Donnerstag, 28. Oktober 2010

Mehr Sicherheit: JA zur Ausschaffungs-Initiative.

Bei der Ausschaffungsinitiative geht es vor allem um die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und keinesfalls um Diskriminierung von Ausländern. Es ist klar, dass Ausländer, die schwerste Verbrechen begangen haben, das Gastrecht verspielt haben und das Land zwingend verlassen müssen. Die allzu gutmütige Rechtsprechung der Schweizer Gerichte verhängt häufig milde Strafen ohne Ausweisung, so wie es die Verfassung vorschreibt. Die Initiative schafft Klarheit: auf die Verurteilung eines schwerkriminellen Ausländers folgt zwingend die Ausweisung ohne Wenn und Aber.
Stimmen Sie JA zur Ausschaffungs-Initiative. Stimmen Sie Nein zum Gegenvorschlag, der nichts bewirkt und sogar die Verbrecher noch in Schutz nimmt.

Sonntag, 24. Oktober 2010

Nein zur Steuer-Initiative der SP.


Die Steuer-initiative, die am 28. November zur Abstimmung kommt, wurde von der Sozialdemokratische Partei der Schweiz lanciert. Wir sind gegen diese Initiative, weil sie die Kantonshoheit missachtet. Der Bund könnte bei der Annahme  in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden eingreifen. Dies verletzt unseren föderativen Bundesstaat, der den Kantonen Souveränität bei der Steuergesetzgebung und dem Einzug von Steuern zugesteht. Zudem bestraft sie diejenigen Bürger, die schon jetzt durch Progression die absolut höchsten Steuernbeträge abliefern müssen.

Montag, 18. Oktober 2010

Wortlaut der Ausschaffungsinitiative


Wortlaut des vorgeschlagenen Artikel der Ausschaffungsinitiative.
I

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)


3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

II 

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)
Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3–6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. So stimmen Sie richtig ab:
- JA zur Ausschaffungsinitiative - mehr Sicherheit für alle!
- NEIN zum Verhinderungs-Gegenentwurf!

61,5 Prozent der 1011 in dieser Woche befragten Personen würden der Initiative zustimmen, wenn die Abstimmung heute wäre. 

Volksabstimmung vom 28. November 2010.


Am 28. November 2010 werden dem Schweizer Volk zwei Vorlagen zur Abstimmung vorgelegt: 

1) "Ausschaffungsinitiative" und Gegenentwurf der Bundesversammlung

2) "Steuergerechtigkeits-Initiative"
 
Die Ausschaffungsinitiative will Ausländerinnen und Ausländern automatisch das Aufenthaltsrecht entziehen, wenn sie bestimmte Straftaten begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben. Der Gegenentwurf des Parlaments nimmt das Anliegen der Initiative auf, stellt aber auf die Schwere einer Tat ab.
 
Die Steuergerechtigkeits-Initiative der Sozialisten will für hohe Einkommen und Vermögen für die ganze Schweiz Mindeststeuersätze einführen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Referenz: admin.ch: Volksabstimmung vom 28. November 2010