Es geht um eine Massnahme für verurteilte Straftäter. Das bestehende und revidierte Strafgesetz wird nicht angetastet bis auf den Bereich der Massnahme, die für verurteilte Pedokriminelle gelten soll. Wer als Pedokrimineller schuldig wurde, wird gemäss geltendem und revidiertem Strafgesetz zu einer Strafe verurteilt und kann als Massnahme bis 10 Jahre Berufsverbot im Bereich mit Kinderarbeit erhalten. Den Initianten geht es nicht um die Anfechtung des Strafgesetzes, sondern um eine Ergänzung in Bezug auf das Berufsverbot um zu verhindern, dass ein Verurteilter je wieder mit Kindern arbeiten kann und schlägt deshalb als Massnahme vor, dass ein Verurteilter lebenslang nicht mehr in einem Beruf mit Kindern arbeiten darf. Ein Pedophiler ist nicht heilbar. Es geht um die Verhinderung von Rückfällen.