Das Asylgesetz muss abgelehnt werden, weil es einen Apparat von Juristen auf Staatskosten aufbaut und die Verfahren durch bezahlte Rekurse in die Länge zieht. Keine Aussicht auf Beschleunigung ! Von 70'000 sich gegenwärtig im Asylverfahren befindenden Personen stammen 40'000 aus sicheren Herkunftsländern und haben keinen Anspruch auf Asyl in der Schweiz. Nur eine Minderheit dieser sich unrechtmässig in der Schweiz aufhaltenden Personen akzeptiert den Rückweisungsentscheid und reist freiwillig ab. Der Grossteil dieser 40'000 Illegalen legen Rekurs ein und prozessieren. Der Schweizer Staat verschafft ihnen eine Gratis-Rechtsvertretung. Folglich wird ein Heer von Juristen auf Staatskosten beschäftigt. Das geht in die Milliarden. Wieviele Rechtsberater mit universitärem juristischem Hochschulabschluss (lic.iur.) und erforderlicher Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Asylsuchenden gibt es in der Schweiz ?
Der Gesetzestext und kann hier nachgelesen werden: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/7181.pdf.
Art. 102f Grundsatz 1 Asylsuchende Personen, deren Gesuch in einem Zentrum des Bundes behandelt wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.
Unter Art. 102i über Leistungserbringer steht:
4 Zur Rechtsvertretung zugelassen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zugelassen sind auch Personen mit universitärem juristischem Hochschulabschluss, die sich beruflich mit der Beratung und Vertretung von Asylsuchenden befassen.
Der Gesetzestext und kann hier nachgelesen werden: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/7181.pdf.
Art. 102f Grundsatz 1 Asylsuchende Personen, deren Gesuch in einem Zentrum des Bundes behandelt wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.
Unter Art. 102i über Leistungserbringer steht:
4 Zur Rechtsvertretung zugelassen sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zugelassen sind auch Personen mit universitärem juristischem Hochschulabschluss, die sich beruflich mit der Beratung und Vertretung von Asylsuchenden befassen.