Wegen der steigenden Lebenserwartung bezieht der Durchschnitt der Pensionierten länger eine Rente als früher. Das angesparte individuelle Altersguthaben in der 2. Säule muss darum mit einem fairen Umwandlungssatz neu aufgeteilt werden. Denn mit einem zu hohen Umwandlungssatz ist das vorhandene Sparguthaben bereits vor dem Lebensende aufgebraucht. Auch wenn dieser Fall faktisch nicht eintritt, weil die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet sind, die Renten bis zum Lebensende auszuzahlen, ist der Schaden gross: Die Vorsorgeeinrichtungen bezahlen aufgrund der Annahme einer zu kurzen Lebensdauer (= zu hoher Umwandlungssatz) mehr aus, als die Pensionierten auf ihrem individuellen Konto angespart haben. Das führt zu Defiziten. Diese Löcher müssen gestopft werden. JA zum fairen Umwandlungssatz.
Gelesen in: www.appenzell24.ch
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