30.8.25

Abschaffung des Eigenmietwerts

Der Eigenmietwert ist eine fiktive Steuer, die das steuerbare Einkommen um jenen Betrag erhöht, den man theoretisch erzielen könnte, wenn man das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung vermieten würde.

Am 28. September 2025 wird über eine neue Steuer auf Zweitliegenschaften abgestimmt. Wird diese Steuer angenommen, fällt der Eigenmietwert für Erst- und Zweitimmobilien weg. 

Das bringt steuerliche Erleichterungen für Neukäufer von Eigenheimen und pensionierte Besitzer von Eigenheimen.

Schluss mit dem Eigenmietwert: Wer profitiert, und wer nicht?

Eigenmietwert-Steuer abschaffen

Eigenmietwert: Das Ende einer unendlichen Geschichte?

Die Steuer auf den «Eigenmietwert» wurde 1934 per Notrecht als eidgenössische Krisenabgabe eingeführt. Seither erhebt der Fiskus diese Steuer auf ein fiktives Mieteinkommen, das gar nicht existiert. Die Eigenmietwert-Steuer bestraft sparsame Leute, denen Eigenverantwortung und Unabhängigkeit wichtig ist. Gleichzeitig wird die Verschuldung gefördert. Höchste Zeit, diese ungerechtfertigte Steuer abzuschaffen.

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