Die staatspolitische Kommission des Nationalrates verweigert die Umsetzung des Verfassungsartikels über die Zuwanderung, welcher als Hauptanliegen die souveräne Steuerung der Zuwanderung und die Beschränkung der Zuwanderung durch Kontingente fordert. Die Kommission hat sich lediglich für eine Umsetzung mit Inländervorrang ausgesprochen.
Christoph Blocher zum Kommissionsentscheid:
Man hat jetzt drei Jahre geschaut, was man machen kann, um diesen Verfassungsartikel nicht zu erfüllen. Die Wirtschaftsverbände hatten wenigstens Verständnis dafür, dass es gefährlich ist, wenn man nichts macht. Die schwerwiegenden Probleme der Masseneinwanderung wie die hohe Arbeitslosigkeit und die massive Belastung unserer Sozialwerke werden nun nicht gelöst.
Der beschlossene Inländervorrang ist eine reine Alibiübung.
NZZ 3.9.2016, «Freizügigkeit muss weg», http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-themen/blocher-zu-kommissionsentscheid-freizuegigkeit-muss-weg-ld.114637
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