Das Referendum gegen die Änderung vom 12. Dezember 2014 des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) ist mit 58' 634 Unterschriften zustande gekommen.
Mit der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen werden. Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen sollen unter Voraussetzungen genetisch untersucht und selektioniert werden dürfen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes anzunehmen.
Strittiger Punkte des neuen Gesetzes ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), weshalb von den Gegnern das Referendum ergriffen wurde. Die Gegner befürchten eine missbräuchliche Embryonen-Selektion, eine schrankenlose und manipulative Fortpflanzungmedizin und eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Durch das Auswählen von «Top-Embryos» würden nur noch gesunde Menschen ein Recht auf Leben erhalten.
Bei einem Ja: Wird das Gesetz angenommen, so ist eine PID in zwei Fällen erlaubt: Erstens, wenn ein Paar nicht auf natürlichem Weg Kinder bekommen kann und so einen Embryo einpflanzen kann, der besonders entwicklungsfähig sein soll. Zweitens, wenn ein Paar Träger einer Erbkrankheit ist und dadurch ein Embryo ausgewählt werden kann, der keine Erbkrankheit hat.
Mit der PID können schwere Erbkrankheiten bereits vor und nicht erst während der Schwangerschaft festgestellt werden.
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/6301.pdf
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20160605/Anderung-des-Bundesgesetzes-uber-die-medizinisch-unterstutzte-Fortpflanzung.html
https://www.cvp.ch/sites/default/files/160318_Argumentarium_PID_Gesetz-de.pdf
Mit der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes soll die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen werden. Durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen sollen unter Voraussetzungen genetisch untersucht und selektioniert werden dürfen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes anzunehmen.
Strittiger Punkte des neuen Gesetzes ist die Präimplantationsdiagnostik (PID), weshalb von den Gegnern das Referendum ergriffen wurde. Die Gegner befürchten eine missbräuchliche Embryonen-Selektion, eine schrankenlose und manipulative Fortpflanzungmedizin und eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung. Durch das Auswählen von «Top-Embryos» würden nur noch gesunde Menschen ein Recht auf Leben erhalten.
Bei einem Ja: Wird das Gesetz angenommen, so ist eine PID in zwei Fällen erlaubt: Erstens, wenn ein Paar nicht auf natürlichem Weg Kinder bekommen kann und so einen Embryo einpflanzen kann, der besonders entwicklungsfähig sein soll. Zweitens, wenn ein Paar Träger einer Erbkrankheit ist und dadurch ein Embryo ausgewählt werden kann, der keine Erbkrankheit hat.
Mit der PID können schwere Erbkrankheiten bereits vor und nicht erst während der Schwangerschaft festgestellt werden.
https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/6301.pdf
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20160605/Anderung-des-Bundesgesetzes-uber-die-medizinisch-unterstutzte-Fortpflanzung.html
https://www.cvp.ch/sites/default/files/160318_Argumentarium_PID_Gesetz-de.pdf
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