28.10.10

Mehr Sicherheit: JA zur Ausschaffungs-Initiative.

Bei der Ausschaffungsinitiative geht es vor allem um die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und keinesfalls um Diskriminierung von Ausländern. Es ist klar, dass Ausländer, die schwerste Verbrechen begangen haben, das Gastrecht verspielt haben und das Land zwingend verlassen müssen. Die allzu gutmütige Rechtsprechung der Schweizer Gerichte verhängt häufig milde Strafen ohne Ausweisung, so wie es die Verfassung vorschreibt. Die Initiative schafft Klarheit: auf die Verurteilung eines schwerkriminellen Ausländers folgt zwingend die Ausweisung ohne Wenn und Aber.
Stimmen Sie JA zur Ausschaffungs-Initiative. Stimmen Sie Nein zum Gegenvorschlag, der nichts bewirkt und sogar die Verbrecher noch in Schutz nimmt.

24.10.10

Nein zur Steuer-Initiative der SP.


Die Steuer-initiative, die am 28. November zur Abstimmung kommt, wurde von der Sozialdemokratische Partei der Schweiz lanciert. Wir sind gegen diese Initiative, weil sie die Kantonshoheit missachtet. Der Bund könnte bei der Annahme  in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden eingreifen. Dies verletzt unseren föderativen Bundesstaat, der den Kantonen Souveränität bei der Steuergesetzgebung und dem Einzug von Steuern zugesteht. Zudem bestraft sie diejenigen Bürger, die schon jetzt durch Progression die absolut höchsten Steuernbeträge abliefern müssen.

18.10.10

Wortlaut der Ausschaffungsinitiative


Wortlaut des vorgeschlagenen Artikel der Ausschaffungsinitiative.
I

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)


3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

II 

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)
Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3–6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. So stimmen Sie richtig ab:
- JA zur Ausschaffungsinitiative - mehr Sicherheit für alle!
- NEIN zum Verhinderungs-Gegenentwurf!

61,5 Prozent der 1011 in dieser Woche befragten Personen würden der Initiative zustimmen, wenn die Abstimmung heute wäre. 

Volksabstimmung vom 28. November 2010.


Am 28. November 2010 werden dem Schweizer Volk zwei Vorlagen zur Abstimmung vorgelegt: 

1) "Ausschaffungsinitiative" und Gegenentwurf der Bundesversammlung

2) "Steuergerechtigkeits-Initiative"
 
Die Ausschaffungsinitiative will Ausländerinnen und Ausländern automatisch das Aufenthaltsrecht entziehen, wenn sie bestimmte Straftaten begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben. Der Gegenentwurf des Parlaments nimmt das Anliegen der Initiative auf, stellt aber auf die Schwere einer Tat ab.
 
Die Steuergerechtigkeits-Initiative der Sozialisten will für hohe Einkommen und Vermögen für die ganze Schweiz Mindeststeuersätze einführen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Referenz: admin.ch: Volksabstimmung vom 28. November 2010

3.9.10

Volksabstimmung vom 26. September 2010


Revision des Arbeitslosen Versicherungs Gesetzes.
Amtliche Endergebnisse: JA: 53.4%    NEIN: 46.6%  
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) macht Defizite. Sie hat bis Mitte 2010 einen Schuldenberg von 7 Milliarden Franken angehäuft. Bundesrat und Parlament wollen die ALV mit Mehreinnahmen und Minderausgaben ins finanzielle Gleichgewicht bringen. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Änderung vom 19. März 2010 des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) annehmen?
Empfehlung an die Stimmberechtigten
Bundesrat und Parlament empfehlen, die Gesetzesänderung anzunehmen.
Der Nationalrat hat die Vorlage mit 91 zu 64 Stimmen bei 37 Enthaltungen angenommen, der Ständerat mit 32 zu 12 Stimmen ohne Enthaltungen.
Schweizerische Bundeskanzlei

10.8.10

Revision der Arbeitslosenversicherung.

Abstimmung vom 26. Sept. 2010. Revision der Arbeitslosenversicherung.
vimentis.ch: Die Arbeitslosenversicherung macht seit 2003 jedes Jahr ca. 1 Mrd. Verluste. Aufgrund des Schuldenbergs von beinahe 7 Mrd. Franken muss die AHV saniert werden. Was sich bei einem "Ja" und einem "Nein" genau ändert, was deren Auswirkungen sind und welche Argumente es gibt, lesen sie hier......  [ weiter ]

17.3.10

Abzocker-Initiative mit verwässertem Gegenvorschlag.

Die sogenannte Abzocker-Initiative, die Lohnexzesse und Bonus-Zahlungen eindämmen will, wurde heute im Parlament zerzaust und verwässert. Diese Initiative behandelt Aktienrecht und gehört eigentlich auf Gesetzesstufe anstatt in die Verfassung. Das Parlament hat heute der Initiative und auch einem Gegenvorschlag zugestimmt. Es kommen damit die Initiative und der abgemilderte Gegenvorschlag zur Volksabstimmung, beide auf Verfassungsstufe. FDP und CVP haben die abgeschwächte Version vorgeschlagen und mit Hilfe der Linken durchgebracht. Die SVP ist gegen den verwässerten Gegenvorschlag und wird die schärfere Minder-Initiative unterstützen. Merkwürdig ist, dass SP und Grüne entgegen ihren Überzeugungen den Gegenvorschlag mittrugen, obwohl sie inhaltlich für die schärfere Initiative sind. "Wenn die SP – die ja den Gegenentwurf eigentlich auch nicht wolle – ehrlich wäre, würde sie die SVP unterstützen und ihn ablehnen", wurde im Parlament gesagt. Die bessere Lösung wäre der Vorschlag von SVP und dem Initianten Minder gewesen, die beide entsprechende Gesetzesänderungen im Sinne der Initiative verwirklichen und die Initiative auf Verfssungsstufe fallen lassen wollten. Das wäre der politisch vernünftige Weg gewesen. Der Vorschlag der SVP, überrissene Managergehälter und -Boni auf dem Gesetzesweg zu regeln, ist im Nationalrat gescheitert. Die SP hat mit ihrer sturen und trotzigen Anti-SVP-Haltung diese rationale Lösung verbaut.
Links:
Die Abzocker-Initiative ist zu schwach.
Das grosse Hickhack um die Abzocker-Initiative,

7.3.10

Resultate Volksabstimmung vom 7. März 2010

Resultate der Eidgenössischen Volksabstimmung vom 7. März 2010.
  • Forschung am Menschen: Angenommen mit 77.2 % Ja Stimmen
  • Tierschutzanwalt: Abgelehnt mit 70.5 % Nein Stimmen
  • Senkung BVG-Umwandlungssatz: Abgelehnt mit 72.7 % Nein Stimmen

18.2.10

Tieranwälte nützen den Tieren nichts.

Was nützen den Tieren die Tieranwälte, wenn sie schon gelitten haben oder zu Tode gequält wurden? Das vor kurzem verschärfte Tierschutzgesetz verfolgt und bestraft Tierquälerei angemessen. Kantonstierärzte werden die Sünder anzeigen. In Nutztierbetrieben gibt es staatliche Kontrollen. Bei Heimtieren ist es anders. Da muss dem Nachbarn auffallen, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Der Nachbar sollte Missbräuche sofort der Polizei melden. Die Polizei hat schon öfters in parkierten Autos eingeschlossene Hunde befreien müssen. Wie könnte ein Tieranwalt das verhindern ? Jeder von uns sollte bei Verdacht auf Tierquälerei die Polizei anvisieren, so dass das Gesetz rechtens umgesetzt wird.
Würde ein Tieranwalt nicht unnötige Verfahren zwecks Beschäftigung im Anwaltsbüro durchführen ?
Schreibt das Komitee „NEIN zur nutzlosen Tieranwalt-Initiative": Die Kantone haben bereits jetzt die Möglichkeit, Tierschutzanwälte einzusetzen, wenn sich dieses Instrument für ihre Situation eignet (z.B. Zürich). Die zwingende und flächendeckende Installierung von Tierschutzanwälten würde hingegen in die gut funktionierenden Strukturen der Kantone eingreifen und zu einer unnötigen Aufblähung der Bürokratie sowie zu höheren Kosten für Kantone, Gerichte und Tierhalter führen.
Tieranwälte nützen den Tieren nichts. Sie verhindern Tierquälerei nicht, da sie erst nach einer Tat zum Zug kommen. Vielmehr werden auch unnötige Verfahren zwecks Legitimation der Anwaltsstellen durchgeführt. Die Einführung eines Tieranwalts stellt zudem ein Präjudiz für weitere Spezialanwälte in allen möglichen Gebieten dar. Eine solche Entwicklung ist unerwünscht und führt zu einer unnötigen Aufblähung des Justizapparats.
Diese Gründe sprechen für eine klare Ablehnung der Tieranwalt-Initiative am 7. März 2010.

2.2.10

Umwandlungssatz senken.

Die Argumente für die Senkung des Umwandlungssatzes sind rational und nicht ideologisch begründet wie die Argumente der Gegner im linken Lager. Zwei Parameter in der mathematischen Gleichung der Versicherung müssen angepasst werden: 1. Höhere Lebenserwartung. 2. Tieferes Zinsniveau. Heute ist es nicht mehr möglich 7 % Rendite zu erwirtschaften. Wenn das so leicht möglich wäre, würden viele das Kapital der Pensionskasse auszahlen lassen und selbst investieren.
Der Abstimmungskampf ist in voller Schärfte entbrannt. Die Gegner einer Senkung greifen die Befürworter in oft polemischer Weise an. Viele der von ihnen vorgebrachten Argumente haben wenig mit den finanziellen und biometrischen Elementen des Umwandlungssatzes zu tun sondern sind rein willkürlich und ideologisch begründet. Dass damit die gesamte Berufliche Vorsorge in Mitleidenschaft gezogen wird, scheint wenig zu kümmern. Lesen Sie weiter: vorsorgeforum.ch/umwandlungssatz/