Am 12. Februar 2017 werden die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration abstimmen.
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20170212/bundesbeschluss-ueber-die-erleichterte-einbuergerung-von-persone.html
Wir sind gegen diese Verfassungsänderung. Mit den gegenwärtigen Bestimmungen sind alle Vorausetzungen gegeben, um Personen der dritten Generation auf dem ordentlichen Weg einzubürgern, sofern diese ein Gesuch stellen. Es gibt etwa 1 Million hier lebende Ausländer, welche die Einbürgerungskriterien erfüllen würden, aber offenbar daran nicht interessiert sind.
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20170212/bundesbeschluss-ueber-die-erleichterte-einbuergerung-von-persone.html
Wir sind gegen diese Verfassungsänderung. Mit den gegenwärtigen Bestimmungen sind alle Vorausetzungen gegeben, um Personen der dritten Generation auf dem ordentlichen Weg einzubürgern, sofern diese ein Gesuch stellen. Es gibt etwa 1 Million hier lebende Ausländer, welche die Einbürgerungskriterien erfüllen würden, aber offenbar daran nicht interessiert sind.
Eine erleichterte Einbürgerung ist nicht nötig - wer die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, für den ist die Einbürgerung auf normalem Weg offen. Keine Sonderwurst und keine Einbürgerung ohne Willensbeweis und Bekenntnis zur Schweiz.
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