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24.10.26

Volksinitiative «Faire Bundessteuern auch für Ehepaare....»

Am 29. November 2026 findet eine Abstimmung über die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» statt, die eine Beibehaltung der gemeinsamen Veranlagung bei der direkten Bundessteuer mit einem Ausgleichsmechanismus fordert. 


Die Initiative verlangt, dass die Einkommen von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam bestreicht werden, das Gesetz jedoch eine Benachteiligung von Verheiratet gegenüber anderen Steuerpflichtigen verbietet.


Im Gegensatz zur Individualbesteuerung bleiben Ehepaare bei der direkten Bundessteuer gemeinsam veranlagt und füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus.


Ein neuer Verfassungsartikel soll sicherstellen, dass Ehepaare steuerlich nicht schlechter gestellt werden als unverheiratete Paare in einer vergleichbaren wirtschaftlichen Lage (Abschaffung der sogenannten Heiratsstrafe).


Es geht am 29. November über einen alternativen Weg zur Abschaffung der Heiratsstrafe, obwohl sie sich erst vor wenigen Monaten für die Individualbesteuerung ausgesprochen haben.


Das im Frühjahr 2026 angenommene Individualbesteuerungsgesetz schafft die Ungleichheiten nicht aus der Welt. Ehepaare mit traditioneller Rollenverteilung, also wenn nur eine Person erwerbstätig ist, erfahren durch die Individualbesteuerung eine Mehrbelastung. Alleinverdiener Ehen bei Individualbesteuerung im Nachteil


Argumente für ein JA:

Für die Befürworter ist die Initiative die gerechteste Lösung, um die Heiratsstrafe abzuschaffen. Sie kritisieren, dass die Individualbesteuerung Familien benachteilige, in denen ein Elternteil den Grossteil des Einkommens erwirtschaftet, während der andere wenig oder gar nichts verdient.


Das Ja-Lager betont zudem, dass die Initiative keinen grundlegenden Umbau des Steuersystems erfordere, da sie auf der bestehenden gemeinsamen Besteuerung aufbaue.


Damit lasse sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand vermeiden, den die Individualbesteuerung mit sich bringe. Laut Schätzungen des Bundes führt diese nämlich zu rund 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen.


Argumente für ein NEIN:

Für die Gegner ist das Ziel, die Heiratsstrafe abzuschaffen, mit der Annahme der Individualbesteuerung im vergangenen März bereits erreicht. Sie fordern deshalb, diesen Volksentscheid zu respektieren.


Da die Initiative der Mitte nur die direkte Bundessteuer betrifft, könnten zwei unterschiedliche Systeme nebeneinander bestehen.


Ehepaarbesteuerung

Warum stimmt die Schweiz erneut über die Heiratsstrafe ab?

19.1.26

Referendum gegen Individualbesteuerung

Die vom Parlament verabschiedete Reform zur Besteuerung der Ehapaare schaffe neue Ungerechtigkeiten. Am 9. Oktober 2025 hat eine überparteiliche Allianz 65'672 Unterschriften für das Referendum gegen die vom Parlament beschlossene Einführung der Individualbesteuerung eingereicht.


Die „Heiratsstrafe" werde nicht wirklich abgeschafft. Es entstünden neue Ungerechtigkeiten. Zudem würden viel mehr Steuererklärungen ausgefüllt und verarbeitet werden, womit ein Bürokratiemonster mit Mehrkosten geschaffen würde.


Die Individualbesteuerung schafft weder die Heiratsstrafe ab noch ist sie gerecht und führt zu besserer Gleichstellung – im Gegenteil: sie führt zu neuen Ungerechtigkeiten. 

Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener-Haushalte profitieren. Besonders Ehepaare mit nur einem Einkommen oder mit stark unterschiedlichen Einkommen müssten künftig deutlich höhere Steuern zahlen als Paare mit zwei ähnlichen Einkommen.


Damit würde die gesellschaftliche Realität vieler Familien verkannt und einseitig bestraft. Die gesellschaftlichen Lebensmodelle sind heute vielfältig und sollen sich auch in einem fairen Steuersystem widerspiegeln. 


Die Individualbesteuerung aber verkompliziert das System zusätzlich und missachtet die wichtige Leistung von Familien, insbesondere dann, wenn ein Elternteil unbezahlte Arbeit leistet. Diese Arbeit verdient Anerkennung und darf nicht steuerlich benachteiligt werden. Nein zum Steuerschwindel.