Sonntag, 25. November 2018

Resultate Eidgenössische Abstimmungen vom 25. Nov. 2018

Resultate der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25.Nov.2018:
-Hornkuhinitiative, abgelehnt 62.3 %
-Selbstbestimmungsinitiative, abgelehnt 65.4 %
-Überwachung von Versicherten, angenommen 73.7 %

Montag, 12. November 2018

Selbstbestimmung – ein Menschenrecht

Über die kommende Abstimmung schreibt Erika Vögeli, Chefredaktorin der bekannten Zeitschrift für freie Meinungsbildung «Zeit-Fragen» in der Ausgabe Nr. 25 vom 6. November 2018.

"Die Argumentation gegen die Selbstbestimmungsinitiative hat – einmal mehr vor einer Volksabstimmung – einen unsäglichen Grad alarmistischer Unsachlichkeit erreicht. Die Gegner der Initiative bemühen den Untergang der Schweiz, deren «Abschottung» und «Isolation» in wirtschaftlichen Bereichen, den Niedergang der Rechtssicherheit, ja, gar unseren moralischen Niedergang im Bereich der Menschenrechte. Da die Initiative von der SVP lanciert wurde, soll bei vielen schon das Denkverbot «Das kommt von der SVP!» wirken."

"Die Initiative verlangt den Vorrang der schweizerischen Bundesverfassung vor nicht zwingendem Völkerrecht. …Es handelt sich etwa um Abkommen zum diplomatischen Verkehr, technische Vereinbarungen und vieles mehr. Aber auch weiterreichende Verträge über Handelsbeziehungen. Sie werden vom Bundesrat, den Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossen."

"Warum all das über der Bundesverfassung stehen soll, ist nicht nachvollziehbar. Dass Bundesämter und Bundesrat ein – jeder Gewaltenteilung widersprechendes – Recht zur Verfassungsgebung über Legislative und Souverän hinweg sich zuschanzen wollen, widerspricht jedem demokratischen Grundverständnis."

"Es ist denn auch in anderen Ländern selbstverständliche Praxis, dass die eigene Verfassung über internationalem Recht steht."

"Die Menschenrechte sind von der Initiative nicht tangiert, denn die Bestimmungen der EMRK sind vollumfänglich in der Bundesverfassung enthalten."

Samstag, 3. November 2018

JA zur "Überwachung von Versicherten"

tagesanzeiger: Am 25. November kommt das Überwachungsgesetz zur Abstimmung. Darin wird der Einsatz von «verdeckten Beobachtungen» bei mutmasslichem Sozialversicherungsbetrug geregelt. Ein Beispiel, was Observationen von Privatdetektiven bewirken können, zeigt ein Prozess vor dem Zürcher Obergericht. Es ging dabei um einen heute 47-jährigen Kosovaren, der während knapp zehn Jahren unrechtmässig IV- und Suva-Beiträge sowie Ergänzungsleistungen von zwei Gemeinden in der Gesamthöhe von über 420'000 Franken ertrogen hat.