Wir dulden es nicht, dass kriminelle Ausländer, die wiederholt verurteilt wurden, nicht automatisch des Landes verwiesen werden. Die Ausschaffungsinitiative wurde vom Volk schon vor 5 Jahren gutgeheissen, wurde aber dann vom Parlament inhaltlich verwässert. Mit der Durchsetzungsinitiative soll die vormals vom Volk abgelehnte und vom Parlament eingeschmuggelte Härtefallklausel (=Täterschutzklausel) verhindert werden. Die Täterschutzklausel erlaubt es den Richtern, auf die Ausweisung zu verzichten und Gnade walten zu lassen. Das ist reine Kuscheljustiz.
news.ch: Bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative wollen die eidgenössischen Räte den Gerichten die Möglichkeit geben, wenigstens in krassen Härtefällen auf eine Wegweisung zu verzichten. Diese Regeln treten in Kraft, falls die Durchsetzungsinitiative abgelehnt wird....- ..Die Erfahrung zeige, dass solche Ausnahmen im juristischen Alltag rasch zur Regel würden.....
Das Parlament habe offenbar nicht begriffen, was Volk und Stände wollten. Mit der Härtefallklausel würden die Interessen der Täter einmal mehr höher gewichtet als jene der Opfer...
Zitiert aus news.ch. SVP: Durchsetzungsinitiative stärke den Rechtsstaat
Es ist ist notwendig, die Durchsetzungsinitiative anzunehmen, sonst machen die Politiker aus Volksbegehren weiterhin, was ihnen gerade passt.
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