15.2.26

Kanton St.Gallen: Überbauung von Kulturland. Abstimmung zum Projekt „Wil-West“.

Darüber stimmt St. Gallen am 8.März 2026 ab: Es geht um den Verkauf von rund 125'000 Quadratmeter Land, das dem Kanton St.Gallen gehört, aber auf Thurgauer Staatsgebiet liegt. Weil die St.Galler Stimmbürger 2022 das grosse Entwicklungsprojekt Projekt „Wil West" durch Ablehnung eines Kredits verworfen haben, soll durch den Landverkauf an den Thurgau die Entscheidung über die Zukunft des Projektes den Thurgauern übertragen werden.

https://projekt.wilwest.ch 

Das Wiler Entwicklungsgebiet mit neuem Autobahnanschluss liegt auf Thurgauer Landwirschaftboden der Gemeinden Sirnach und Münchwilen.

In der St.Galler Bevölkerung erhebt sich Widerstand gegen das Projekt „Wil West" und vor allem gegen den Landverkauf, der als „Bubentrick" und eine Missachtung des Volksentscheids angesehen wird. Der Verlust von wertvollem Kulturland wird nicht guttiert. Durch den Bau eines zweiten Autobahnanschlusses mit einer neuen Strasse durch fruchtbares Landwirtschaftsland wird eine Zunahme des Verkehrs vorausgesagt, das Verkehrsproblem in und um Wil aber nicht gelöst. 

Die Ansiedlung von Industrien schaffe 3000 neue Arbeitsplätze. Es fragt sich, woher diese Arbeitskräfte herkommen und wo diese wohnen sollen.


Im Jahre 2022 wurde das Projekt Wil West vom Volk abgelehnt. Nun kommt dasselbe Projekt mit einen „Bubentrick" erneut vors Volk. 

Im Herbst 2022 erlitt das Projekt «Wil West» überraschend Schiffbruch. Damals wurde über eine Vorfinanzierung von 35 Millionen abgestimmt. Kritisiert wurden Landverlust und mangelnde Nachhaltigkeit. Die Vorlage wurde überarbeitet. Weniger versiegelte Böden, mehr Grünraum, nachhaltige Bauweise, weniger Autoverkehr und weniger Parkplätze. Der direkte Autobahnanschluss bleibt Teil des Projekts. Die Federführung hat neu der Kanton Thurgau.

Abstimmung: St. Gallen entscheidet über Landverkauf «Wil ...Schweizer Fernsehenhttps://www.srf.ch › News › Schweiz

20.1.26

Alleinverdiener Ehen bei Individualbesteuerung im Nachteil

Das vorliegende Individualbesteuerungsgesetz schafft die Ungleichheiten nicht aus der Welt. Ehepaare mit traditioneller Rollenverteilung, also wenn nur eine Person erwerbstätig ist, erfahren durch die Individualbesteuerung eine Mehrbelastung. 

Alleinverdiener Ehen. Vergleich bisher vs. Individualbesteuerung. Quelle rsm

Eine Alleinverdiener Mittelklasse Familie (Einkommen Fr. 160000) bezahlt mit der Individualbesteuerung mehr. Bei noch höherem Einkommen (Fr. 240000) ist die Steuer für Alleinverdiener Ehepaare noch höher.

19.1.26

Referendum gegen Individualbesteuerung

Die vom Parlament verabschiedete Reform zur Besteuerung der Ehapaare schaffe neue Ungerechtigkeiten. Am 9. Oktober 2025 hat eine überparteiliche Allianz 65'672 Unterschriften für das Referendum gegen die vom Parlament beschlossene Einführung der Individualbesteuerung eingereicht.


Die „Heiratsstrafe" werde nicht wirklich abgeschafft. Es entstünden neue Ungerechtigkeiten. Zudem würden viel mehr Steuererklärungen ausgefüllt und verarbeitet werden, womit ein Bürokratiemonster mit Mehrkosten geschaffen würde.


Die Individualbesteuerung schafft weder die Heiratsstrafe ab noch ist sie gerecht und führt zu besserer Gleichstellung – im Gegenteil: sie führt zu neuen Ungerechtigkeiten. 

Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener-Haushalte profitieren. Besonders Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen müssten künftig deutlich höhere Steuern zahlen als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen.


Damit würde die gesellschaftliche Realität vieler Familien verkannt und einseitig bestraft. Die gesellschaftlichen Lebensmodelle sind heute vielfältig und sollen sich auch in einem fairen Steuersystem widerspiegeln. 


Die Individualbesteuerung aber verkompliziert das System zusätzlich und missachtet die wichtige Leistung von Familien, insbesondere dann, wenn ein Elternteil unbezahlte Arbeit leistet. Diese Arbeit verdient Anerkennung und darf nicht steuerlich benachteiligt werden. Nein zum Steuerschwindel.

15.1.26

Getrennte Steuererklärung: Die Folgen für Ehepaare

Zitiert aus VZ: Heute muss ein Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen. Die Einkommen und Vermögen der beiden Ehepartner werden addiert.

Ehepaare zahlen so häufig deutlich mehr Steuern als unverheiratete Paare – vor allem, wenn beide Ehepartner ähnlich viel verdienen.

Neu müsste jeder Ehepartner eine Steuererklärung ausfüllen. Der Spezialtarif für Verheiratete fiele weg und die Kinderabzüge würden neu geregelt werden.


Ein Beispiel: Ein Ehepaar verdient zusammen 200'000 Franken im Jahr. Ist das Einkommen gleichmässig auf beide Partner (Verhältnis 50:50) verteilt, dann zahlt das Paar heute 6733 Franken Steuern im Jahr. Mit der Individualbesteuerung müsste es neu nur noch 2696 Franken Steuern abliefern – 4037 Franken weniger als heute (Grafik unten).


Laut Schätzungen des Bundes werden aber 14 Prozent aller Steuerpflichtigen mehr Steuern als heute bezahlen müssen. Vor allem bei traditionell organisierten Haushalten mit einem Hauptverdiener würden teils deutlich höhere Steuern anfallen.

Lesen Sie die Ausführungen beim Vermögenszentrum

12.1.26

Nein zur Klimafonds-Initiative

Die Klimafonds-Initiative ist ein Angriff auf die finanzielle Stabilität der Schweiz und das bewährte Modell der Schuldenbremse. Sie schafft einen Klima-Schuldenfonds von bis zu 10 Milliarden Franken pro Jahr, der bis 2050 zu 100–200 Milliarden Franken neuer Schulden führt – vollständig ausserhalb der Schuldenbremse.

Die Folgen wären massive Steuererhöhungen, weniger Mittel für zentrale Aufgaben wie Sicherheit, Bildung, Gesundheit oder Infrastruktur sowie eine Schwächung der erfolgreichen Schweizer Klimapolitik.

Deshhalb sagen wir entschieden NEIN zum Klima-Schuldenfonds.

8.1.26

Ja zum Bargeld

Mit der eidgenössischen Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)»[1] wollen die Initianten erreichen, dass Bargeld in Schweizer Währung (gegenwärtig Schweizer Franken) auch in Zukunft in ausreichendem Mass für die Bevölkerung verfügbar bleibt. Falls anstelle des Schweizer Frankens eine andere Währung eingeführt werden sollte, so müsste darüber in einem obligatorischen Referendum von Volk und Ständen entschieden werden. Die Volksabstimmung über die Volksinitiative und über den ihr von der Bundesversammlung gegenübergestellten Gegenentwurf wird am 8. März 2026 stattfinden. Wiki

16.12.25

Volksabstimmung 8. März 2026

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2025 beschlossen, die folgenden 4 Vorlagen am 8. März 2026 zur Abstimmung zu bringen: 1. Bargeld ist Freiheit 2. Fernsehen Radio 200 Franken sind genug 3. Klimafond 4. Individualbesteuerung.

1. Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (BBl 2025 2885 2886);
2. Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (BBl 2025 2887);
3. Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BBl 2025 2888);
4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung(BBl 2025 2033). 

news.admin.ch Abstimmungsvorlagen für den 8. März 2026

1.12.25

Resultate der Abstimmung vom 30. November 2025

  • Die Erbschaftssteuer-Initiative der Juso wurde mit 78,3 Prozent abgelehnt.
  • Die Service-Citoyen-Initiative wurde mit 84,1 Prozent Nein-Anteil deutlich abgelehnt.
Am 30. November 2025 lehnten die Stimmberechtigten sowohl die Service-Citoyen-Initiative als auch die Erbschaftssteuer-Initiative deutlich ab. 

11.11.25

Die Initiative der Jungsozialisten gefährdet die Schweizer Wirtschaft

Ein Steuersatz von 50% auf das Erben von Reichen würde der Schweizer Wirtschaft enormen Schaden zuführen. Diese Steuer beträfe vor allem mittelgrosse Unternehmen, die oft im Familienbesitz sind. Solche Betriebe würden zerstärt, Arbeitsplätze abgebaut und Investitionen nicht mehr getätigt werden.


Zitat TA: Reiche Erben sollen exorbitante Steuern zahlen, wenn es nach den Jungsozialisten geht. Ihre Volksinitiative zielt aber auf die Falschen.

Denn erstens steckt in vielen Fällen vererbtes Vermögen solcher Grössenordnungen in Unternehmen. Die Erben sind nicht liquide und müssten zur Begleichung der Steuer ihre Firmen (oder Teile davon) verkaufen. Wer sollte angesichts solcher Perspektiven überhaupt noch unternehmerisch tätig sein wollen? 

Und zweitens zeigt ein Blick in Länder wie Norwegen oder England, dass Vermögende bei Steuererhöhungen rasch abwandern. Dem Staat im grossen Stil Geld zu schenken, kommt für viele von ihnen nicht infrage. In der Schweiz will die Linke dies in Kauf nehmen – und unterschlägt dabei, wie wichtig reiche Steuerzahler für den Staatshaushalt sind: Das reichste Prozent bezahlt fast die Hälfte der Vermögens- und Einkommenssteuern. Und die fünf Prozent Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen generieren zwei Drittel der direkten Bundessteuer sowie 87 Prozent der Vermögenssteuer. 

Die Juso-Erbschaftssteuer gefährdet das Fundament der Schweizer Wirtschaft

6.11.25

NEIN zur Juso-Erbschaftssteuer

Die „Zukunfts-Initiative" der Juso will Nachlässe und Schenkungen über 50 Millionen Franken mit 50 Prozent besteuern und das Geld für den Klimaschutz verwenden. 


Die Juso-Erbschaftssteuer würde viele Familienunternehmen dazu zwingen, ihre Firma zu verkaufen.


Ein überparteiliches Komitee hat mit Einverständnis von Alfred N. Schindler durchgerechnet, was die Juso-Erbschaftssteuer für das Unternehmen Schindler bedeuten würde. Die Familie Schindler hält gut 43 Prozent des Aktienanteils, eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent beliefe sich auf etwa 6 Milliarden Franken. Wenn die Erben für diese Summe einen Bankkredit beanspruchen würden, müssten sie der Bank also Schindler-Aktien verpfänden.


Zitiert aus der NZZ: «Der Staat würde etwa alle dreissig Jahre die Hälfte des Familienunternehmens wegnehmen, zuerst den Eltern, dann den Kindern, dann den Grosskindern»