3.12.10

Kriminelle Ausländer konsequent ausschaffen

Der Schweizer Souverän hat am 28. November 2010 der Gesetzgebung und der Justiz einen klaren Auftrag erteilt. Kriminelle Ausländer, die eines Verbrechens verurteilt wurden, sollen konsequent weggewiesen und aus der Schweiz ausgeschafft werden. Die schweren Verbrechen wurden im Initiativtext erwähnt. In der nun folgenden Ausgestaltung des Gesetzes werden die Bedingungen für die Ausschaffung näher genannt und weitere Vergehen hinzugefügt werden. Wir sehen in der Umsetzung keine Schwierigkeiten. Ein vom Gericht zu einer bedingten oder unbedingten Strafe verurteilter Ausländer wird automatisch zur Aussachaffung verurteilt werden müssen, sofern Ausnahmebestimmungen des zwingenden Völkerrechts (z.B. Todesstrafe im Herkunftsland) oder bestehender internationaler Verträge (Personenfreizügigkeit mit EU) dies nicht zulassen.
 
Zitat: "Das Abstimmungsresultat zeigt () das grosse Unbehagen der Bevölkerung gegenüber der Einwanderungspolitik der letzten Jahre. Die Öffnung der Grenzen, der freie Personenverkehr mit der EU und eine zu lasche Asylpolitik haben zu einer unkontrollierten Einwanderung geführt, die grosse Probleme mit sich bringt. Diesbezüglich ist klarer Handlungsbedarf gegeben. Die Schweiz muss ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. - Von jeder Person, die in die Schweiz einwandert, ist zu erwarten, dass sie in einer Vereinbarung unsere Verfassung und unsere Rechtsordnung respektiert.-
Wie zu erwarten, melden sich nun auch wieder jene Kreise zu Wort, die einer Einschränkung der Volksrechte das Wort reden. Materielle Vorprüfungen von Volksinitiativen, die Ausweitung der Ungültigkeitsgründe oder die Einführung eines Verfassungsgerichts sollen letztlich dazu dienen, das Initiativrecht zu relativieren und schrittweise zurückzubinden. Damit soll das Volk weniger Einfluss auf die Politik haben. Diesen Tendenzen ist entschieden entgegenzutreten." schweizerzeit.ch: Klarer Auftrag vom Volk. Kriminelle Ausländer konsequent ausschaffen.

28.11.10

Resultate Abstimmungen vom 28. Nov. 2010

Eidgenössische Vorlagen vom 28. November 2010:
- Ausschaffungs-Initiative: Angenommen. JA 52.4 %. NEIN 47.1 %
- Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative: Abgelehnt. JA 45.8 %. NEIN 54.2 %
- Steuergerechtigkeits-Initiative. Abgelehnt. JA 41.5 %. NEIN 58.5 %
NZZ: Zwei Volksbegehren und ein Gegenvorschlag

15.11.10

SP Reichtumssteuer-Initiative vernichtet Arbeitsplätze.

Die SP der Schweiz möchte mit ihrer Neid-Initiative den Gemeinden und Kantonen den Steuerfuss vorschreiben und damit den gesunden und bewährten Steuerwettbewerb zugunsten eines ungerechten zentralistischen Steuersystems ersetzen. Die Sozialisten sind bekannt dafür, dass sie immer wieder mit wirtschaftsfeindlichen Vorstössen den Wohlstand und unser föderalistisches Staatssystem aufs Spiel setzen. Die Sonntagspresse berichtet, dass Firmeninhaber mit hohem Investitionskapital im Falle einer Annahme der Reichtumssteuer abwandern könnten. Inhaber von grossen Firmen haben enorm hohes Privatkapital in Milliardenhöhe investiert und müssten künftig mit stark erhöhten Steuern rechnen. Da wird sich mancher Unternehmer überlegen, was es für Steueroptimierungs-Möglichkeiten gibt. Wenn man bedenkt, dass der Tennisspieler Federer von einem Jahr auf das andere statt 3 Millionen 5 Millionen Steuern bezahlen müsste, so ist es leicht, sich vorzustellen, dass es für ihn lohnen würde nach Dubai oder so umzuziehen. Schweizer Steuereinnahmen adee…

10.11.10

Plakate mutwillig zerstört.

In Grenchen würden die Plakate der Befürworter der Ausschaffungsinitiative massiv beschädigt und zerstört, berichtet grenchen.net. Die Zerstörung von Wahl- oder Abstimmungsplakaten hatte in der letzten Zeit massiv zugenommen. Die Täter sind im anti-demokratischen linken Milieu zu suchen.

JA zur Ausschaffungsinitiative - mehr Sicherheit für alle!

politonline.ch schreibt: Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. - Nur mit der Initiative besteht ein Zwang zur konsequenten Ausschaffung. Die Initiative enthält im Gegensatz zur heutigen Regelung keine »kann«-Formulierung und im Gegensatz zum Gegenentwurf keine völkerrechtlichen und grundrechtlichen Ausnahmeregelungen, welche in der Praxis zur Verhinderung von Ausschaffungen führen werden. Der Gegenentwurf lässt den Behörden einen viel zu grossen Ermessensspielraum. .........mehr

6.11.10

Argumente für die Ausschaffung krimineller Ausländer.

Die Argumente auf einen Blick:
 
Ja zur Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
  • Ja zur konsequenten Ausschaffung krimineller Ausländer: Nur die Ausschaffungsinitiative führt wirklich zu einer einheitlichen und konsequenten Ausschaffungspolitik.
  • Ja zu mehr Sicherheit durch weniger Ausländerkriminalität: Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Die drohende Ausschaffung wird auch präventiv für mehr Sicherheit im Land sorgen.
  • Ja zur Sicherung unserer Sozialwerke durch Senkung des Sozialmissbrauchs: Nur die Drohung mit der Ausschaffung kann den Sozialmissbrauch durch Ausländer wirkungsvoll senken.
  • Ja zum Schutz von integrierten Ausländern: Anständige und integrationswillige Ausländer sind von der Initiative nicht betroffen und werden nicht mehr länger durch kriminelle Landsleute in Verruf gebracht.
 Nein zum Verhinderungs-Gegenentwurf zur Volksinitiative
  • Nein zur richterlichen und bürokratischen Verhinderung von Ausschaffungen: Im Gegenentwurf verhindern unzählige Rekursmöglichkeiten konsequente Ausschaffungen.
  • Nein zur Verankerung der Integrationsförderung in der Verfassung: Der Gegenentwurf beinhaltet teure und sinnlose Integrationsvorschriften für Bund, Kantone und Gemeinden. Integrationsarbeit ist vorab und zur Hauptsa che durch die zugewanderten Ausländer selber zu erbringen.
  • Nein zur schnellen Rückkehr in die Schweiz: Im Gegenentwurf fehlt eine Minimalfrist für Einreisesperren. Somit könnte ein krimineller Ausländer kurz nach seiner Ausschaffung bereits wieder in die Schweiz zurückkehren.
Lesen Sie mehr: ausschaffungsinitiative.ch

28.10.10

Mehr Sicherheit: JA zur Ausschaffungs-Initiative.

Bei der Ausschaffungsinitiative geht es vor allem um die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung und keinesfalls um Diskriminierung von Ausländern. Es ist klar, dass Ausländer, die schwerste Verbrechen begangen haben, das Gastrecht verspielt haben und das Land zwingend verlassen müssen. Die allzu gutmütige Rechtsprechung der Schweizer Gerichte verhängt häufig milde Strafen ohne Ausweisung, so wie es die Verfassung vorschreibt. Die Initiative schafft Klarheit: auf die Verurteilung eines schwerkriminellen Ausländers folgt zwingend die Ausweisung ohne Wenn und Aber.
Stimmen Sie JA zur Ausschaffungs-Initiative. Stimmen Sie Nein zum Gegenvorschlag, der nichts bewirkt und sogar die Verbrecher noch in Schutz nimmt.

24.10.10

Nein zur Steuer-Initiative der SP.


Die Steuer-initiative, die am 28. November zur Abstimmung kommt, wurde von der Sozialdemokratische Partei der Schweiz lanciert. Wir sind gegen diese Initiative, weil sie die Kantonshoheit missachtet. Der Bund könnte bei der Annahme  in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden eingreifen. Dies verletzt unseren föderativen Bundesstaat, der den Kantonen Souveränität bei der Steuergesetzgebung und dem Einzug von Steuern zugesteht. Zudem bestraft sie diejenigen Bürger, die schon jetzt durch Progression die absolut höchsten Steuernbeträge abliefern müssen.

18.10.10

Wortlaut der Ausschaffungsinitiative


Wortlaut des vorgeschlagenen Artikel der Ausschaffungsinitiative.
I

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-6 (neu)


3 Sie (= die Ausländerinnen und Ausländer) verlieren unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz, wenn sie:
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
4 Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.
5 Ausländerinnen und Ausländer, die nach den Absätzen 3 und 4 ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, sind von der zuständigen Behörde aus der Schweiz auszuweisen und mit einem Einreiseverbot von 5 – 15 Jahren zu belegen. Im Wiederholungsfall ist das Einreiseverbot auf 20 Jahre anzusetzen.
6 Wer das Einreiseverbot missachtet oder sonstwie illegal in die Schweiz einreist, macht sich strafbar. Der Gesetzgeber erlässt die entsprechenden Bestimmungen.

II 

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 8 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 121 (Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern)
Der Gesetzgeber hat innert fünf Jahren seit Annahme von Artikel 121 Absätze 3–6 durch Volk und Stände die Tatbestände nach Artikel 121 Absatz 3 zu definieren und zu ergänzen und die Strafbestimmungen bezüglich illegaler Einreise nach Artikel 121 Absatz 6 zu erlassen

Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. So stimmen Sie richtig ab:
- JA zur Ausschaffungsinitiative - mehr Sicherheit für alle!
- NEIN zum Verhinderungs-Gegenentwurf!

61,5 Prozent der 1011 in dieser Woche befragten Personen würden der Initiative zustimmen, wenn die Abstimmung heute wäre. 

Volksabstimmung vom 28. November 2010.


Am 28. November 2010 werden dem Schweizer Volk zwei Vorlagen zur Abstimmung vorgelegt: 

1) "Ausschaffungsinitiative" und Gegenentwurf der Bundesversammlung

2) "Steuergerechtigkeits-Initiative"
 
Die Ausschaffungsinitiative will Ausländerinnen und Ausländern automatisch das Aufenthaltsrecht entziehen, wenn sie bestimmte Straftaten begangen oder missbräuchlich Sozialleistungen bezogen haben. Der Gegenentwurf des Parlaments nimmt das Anliegen der Initiative auf, stellt aber auf die Schwere einer Tat ab.
 
Die Steuergerechtigkeits-Initiative der Sozialisten will für hohe Einkommen und Vermögen für die ganze Schweiz Mindeststeuersätze einführen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Referenz: admin.ch: Volksabstimmung vom 28. November 2010