6.8.25

Abstimmung vom 20. September 2025

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 28. September 2025 zur Abstimmung zu bringen:

-Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17);

Das heisst in Wirklichkeit: Abschaffung des Eigenmietwertes und Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer für selbstgenutzte Zweitliegenschaften.

- Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20).

Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen.

https://www.news.admin.ch/de/newnsb/wW638We-ohT1DnafWM37S

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20250928/liegenschaftssteuern.html


Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer: Eine neue Steuer soll eingeführt werden als Kompensation der Abschaffung des Eigenmietwertes. Wer die neue kantonale Steuer ablehnt, stimmt gegen die Abschaffung des Eigenmietwertes.

Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. 

Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.

7.7.25

Enorme Souveränitätsverluste für die Schweiz

Der vorliegende Rahmenvertrag der Schweiz mit der EU hat enorme Souveränitätsverluste der Schweiz zur Folge und ist abzulehnen. 

Die EU-Kommission ist im Streitfall klar im Vorteil. Das Schiedsgericht hat keine Befugnisse. Der EuGH werde das letzte verbindliche Urteil haben. 

Die nicht neutrale EU-Kommission würde zur faktischen Überwachungsbehörde der Schweiz.


Unabhängige und renommierte internationale Beobachter … sprechen Klartext darüber (Baudenbacher 2024):


-Der ehemalige belgische Richter am Gericht der EU, Franklin Dehousse, bezeichnet diesen Ansatz als «judicial imperialism» («judiziellen Imperialismus»).

-Der Osloer Ordinarius für Internationales Recht und früherer Direktor am King's College der Universität London, Mads Andenas, beschreibt den Ansatz des RA 2.0 als den «EWR des armen Mannes».

-Die britische Politikwissenschaftlerin Beth Oppenheim hält den Vertrag als stark zu Gunsten der EU angelegt («strongly tilted in the EU's favour») und bezeichnet das Schiedsgericht als ein Feigenblatt («afig leaf»).

-Gemäss dem belgischen Völkerrechtler Guillaume van der Loo soll das «Schiedsgericht» den enormen Souveränitätstransfer auf die EU «verschleiern» («conceal»). Es handle sich um eine extreme Verpflichtung, welche für die Schweiz nicht passe.

-Laut dem britischen Wirtschaftsrechtsanwalt Martin Howe KC fungiert das «Schiedsgericht» als blosser Briefkasten («post box») für die Übermittlung der Streitigkeit an den EuGH und als Stempelsystem («rubber stamp»), wenn die Antwort zurückkommt.

-Der niederländische Rechtsprofessor Dimitry Kochenov spricht von einem «ungleichen Vertrag»>(«unequal treaty»).

-Der Luxemburger Wirtschaftsanwalt Joë Lemmer sieht das «Schiedsgericht» als «Trojanisches Pferd mit dem EuGH im Bauch».

-Der italienische Rechtsanwalt und Dozent Maurizio Lo Gullo, der auch in Lugano praktiziert, erklärte, dass der EuGH ein Organ der Schweiz werden würde.

-RA PD Dr. Christian F. Schneider, Universität Wien: «Im Vergleich mit den übrigen EFTA-Staaten unnötiger Souveränitätsverlust».


Zitiert aus: Institutionelle Aspekte des Rahmenabkommens 2.0. Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Carl Baudenbacher


CH libre Forum

3.7.25

Post von MartinC2Janssen auf X

«Im neuen Lebensmittelabkommen übernimmt die Schweiz eine EU-Richtlinie, die es Brüssel erlaubt, auf allen Schweizer Bauernhöfen und bei Verarbeitern Kontrollen durchzuführen. Bauernpolitiker sind empört darüber. Die Tatsache

Rahmenvertrag Schweiz 🇨🇭— 🇪🇺
Aus dem Nebelspalter

02.07.25, 18:00

1.7.25

Rahmenabkommen: Unverdaubarer Monstervertrag

So ein unverdaubarer Monster Vertrag dem Schweizer Stimmvolk zuzutrauen, ist der Schweizer direkten Demokratie unwürdig. Dem Stimmbürger ist angeraten, bei Nichtverstehen der Vorlage, Nein zu stimmen.

21.6.25

Post von Lukas Reimann auf X

Nach monatelanger Geheimniskrämerei wurde jetzt der EU-Unterwerfungsvertrag veröffentlicht. Ist dies der EU-Anschluss? Was will die EU von der Schweiz?
In einer Serie beantworte ich Deine Fragen und nehme einzelne besonders umstrittene Punkte aus den Verträgen unter die Lupe!
pic.x.com/9HKKZWMJiN
 
19.06.25, 23:08
 

5.2.24

Höhere Renten zu beschliessen, ohne die Finanzierung zu regeln, ist gefährlich?

Nein zur 13.Rente! Die aktuellen AHV-Perspektiven des Bundes reichen bis 2033. Um das Sozialwerk inklusive 13. Rente in dieser Zeit zu finanzieren, gibt es realistischerweise drei Möglichkeiten:

-Mehrwertsteuer: Erhöhung von 8,1 auf etwa 10 Prozent (Normalsatz) 

-Lohnbeiträge: Erhöhung von 8,7 auf über 10 Prozent

-Rentenalter: Erhöhung von 65 auf über 67 Jahre

Das wären schmerzhafte Massnahmen, doch sie würden nicht lange ausreichen, weil die Finanzierungslücken nach 2033 weiter zunehmen.

https://www.nzz.ch/schweiz/oberster-kassenwart-der-ahv-sagt-hoehere-renten-zu-beschliessen-ohne-die-finanzierung-zu-regeln-ist-gefaehrlich-ld.1776809

16.1.24

13. AHV-Rente: Verantwortungslos, teuer, unsozial

Die Gewerkschaften verlangen in einer Initiative eine 13. AHV-Rente für alle. Seit Jahren ist die Politik über die Sicherheit der Rente besorgt. Und nun drängen Linke in verantwortungsloser Weise auf ein fast 10-prozentige Rentenerhöhung, was eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Lebenshaltungskosten zur Folge hätte. Volksabstimmung vom 3.März 2024.

Laufende AHV-Renten sind bereits ab 2030 nicht mehr voll durch Beitragszahlungen der Erwerbstätigen finanziert. Eine 13. AHV-Rente nach dem Giesskannenprinzip würde das AHV-Loch laut Bundesrat um jährlich 5 Milliarden Franken vergrössern. Die salzige Rechnung für diesen Leistungsausbau trifft die Erwerbstätigen und Konsumenten. Vor allem Familien und Alleinerziehende sind bei einer weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer die Leidtragenden.

https://www.economiesuisse.ch/de/artikel/13-ahv-rente-verantwortungslos-teuer-unsozial

14.1.24

Nein zur AHV Abstimmung: Nur wenige Rentner sind finanziell am Limit.

Die Initiative für eine 13. AHV-Rente der Gewerkschaften kommt am 3. März zur Abstimmung. Doch eine Studie zeigt: Nur wenige Rentner sind finanziell am Limit.
https://www.tagesanzeiger.ch/debatte-ueber-die-altersarmut-reiche-rentner-vermoegen-waechst-im-ruhestand-783386810122

12.1.24

Volksabstimmung vom 3. März 2024

Am 3. März 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über zwei Vorlagen ab.