Es besteht kein Bedarf eine Sonderregelung für die Einbürgerung einzuführen, schon gar nicht, wenn das Bundessache werden soll. Diese Einwanderer dritter Generation sind ja schon fast Schweizer, sie müssen sich nur noch dazu bekennen und den Einbürgerungsantrag einreichen. Dass es viele nicht tun, hat verschiedene Gründe, zeigt aber auch, dass diese Gruppe von Einwanderer-Abkömmligen wenig Interesse an der Schweizer Nationalität haben. Weil diese 3. Generation hier geboren wurde, wirken diese Töchter und Söhne vordergründig integriert, sind es aber tiefergründig und gesinnungsmässig wohl noch nicht. Wer wirklich Schweizer werden möchte, stellt ein Gesuch und durchläuft das normale Verfahren. Eine Ablehnung ist für diese integrierte 3. Generation wenig wahrscheinlich. Darum ein Nein zur erleichterten Einbürgerung.