Die EU-Kommission ist im Streitfall klar im Vorteil. Das Schiedsgericht hat keine Befugnisse. Der EuGH werde das letzte verbindliche Urteil haben.
Die nicht neutrale EU-Kommission würde zur faktischen Überwachungsbehörde der Schweiz.
Unabhängige und renommierte internationale Beobachter … sprechen Klartext darüber (Baudenbacher 2024):
-Der ehemalige belgische Richter am Gericht der EU, Franklin Dehousse, bezeichnet diesen Ansatz als «judicial imperialism» («judiziellen Imperialismus»).
-Der Osloer Ordinarius für Internationales Recht und früherer Direktor am King's College der Universität London, Mads Andenas, beschreibt den Ansatz des RA 2.0 als den «EWR des armen Mannes».
-Die britische Politikwissenschaftlerin Beth Oppenheim hält den Vertrag als stark zu Gunsten der EU angelegt («strongly tilted in the EU's favour») und bezeichnet das Schiedsgericht als ein Feigenblatt («afig leaf»).
-Gemäss dem belgischen Völkerrechtler Guillaume van der Loo soll das «Schiedsgericht» den enormen Souveränitätstransfer auf die EU «verschleiern» («conceal»). Es handle sich um eine extreme Verpflichtung, welche für die Schweiz nicht passe.
-Laut dem britischen Wirtschaftsrechtsanwalt Martin Howe KC fungiert das «Schiedsgericht» als blosser Briefkasten («post box») für die Übermittlung der Streitigkeit an den EuGH und als Stempelsystem («rubber stamp»), wenn die Antwort zurückkommt.
-Der niederländische Rechtsprofessor Dimitry Kochenov spricht von einem «ungleichen Vertrag»>(«unequal treaty»).
-Der Luxemburger Wirtschaftsanwalt Joë Lemmer sieht das «Schiedsgericht» als «Trojanisches Pferd mit dem EuGH im Bauch».
-Der italienische Rechtsanwalt und Dozent Maurizio Lo Gullo, der auch in Lugano praktiziert, erklärte, dass der EuGH ein Organ der Schweiz werden würde.
-RA PD Dr. Christian F. Schneider, Universität Wien: «Im Vergleich mit den übrigen EFTA-Staaten unnötiger Souveränitätsverlust».
Zitiert aus: Institutionelle Aspekte des Rahmenabkommens 2.0. Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Carl Baudenbacher