, in denen ein Elternteil den Grossteil des Einkommens erwirtschaftet, während der andere wenig oder gar nichts verdient.


Das Ja-Lager betont zudem, dass die Initiative keinen grundlegenden Umbau des Steuersystems erfordere, da sie auf der bestehenden gemeinsamen Besteuerung aufbaue.


Damit lasse sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand vermeiden, den die Individualbesteuerung mit sich bringe. Laut Schätzungen des Bundes führt diese nämlich zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen.


Argumente für ein NEIN:

Für die Gegner ist das Ziel, die Heiratsstrafe abzuschaffen, mit der Annahme der Individualbesteuerung im vergangenen März bereits erreicht. Sie fordern deshalb, diesen Volksentscheid zu respektieren.


Da die Initiative der Mitte nur die direkte Bundessteuer betrifft, könnten zwei unterschiedliche Systeme nebeneinander bestehen.


Ehepaarbesteuerung

Warum stimmt die Schweiz erneut über die Heiratsstrafe ab?

23.10.26

Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»

Am 29. November 2026 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Initiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». 


Die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sollen laut Initianten verboten werden. Es brauche eine Regelung auf Bundesebene. Damit sollen vor allem die Tiere geschützt werden. Für manche Menschen sei der Lärm störend. Es gehe auch um Sicherheit und Gesundheit von Menschen.


Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen, sollen eingeschränkt werden. Dies stellt kein absolutes Verbot dar. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, wie zum Beispiel Bengalhölzer oder Vulkane, könnten weiterhin verkauft und verwendet werden. feuerwerksinitiative.ch


Parlament und Bundesrat sind dagegen, weil es in Gemeinden und Kantonen schon zahlreiche Vorschriften gebe. 

Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Feuerwerk gehört für viele am 1. August oder an Silvester zur Feier. Die Belastungen durch Feuerwerk sind auf wenige Tage im Jahr begrenzt. Sein Gebrauch ist schon heute stark reglementiert. Die Kantone und die Gemeinden können Feuerwerk zusätzlich einschränken.

admin.ch


Argumente der Gegner:

Einschränkungen oder Verbote für Verkauf und Verwendung von Feuerwerk sind lokal schon

möglich. Ein schweizweites Verbot schränkt Kantone und Gemeinden zu stark ein.

Feuerwerk an Feiertagen wie am 1. August oder an Silvester ist ein Brauch mit langer Tradition. Dies soll bewahrt werden.

Ein Verbot sorgt für deutlich weniger Umsatz und bedroht so die Feuerwerksbranche.

easyvote.ch


Die Initiative möchte folgenden Text und die Bundesverfassung aufnehmen:


Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 74a Feuerwerk

1 Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.

2 Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen.

3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.

Art. 197 Ziff. 154

15. Übergangsbestimmung zu Art. 74a (Feuerwerk)

Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.


Mehrwertsteuer Erhöhung

Am 29. November 2026 stimmt die Schweiz über die Teilfinanzierung der 13. AHV-Rente ab. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte wird zirka die Hälfte der erhöhten AHV-Ausgaben decken.


2,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden im Dezember 2026 eine 13. AHV-Monatsrente erhalten. Dies wurde in einer Volksabstimmung bestimmt. Das Volk hat dieser Rentenerhöhung zugestimmt, weil im Volk eine Unzufriedenheit über den Umgang mit den Bundesfinanzen herrscht. Die ewigen Klagen über die Finanzierungsprobleme der Altersvorsorge und die ständigen Erhöhungen der Bundesfinanzen durch fragwürdige Ausgaben in Milliardenhöhe stehen zueinander im Widerspruch. 


Gegner der 13.AHV Monatsrente waren hauptsächlich besorgt über die Finanzierungsprobleme der AHV. Die Linke, vor allem die Gewerkschaften, wollten die Renten für ältere Rentner mit wenig Einkommen  erhöhen. Befürworter stimmten auch mehrheitlich JA aus Protest gegen die ausufernden Bundesfinanzen und wollten ein Zeichen setzen. 


Bei der Abstimmung im Jahre 2024 über die Erteilung der 13.AHV-Rente wurde die Finanzierung nicht erwähnt. Seitdem hat der Bund Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert und vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, anstatt die Finanzierung durch Sparmassnahmen in anderen Bereichen zu ermöglichen.


Warum sollte am 29. November 2026 NEIN gestimmt werden:

-die Regierung spart nicht. Der Bund gibt jährlich 90 Milliarden Franken aus. Es würden sich in diesem Haushalt genügend Einsparmöglichkeiten finden, um den Bundesbeitrag in die AHV-Kasse zu erhöhen.

-die Erhöhung der Mehrwertsteuer treibt die Teuerung an.

-Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer und belastet Leute mit tiefen Einkommen vergleichsweise stark.

-Die Rentner erhalten zwar mehr Rente, müssen aber durch die Preisaufschläge (Teuerung) infolge höherer Mehrwertsteuer höhere Lebenskosten in Kauf nehmen.

-Die Teuerung betrifft vor allem die Leute, die noch nicht im Rentenalter sind (die Jungen).

18.10.26

Einsatz für eine unabhängige Schweiz

Nationalrat Franz Grüter setzt sich für die freie Schweiz ein. Seine Argumente gegen den EU-Integrationsvertrag sind stichhaltig. 

Quote Franz Grüter in Facebook: 

Der EU-Anbindungsvertrag ist das folgenreichste aussenpolitische Geschäft seit dem EWR-Nein von 1992.


Sehen Sie den Aktenstoss: über 2200 Seiten Vertragstext, 1086 Seiten Botschaft, 94 Gesetzesänderungen. Lassen Sie sich vom Umfang nicht täuschen. Im Kern geht es um eine einzige Frage: Wer macht in Zukunft die Gesetze in der Schweiz?


🔹 Dynamische Rechtsübernahme: Wir verpflichten uns, künftiges EU-Recht zu übernehmen. Dieses Recht ist heute noch gar nicht geschrieben, und es entsteht in Brüssel, wo wir kein Stimmrecht haben. Mitreden ohne mitzuentscheiden. In jedem Verein nennt man das: Zuschauer.


🔹 Direkte Demokratie unter Vorbehalt: Sagt das Volk Nein, darf die EU Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Ein Volksentscheid, für den das Land bestraft werden kann, ist kein freier Volksentscheid mehr.


🔹 Das Gericht der Gegenpartei: Im Streitfall ist das Schiedsgericht an die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs gebunden. Kein Unternehmer würde einen solchen Vertrag unterschreiben.


🔹 Zahlungen: Aus dem freiwilligen Beitrag wird ein verbindlicher Kohäsionsbeitrag. Allein für 2030 bis 2036 sind es 350 Millionen Franken pro Jahr, und das ist erst der Sockel.


🔹 Zuwanderung: Wir übernehmen wesentliche Teile der Unionsbürgerrichtlinie. Der Ständerat hat die Gefahr erkannt und nachgebessert. Er flickt aber nur an den Symptomen eines Vertrags, dessen Konstruktion falsch ist. Ob diese Flicken vor dem Schiedsgericht halten, kann niemand garantieren.


Die Schweiz ist nicht trotz, sondern wegen ihrer Eigenständigkeit erfolgreich. Direkte Demokratie, Föderalismus, Neutralität und Unabhängigkeit sind keine Folklore, sie sind die Grundlage unseres Wohlstands.


Ich habe fast zwanzig Jahre lang ein Unternehmen geführt. Dabei habe ich eine Regel gelernt: Unterschreibe nie einen Vertrag, dessen künftigen Inhalt du nicht kennst und aus dem du nicht ohne Schaden wieder herauskommst. Genau ein solcher Vertrag liegt jetzt vor uns.


Ich werde mich in der Kommission mit aller Kraft für eine unabhängige Schweiz einsetzen“. Quote Ende

11.10.26

Volksabstimmung vom 29. November 2026

Der Bundesrat hat beschlossen, die folgenden Vorlagen am 29. November 2026 zur Abstimmung zu bringen:

1.   Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (BBl 2026 1757);

2.   Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (BBl 2026 1760);

3.   Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» Fairness Initiative. (BBl 2026 1758);

4.   Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) (BBl 2026 22).

admin.ch

11.9.26

Die EU-Sanktionen schaden auch dem Roten Kreuz.

Wo bleibt die Suche nach Frieden? Als neutrales Land sollte die Schweiz auf keiner Kriegsseite stehen.


Die Annäherung der Schweiz an EU oder NATO sowie die Übernahme von EU-Sanktionen beeinträchtigt die Glaubwürdigkeit des IKRK (Rote Kreuz).


Die traditionelle Schweizer Neutralität ist ein Grundstein und eine wirksame Basis, worauf das IKRK (International Committee of the Red Cross) sein weltweites Vertrauen aufgebaut hat.

10.9.26

Reputation der Schweiz seit Jahrzehnten erodiert

Aus dem Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas, Völkerrechtler und ehemaliger Uno-Mandatsträger.


Die Schweiz hat durch ihre Parteinahme im Ukraine Konflikt gar nichts erreicht, ausser die vermeintliche Gunst der EU. Als Uno-Mitglied ist jeder Staat – auch der neutrale – verpflichtet, die Ziele und Prinzipien der Uno-Charta zu fördern.


Die gute Reputation der Schweiz ist seit Jahrzehnten erodiert. Diese Erosion hat sich seit dem Ukraine-Krieg beschleunigt. 

Das Spektakel der «Friedenskonferenz» auf dem Bürgenstock im Juni 2024 war ein Tiefpunkt schweizerischer Diplomatie – beziehungsweise ein Mangel an Diplomatie. 
Kein Mensch konnte die Schweiz nach dem Bürgenstock-Debakel noch als neutral ansehen. Ignazio Cassis und Viola Amherd haben der Schweiz einen Bärendienst erwiesen.

Da der Krieg in der Ukraine tatsächlich 2014 begonnen hatte, hätte die Schweiz in verstärktem Masse ihre Guten Dienste und Verhandlungen anbieten sollen, so wie sie es beim Minsk-I-Abkommen im September 2014 gemacht hat.

Durch die Schweizer Botschafterin, Heidi Tagliavini, konnte der Abbruch der Verhandlungen verhindert werden. 

In den Jahren 2014 bis 2022 hätte sich die Schweiz weiterhin als Verhandlungspartnerin ins Spiel bringen müssen und versuchen, einen Kompromiss zwischen der Ukraine auf der einen und den autonomen Republiken Luhansk und Donezk auf der anderen Seite auszuhandeln.

9.9.26

Vertrauen in den Bundesrat schwer beschädigt

Das Misstrauen der Bevölkerung gegen den Bundesrat wächst. Wie kann der Stimmbürger nach wiederholten Debakeln des Bundesrates  dieser „schlechtesten aller Zeiten“ Regierung noch vertrauen ? 


Das F-35-Debakel beweist die Unfähigkeit des Bundesrates und des aufgeblasenen Beamtenapparates.


Es wäre die Aufgabe einer kollegialen Regierung, die Dossiers der Ministerien zu kennen und nicht blindlings durchzuwinken.


Das 2000-seitige Vertragswerk mit der EU ist ein Monsterpaket, welches die Wenigen, die es kritisch durchgelesen und studiert haben, als eine unwürdige, antidemokratische Unterwerfung bezeichnen.


Die Verwässerung der Neutralitätspolitik des Bundesrates wirkt im Ausland als Aufgabe der Schweizer Neutralität und fügt dem Lande enormen Schaden zu.


F-35-Debakel beweist: Bern unterschreibt Verträge blind! 


Der GPK-Bericht zeigt: Risiken wurden ausgeblendet, juristische Bedenken umgangen und der «Fixpreis» schöngeredet. 


Ohne Transparenz zu Kosten, Rechtsübernahme und Folgen droht der nächste Blindflug

NEIN zur EU-Passivmitgliedschaft


2.9.26

Die Schweizer Aussenpolitik ist unterwandert und gegen die Neutralität.

Die Schweiz ist unterwandert von NATO- und EU-Turbos. Die bewährte Neutralität wird vom Aussenministerium als veraltet hingestellt. 

Diese Kreise in Bern nehmen starken Einfluss auf die momentane Abstimmungsdiskussion. 

Die politische Richtung der Schweizer Aussenpolitik ist für EU- und NATO-Beitritt und Abwendung von der Neutralität.

Die von Bundesrat Cassis propagierte „flexible Neutralität“ ist keine Neutralität mehr und ein Schritt in Richtung der vollen Abwendung von der traditionellen Neutralitätspolitik.


Die Schweizer Neutralität ist einer der Grundpfeiler der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik. Sie besagt, dass sich die Schweiz an militärischen Konflikten zwischen anderen Staaten weder beteiligt noch Partei ergreift.

Eine gute Zusammenfassung findet sich hier: Linke Position zur militärischen Souveränität der Schweiz: Bewaffnete Neutralität ist konsequenter Verzicht auf Krieg als primitives, rückständiges „Mittel“ der Aussenpolitik – sie ist somit ein Fortschritt weg vom Krieg und hin zum Frieden.


NEUTRALITÄT DER SCHWEIZ

Alle Infos zur Schweizer Neutralitätsinitiative: Erfahre die Hintergründe und Kernpunkte der Abstimmung sowie die Positionen von Bundesrat und Parlament.


Die NATO Turbos versuchen mit Hochdruck die Schweiz in die Arme der Allianz zu treiben. Der Schweizer Journalist Rafael Lutz bespricht mit ...

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