11.4.17

Kampf gegen Windmühlen

Wir kämpfen gegen Windmühlen wie einst Don Quijote und stimmen Nein zum Energiegesetz. In idyllischer unberührter Natur soll ein Windpark gebaut werden.
Der Chall zwischen Burg, Kleinlützel und Röschenz ist nicht nur ein Naturparadies sondern auch ein beliebtes Naherholungsgebiet für die Menschen aus der ganzen Region. Ein von den Industriellen Werken Basel IWB als "Symbol" geplantes Grossprojekt eines Windkraftwerkes bedroht nun das Gebiet rund um den Chall massiv.

10.4.17

Energie-Sackgasse Nein

Verführerische Geschichten über die Energiewende kursieren zur Zeit. Lobbyisten, Politiker und Journalisten erzählen wohlklingende Geschichten über eine Energiewende. Sie wollen uns überreden, dass wir auf herkömmliche Energien (Benzin, Erdöl, Erdgas und Kernenergie) verzichten. Ihre Geschichten entpuppen sich jedoch als Märchen. https://energiestrategie-nein.ch/sieben-energiewende-maerchen/
Tatsache ist, dass die Staaten der Erde noch heute mehr oder weniger 80 Prozent des Energiebedarfs aus Fossilen gewinnen. Erneuerbare Energien (Solar, Windkraft,etc) sind eine wunderbare Sache und sollten vermehrt eingesetzt werden. Eine erzwungene Energiewende zu ausschliesslich Erneuerbaren wird Engpässe und Rückschläge erwirken. Neue Technologien (zB. effiziente Stromspeicherung, etc.) werden nötig sein. Es wird sicher mal eine Energiewende geben. Ob das bis 2050 gelingt, ist fraglich.

9.4.17

Die Energiestrategie 2050 ist umweltschädlich.

Geschützte Landschaften würden im Namen des „nationalen Interesses" zugebaut. Bis zu 100'000 Vögel jährlich würden von Windturbinen erschlagen und die Gesundheit der Anwohner bedroht. Die Schweiz würde auslandsabhängig und klimaschädlichen Strom beziehen.

8.4.17

Energiegesetz gefährdet die sichere Stromversorgung

Das Energiegesetz gefährdet die sichere Stromversorgung, führt zu vermehrtem Import von dreckigem Kohlestrom und baut eine marktfremde Subventionsmaschinerie auf. NEIN zum Energiegesetz am 21. Mai 2017.

14.2.17

Volksabstimmung vom 21. Mai 2017

Am 21.Mai 2017 kommt das 2016 vom Bundesrat und Parlament beschlossene revidierte Energiegesetz (EnG) zur Volksabstimmung. https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2016/7683.pdf
Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen (50000 Unterschriften erforderlich). Das Referendum ist mit 68'390 gültigen Unterschriften zustande gekommen. https://energiegesetz-nein.ch/author/ueberparteiliches_komitee_gegen_energiegesetz/
Das Energiegesetz (EnG) ist ein Bundesgesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft, welches auf nationaler Ebene die Energiewirtschaft regelt. Es hat die ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung der Schweiz zum Ziel. Hierbei soll die Bereitstellung, Verteilung und Nutzung der Energie wirtschaftlich, umweltverträglich, sparsame und rationell erfolgen, und es sollen verstärkt einheimische und erneuerbare Energiequellen genutzt werden. Das Energiegesetz wurde mehrfach revidiert und angepasst.

12.2.17

Resultate eidgenössische Volksabstimmung 12.Feb. 2017

1. Erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration.
Angenommen. JA 60.4 %. 17 JA von 23 Kantonen.
2. Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr.
Angenommen. JA 61.9 %
3. Unternehmenssteuerreformgesetz III.
Abgelehnt. NEIN  59.1 %

28.1.17

Ein JA zu Unternehmenssteuerreform USR III

Unternehmenssteuerreform USR III. Die Reform soll die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems wiederherstellen und gleichzeitig die Konkurrenzfähigkeit der Steuerbelastung erhalten. Eine Ablehnung würde die Rechts- und Planungsunsicherheit für die Firmen unnötig verlängern.
Die Kantone besteuern heute die ausländischen Gewinne bei bestimmten Firmentypen geringer als die inländischen. Diese Sonderstatus sind international nicht länger akzeptiert (OECD) und müssen abgeschafft werden.
Damit die Firmen nicht wegziehen, werden mit der Unternehmenssteuerreform (USR) III als Ersatz eine Reihe neuer Regeln geschaffen, die nun aber international akzeptiert sind: die Patentbox, die Inputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Zudem können die Kantone auch die allgemeinen Gewinnsteuersätze für alle Firmen senken.
-https://www.nzz.ch/schweiz/abstimmungen/abstimmung-vom-12-februar-unternehmenssteuerreform-iii-auf-einen-blick-ld.131729
-https://www.steuerreform-ja.ch/de
-http://www.fdk-cdf.ch/-/media/FDK_CDF/Dokumente/Themen/Steuerpolitik/Unternehmensbesteuerung/161027_USR_III_Argu_FDK_DEF.pdf?la=de-CH
-http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/pWaadt-sagt-deutlich-Ja-zur-Unternehmenssteuerreform-IIIp/story/18122064
-http://ruedinoser.ch/kommunikation/meine-meinung/375-ja-zur-unternehmenssteuerreform-iii

22.1.17

Erleichterte Einbürgerung entmachtet Gemeinden und Bürger.

Einbürgerung ist Bürgersache und nicht Sache der Beamten des Bundes. Die erleichterte Einbürgerung ist eine Mogelpackung. Die Einbürgerung wird beim Bund ein reiner Verwaltungsakt. Der Bund nimmt den Gemeinden und Kantonen immer mehr Zuständigkeit weg. Die Gemeinden werden nichts mehr zu sagen haben bei der Einbürgerung von Ausländern. Integrierte Personen, die sich als Schweizer fühlen und die Einbürgerung von Herzen wollen, können wie bisher auf normalem Weg eingebürgert werden.

10.1.17

Abstimmung 12. Februar 2017: Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF)

Die Finanzierung des Strassennetzes wird neu organisiert. Der bestehende Infrastrukturfonds soll durch den „Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr-Fond (NAF)" abgelöst werden. Alle Einnahmen aus dem Mineralölsteuerzuschlag und der Autobahnvignette fliessen in den NAF.
Es geht um die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und die Vollendung des Nationalstreckennetzes sowie um die Finanzierung von Engpassbeseitigungen, von Verkehrsprojekten in den Agglomerationen und in Berg- und Randregionen.
vimentis.ch: Die Befürworter beteuern, dass der NAF das Schweizer Verkehrsnetz stärke und die Strasse der Schiene in der Verfassung gleichsetze. 
Der NAF beseitige Engpässe im Nationalstrassennetz und stelle die zukünftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur sicher. Von dieser Beseitigung der Engpässe profitieren alle, die Umwelt würde entlastet und weniger Zeit und Ressourcen durch Staustunden würden verschwendet. 
Der neue Fonds entlaste auch die Städte und Agglomerationen, da der NAF die Bundesbeiträge sichere, welche für wichtige Projekte in Agglomerationen gebraucht würden.
Die Land- und Bergregionen würden gestützt, da durch den neuen Netzbeschluss 400 Kilometer Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz aufgenommen würden. Schliesslich sorge der NAF dafür, dass der Wirtschaft auch in Zukunft eine wettbewerbsfähige Infrastruktur zur Verfügung stehe.

8.1.17

Keine Privilegien für Ausländer 3. Generation

Am 12. Februar 2017 werden die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration abstimmen.
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20170212/bundesbeschluss-ueber-die-erleichterte-einbuergerung-von-persone.html
Wir sind gegen diese Verfassungsänderung. Mit den gegenwärtigen Bestimmungen sind alle Vorausetzungen gegeben, um Personen der dritten Generation auf dem ordentlichen Weg einzubürgern, sofern diese ein Gesuch stellen. Es gibt etwa 1 Million hier lebende Ausländer, welche die Einbürgerungskriterien erfüllen würden, aber offenbar daran nicht interessiert sind.