Mittwoch, 18. Mai 2016

Ein Heer von Juristen für unechte Asylanten verzögern die Verfahren.

Das Asylgesetz muss abgelehnt werden, weil es einen Apparat von Juristen auf Staatskosten aufbaut und die Verfahren durch bezahlte Rekurse in die Länge zieht. Keine Aussicht auf Beschleunigung ! Von 70'000 sich gegenwärtig im Asylverfahren befindenden Personen stammen 40'000 aus sicheren Herkunftsländern und haben keinen Anspruch auf Asyl in der Schweiz. Nur eine Minderheit dieser sich unrechtmässig in der Schweiz aufhaltenden Personen akzeptiert den Rückweisungsentscheid und reist freiwillig ab. Der Grossteil dieser 40'000 Illegalen legen Rekurs ein und prozessieren. Der Schweizer Staat verschafft ihnen eine Gratis-Rechtsvertretung. Folglich wird ein Heer von Juristen auf Staatskosten beschäftigt. Das geht in die Milliarden. Wieviele Rechtsberater mit universitärem juristischem Hochschulabschluss (lic.iur.) und erforderlicher Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Asylsuchenden gibt es in der Schweiz ?
Der Gesetzestext und kann hier nachgelesen werden: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/7181.pdf.
Art. 102f Grundsatz
1 Asylsuchende Personen, deren Gesuch in einem Zentrum des Bundes behandelt wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.
Unter Art. 102i über Leistungserbringer steht:
4 Zur Rechtsvertretung zugelassen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zugelassen sind auch Personen mit universitärem juristischem Hochschulabschluss, die sich beruflich mit der Beratung und Vertretung von Asylsuchenden befassen.

Dienstag, 17. Mai 2016

Asyl: Keine Enteignung und keine Gratisanwälte !

Am 5. Juni 2016 kommt die "Änderung des Asylgesetzes (AsylG): Gesetz für beschleunigte Asylverfahren" zur eidgenössischen Abstimmung. Das eidgenössische Parlament hat die Revision des Asylgesetzes an seiner Schlussabstimmung vom 25. September 2015 gutgeheissen. Gegen das Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren wurde das Referendum ergriffen, weshalb eine Volksbefragung erfolgt.
Der geänderte Gesetzestext kann hier nachgelesen werden: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/7181.pdf.
Die Gegner des Asylgesetztes haben wegen zwei umstrittenen Grundsätzen gegen das Asylgesetz das Referendum ergriffen. Als inakzeptabel werden die Paragrafen über die Enteignung von Grund- und Immobilienbesitz zur Errichtung von Asylheimen und die Zuteilung an Asylanten von bezahlten Rechtsanwälten betrachtet.
Der Bund soll für Asylbauten das Enteignungsrecht anwenden dürfen.
Bestimmungen über die Verfahren der Enteignung sind in den Art. 95 enthalten.
Art. 95b Enteignungsrecht und anwendbares Recht 
1 Der Erwerb von Grundstücken für Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asyl- suchender oder zur Durchführung von Asylverfahren sowie die Begründung dingli- cher Rechte an solchen Grundstücken ist Sache des EJPD. Es ist ermächtigt, nöti- genfalls die Enteignung durchzuführen. 
Die Asylanten erhalten Gratis-Rechtsberatung für Beschwerdeführung.
Bestimmungen über die Verfahren der Gratis-Rechtsberatung sind in den Art. 102 enthalten.
Art. 102f Grundsatz

Asylsuchende Personen, deren Gesuch in einem Zentrum des Bundes behandelt 
wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung. 
Es überzeugt nicht, dass mit diesem verändertem Gesetz die Asylverfahren beschleunigt werden könnten. Der ganze Prozess der Asylverfahren bleibt derselbe wie bis anhin auch mit der Verlagerung der Erst-Aufnahme und Abklärung in Bundeszentren und anschliessender Überweisung der Asylanten in kantonale Zentren. Für die Bundeszentren muss zusätzliches Personal beschäftigt werden, was die Kosten erhöhen wird. Kostentreibend sind Baukosten und Gratis-Anwälte. Die Bürger des Landes werden benachteiligt, weil es für sie keine Gratis-Beschwerdeführung gibt. 

Sonntag, 15. Mai 2016

Unbezahlbar und absurd: Bedingungsloses Grundeinkommen.

Die Eidgenössische Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» kommt am 5. Juni zur Abstimmung. Die Bundesverfassung soll folgenden Artikel aufnehmen:
Art. 110a (neu) bedingungsloses Grundeinkommen
1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.

Alle Bürger erhalten 2500 Franken Grundeinkommen, Kinder 625 Franken pro Monat – ohne Bedingungen (ohne Arbeit). Die herkömmlichen Sozialwerke erbringen darüber hinausgehende Leistungen. Diese utopische Idee lässt sich nicht mal im Himmel verwirklichen.

Befürworter Oswald Sigg: Ein Grundeinkommen brächte mehr soziale Sicherheit. Es würde das institutionelle Misstrauen gegenüber den Bedürftigen abbauen, die Scham der Sozialhilfeabhängigen würde verschwinden und die Ungerechtigkeit der Sozialpolitik zu einem grossen Teil auch. Wer heute in einer Notlage um Sozialhilfe bitten muss und dem Sozialapparat ausgeliefert ist, verliert seine menschliche Würde. Die reine Geldverteilung und Kontrolltätigkeit durch Sozial­arbeitende ­würde massiv abgebaut. Allerdings wäre es für mich un­erlässlich, dass die Zusatzleistungen der Sozial­versicherungen bestehen bleiben. Beobachter.
Gegner Daniel Kalt: Das wäre kaum ­finanzierbar. Für eine vierköpfige Familie müssten monatlich 6250 Franken aus­geschüttet werden (Erwachsene: 2500/Kinder: 625). ­Gesamtschweizerisch würde sich das zu jährlich rund 200 Milliarden Franken oder zu einem Drittel des Bruttoinlandprodukts aufsummieren. Selbst wenn man davon das Wegfallen anderer Sozialversicherungen wie der AHV berücksichtigt, wären immer noch 130 bis 140 Milliarden zu finanzieren. Wollte man das zum Beispiel über die Mehrwertsteuer finanzieren, die heute 22 Milliarden jährlich bringt, müsste der Mehrwertsteuersatz von heute knapp 8 auf rund 50 Prozent erhöht werden – schlicht undenkbar. Beobachter.
Gegner Roger Köppel: Das Grundeinkom­men wäre demoti­vierend für die ­Menschen und zerstörerisch für das Land. Der Mensch muss selber für seinen Lebensunterhalt auf­kommen, nicht der Staat. Das ist die zentrale Idee der nachweislich ­erfolgreichen bürgerlich-freiheitlichen Philosophie, der sich die Schweiz ­verpflichtet fühlt. Das bedingungslos-besinnungslose Grundeinkommen macht den Staat zur Milchkuh für alle. Der Sozialismus hats auch versucht. Mit den bekannten Folgen: Massen­armut, Millionen von Toten.Beobachter.
http://www.eidgenoessische-abstimmungen.ch/abstimmungen-initiativen-schweiz/fuer-ein-bedingungsloses-grundeinkommen-initiative-schweiz/
http://www.grundeinkommen.ch
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/wir-duerfen-uns-nicht-mit-einem-grundeinkommen-zuruecklehnen/story/18353592
http://www.watson.ch/Schweiz/Wirtschaft/430122815-Checkst-du--worum-es-beim-Bedingungslosen-Grundeinkommen-geht--7-Fragen-und-Antworten
http://www.beobachter.ch/geld-sicherheit/sozialhilfe/artikel/bedingungsloses-grundeinkommen_geld-fuer-alle-kann-das-gutgehen/

Fortpflanzungsmedizingesetz Ja oder Nein ?

Das Referendum gegen die Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) ist mit 58' 634 Unterschriften zustande gekommen.
Mit der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen werden. Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen sollen unter Voraussetzungen genetisch untersucht und selektioniert werden dürfen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes anzunehmen.
Strittiger Punkte des neuen Gesetzes ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), weshalb von den Gegnern das Referendum ergriffen wurde. Die Gegner befürchten eine missbräuchliche Embryonen-Selektion, eine schrankenlose und manipulative Fortpflanzungmedizin und eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Durch das Auswählen von «Top-Embryos» würden nur noch gesunde Menschen ein Recht auf Leben erhalten.
Bei einem Ja: Wird das Gesetz angenommen, so ist eine PID in zwei Fällen erlaubt: Erstens, wenn ein Paar nicht auf natürlichem Weg Kinder bekommen kann und so einen Embryo einpflanzen kann, der besonders entwicklungsfähig sein soll. Zweitens, wenn ein Paar Träger einer Erbkrankheit ist und dadurch ein Embryo ausgewählt werden kann, der keine Erbkrankheit hat.
Mit der PID können schwere Erbkrankheiten bereits vor und nicht erst während der Schwangerschaft festgestellt werden.
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/6301.pdf
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20160605/Anderung-des-Bundesgesetzes-uber-die-medizinisch-unterstutzte-Fortpflanzung.html
https://www.cvp.ch/sites/default/files/160318_Argumentarium_PID_Gesetz-de.pdf

Samstag, 14. Mai 2016

Verkehrsfinanzierung: Standpunkt von auto-schweiz

Auto-Schweiz gehört zu den Initiatoren der "Milchkuh-Initiative" (Für eine faire Verkehrsfinanzierung). Die Initiative verlangt, dass sämtliche Einnahmen des Bundes aus dem Strassenverkehr (Verbrauchssteuer auf Treibstoffen und Nationalstrassenabgabe) diesem wieder zugutekommen. Sie sollen künftig ausschliesslich in die Infrastruktur des Strassenverkehrs fliessen sowie zur Förderung des kombinierten Verkehrs eingesetzt werden. Ausserdem sollen mit der Initiative die Einführung und Erhöhung von Steuern, Abgaben oder Gebühren im Strassenverkehr dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Damit muss vor einer Mehrbelastung der Automobilisten zwingend das Stimmvolk gefragt werden.
Heute versickert die Hälfte der Mineralölsteuererträge in der allgemeinen Bundeskasse. Ein grosser Teil der Strassenabgaben wird zweckentfremdet. Auf jeden Liter Benzin erhebt der Bund rund 83 Rappen Steuern – das sind rund 60% des aktuellen Benzinpreises.
https://www.facebook.com/Faire-Verkehrsfinanzierung-Milchkuh-Initiative-617801491579216/timeline
http://www.faire-verkehrsfinanzierung.ch

Sonntag, 1. Mai 2016

Nein zur Service Public Initiative.

Die Forderung der Initianten für einen guten Service der Post, SBB und Swisscom ist einerseits richtig, jedoch sind die vorgeschlagenen Massnahmen kontraproduktiv. Die Initiative wurde von Konsumentenzeitschriften lanciert und verlangt, dass die Service public Unternehmen (Post, SBB und Swisscom) nicht nach Betriebsgewinn streben dürfen und die Löhne der Angestellten begrenzen.
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen. Der Nationalrat hat die Initiative mit 196 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung abgelehnt, der Ständerat mit 43 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung. Alle Parteien von links bis rechts lehnen das Volksbegehren ab. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20160605/pro-service-public.html