28.1.17

Ein JA zu Unternehmenssteuerreform USR III

Unternehmenssteuerreform USR III. Die Reform soll die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems wiederherstellen und gleichzeitig die Konkurrenzfähigkeit der Steuerbelastung erhalten. Eine Ablehnung würde die Rechts- und Planungsunsicherheit für die Firmen unnötig verlängern.
Die Kantone besteuern heute die ausländischen Gewinne bei bestimmten Firmentypen geringer als die inländischen. Diese Sonderstatus sind international nicht länger akzeptiert (OECD) und müssen abgeschafft werden.
Damit die Firmen nicht wegziehen, werden mit der Unternehmenssteuerreform (USR) III als Ersatz eine Reihe neuer Regeln geschaffen, die nun aber international akzeptiert sind: die Patentbox, die Inputförderung und die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Zudem können die Kantone auch die allgemeinen Gewinnsteuersätze für alle Firmen senken.
-https://www.nzz.ch/schweiz/abstimmungen/abstimmung-vom-12-februar-unternehmenssteuerreform-iii-auf-einen-blick-ld.131729
-https://www.steuerreform-ja.ch/de
-http://www.fdk-cdf.ch/-/media/FDK_CDF/Dokumente/Themen/Steuerpolitik/Unternehmensbesteuerung/161027_USR_III_Argu_FDK_DEF.pdf?la=de-CH
-http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/pWaadt-sagt-deutlich-Ja-zur-Unternehmenssteuerreform-IIIp/story/18122064
-http://ruedinoser.ch/kommunikation/meine-meinung/375-ja-zur-unternehmenssteuerreform-iii

22.1.17

Erleichterte Einbürgerung entmachtet Gemeinden und Bürger.

Einbürgerung ist Bürgersache und nicht Sache der Beamten des Bundes. Die erleichterte Einbürgerung ist eine Mogelpackung. Die Einbürgerung wird beim Bund ein reiner Verwaltungsakt. Der Bund nimmt den Gemeinden und Kantonen immer mehr Zuständigkeit weg. Die Gemeinden werden nichts mehr zu sagen haben bei der Einbürgerung von Ausländern. Integrierte Personen, die sich als Schweizer fühlen und die Einbürgerung von Herzen wollen, können wie bisher auf normalem Weg eingebürgert werden.

10.1.17

Abstimmung 12. Februar 2017: Bundesbeschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF)

Die Finanzierung des Strassennetzes wird neu organisiert. Der bestehende Infrastrukturfonds soll durch den „Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr-Fond (NAF)" abgelöst werden. Alle Einnahmen aus dem Mineralölsteuerzuschlag und der Autobahnvignette fliessen in den NAF.
Es geht um die Finanzierung von Betrieb, Unterhalt und die Vollendung des Nationalstreckennetzes sowie um die Finanzierung von Engpassbeseitigungen, von Verkehrsprojekten in den Agglomerationen und in Berg- und Randregionen.
vimentis.ch: Die Befürworter beteuern, dass der NAF das Schweizer Verkehrsnetz stärke und die Strasse der Schiene in der Verfassung gleichsetze. 
Der NAF beseitige Engpässe im Nationalstrassennetz und stelle die zukünftige Finanzierung der Strasseninfrastruktur sicher. Von dieser Beseitigung der Engpässe profitieren alle, die Umwelt würde entlastet und weniger Zeit und Ressourcen durch Staustunden würden verschwendet. 
Der neue Fonds entlaste auch die Städte und Agglomerationen, da der NAF die Bundesbeiträge sichere, welche für wichtige Projekte in Agglomerationen gebraucht würden.
Die Land- und Bergregionen würden gestützt, da durch den neuen Netzbeschluss 400 Kilometer Kantonsstrassen in das Nationalstrassennetz aufgenommen würden. Schliesslich sorge der NAF dafür, dass der Wirtschaft auch in Zukunft eine wettbewerbsfähige Infrastruktur zur Verfügung stehe.

8.1.17

Keine Privilegien für Ausländer 3. Generation

Am 12. Februar 2017 werden die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration abstimmen.
Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können. Dieser Entscheid des Parlaments bedarf einer Änderung der Bundesverfassung.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20170212/bundesbeschluss-ueber-die-erleichterte-einbuergerung-von-persone.html
Wir sind gegen diese Verfassungsänderung. Mit den gegenwärtigen Bestimmungen sind alle Vorausetzungen gegeben, um Personen der dritten Generation auf dem ordentlichen Weg einzubürgern, sofern diese ein Gesuch stellen. Es gibt etwa 1 Million hier lebende Ausländer, welche die Einbürgerungskriterien erfüllen würden, aber offenbar daran nicht interessiert sind.

7.1.17

Nein, nicht auch noch das! Mit Masseneinbürgerungen Ausländeranteil senken.

Es besteht kein Bedarf eine Sonderregelung für die Einbürgerung einzuführen, schon gar nicht, wenn das Bundessache werden soll. Diese Einwanderer dritter Generation sind ja schon fast Schweizer, sie müssen sich nur noch dazu bekennen und den Einbürgerungsantrag einreichen. Dass es viele nicht tun, hat verschiedene Gründe, zeigt aber auch, dass diese Gruppe von Einwanderer-Abkömmligen wenig Interesse an der Schweizer Nationalität haben. Weil diese 3. Generation hier geboren wurde, wirken diese Töchter und Söhne vordergründig integriert, sind es aber tiefergründig und gesinnungsmässig wohl noch nicht. Wer wirklich Schweizer werden möchte, stellt ein Gesuch und durchläuft das normale Verfahren. Eine Ablehnung ist für diese integrierte 3. Generation wenig wahrscheinlich. Darum ein Nein zur erleichterten Einbürgerung.

18.12.16

Unternehmenssteuerreform III

admin.ch: Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) soll die ermässigte Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften abgeschafft werden. Diese steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Um einen Wettbewerbsverlust der Schweiz zu verhindern, sollen international akzeptierte steuerliche Entlastungsmassnahmen eingeführt werden. Im Vordergrund steht dabei die Förderung von Innovationen. Auch wird der Bund die von den Kantonen beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen mittragen. Deshalb ist vorgesehen, den Kantonsanteil an der direkten Steuer von heute 17 Prozent auf 21,2 Prozent zu erhöhen.
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/gesetzgebung/abstimmungen/reform-der-unternehmensbesteuerung--usr-iii-.html

17.12.16

Volksabstimmung vom 12. Februar 2017

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Oktober 2016 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 12. Februar 2017 zur Abstimmung zu bringen:
1. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration.
2. Bundesbeschluss vom 30. September 2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr.
3. Bundesgesetz vom 17. Juni 2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III).

27.11.16

Resultat der eidgenössischen Volksabstimmung vom 27. November 2016

Die Initiative der Grünen Partei zum schnellen Ausstieg aus der Atomenergie wurde vom Schweizer Volk (54% Nein) und den Kantonen (18 Nein, 5 Ja) deutlich abgelehnt.

23.11.16

Schweiz riskiert mit Atomausstiegs-Votum Strom-Unabhängigkeit

welt: Mit einem schnellen Ausstieg aus der Atomkraft setzt die Schweiz ihre bisherige Autonomie in der Stromerzeugung aufs Spiel. Am kommenden Sonntag stimmen die Eidgenossen über eine Laufzeitbeschränkung für alle fünf laufenden Kraftwerke ab, womit die ersten drei Reaktoren bereits im nächsten Jahr stillgelegt würden.
Bis 2029 würde die Schweiz auf diese Weise rund ein Drittel ihrer inländischen Erzeugung verlieren und zu einem Nettokäufer von ausländischem Strom werden – falls sich die Ausstiegsbefürworter durchsetzen. Derzeit verfügt die Ausstiegsinitiative über einen knappen Vorsprung in Meinungsumfragen.

8.11.16

Überstürzter Atomausstieg NEIN. Strommix wird dreckiger.

Stimmen Sie Nein zur Atomaustiegsinitiative der Grünen. Der Ausstieg aus der Kernkraft ist schon beschlossene Sache des Parlaments. Nun möchten die Grünen einen rascheren Austritt erzwingen. Damit steigt die Abhängigkeit vom Ausland. Der Schweizer Strommix wird dadurch dreckig, weil viel Kohlestrom aus Deutschland importiert werden müsste. Der jetzige Strommix aus Schweizer Produktion (38 % Kernkraft, 60% Wasserkraft) ist sauber und fast frei von Treibhausgasen.
NZZ: ...So ist zu unterscheiden zwischen dem Strom, den die inländischen Kraftwerke produzieren (Produktionsmix), und jenem, der aufgrund des regen Aussenhandels an der Steckdose geliefert wird (Liefermix). Und es ist auch zu beachten, wie sich Bedarf und Verfügbarkeit von Strom im Tages- und Jahresverlauf verschieben.
Die AKW bringen mit ihrer Bandenergie Grundleistung. Flusskraftwerke liefern kontinuierlich, Stauseen können ihre Leistung nach Tages- und Jahresspitzen variieren, Pumpspeicherwerke ziehen Strom aus dem Netz und turbinieren bei Bedarf das hochgepumpte Wasser wieder. Sonne und Wind liefern einen Beitrag, aber unplanbar. 
NZZ: In der Eidgenossenschaft ist die Stromerzeugung heute fast frei von Treibhausgasen. Würde bei Annahme der Initiative mehr Strom importiert, wäre darunter auch Kohlestrom aus Deutschland.
AKW liefern während 90% des Jahres CO2-freien Strom. Wind ist dagegen nur in 17% der Zeit nutzbar, Photovoltaik nur zu 10%. Wenn man stabile Quellen vom Netz nimmt und durch stark schwankende ersetzt, ist dies für die Versorgungssicherheit eine Herausforderung und verteuert das Stromsystem. 
Der Anteil der Kernkraft an der Stromerzeugung ist in Deutschland innert fünf Jahren von 22,5% auf 14,2% gesunken. Dagegen stammen wie vor fünf Jahren gut 42% aus Stein- und Braunkohlekraftwerken. Deutschland läuft deshalb Gefahr, sein Ziel zu verfehlen, den Treibhausgasausstoss 2020 um 40% (gegenüber 1990) zu verringern.