Am 5. Juni 2016 kommt die "Änderung des Asylgesetzes (AsylG): Gesetz für beschleunigte Asylverfahren" zur eidgenössischen Abstimmung. Das eidgenössische Parlament hat die Revision des Asylgesetzes an seiner Schlussabstimmung vom 25. September 2015 gutgeheissen. Gegen das Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren wurde das Referendum ergriffen, weshalb eine Volksbefragung erfolgt.
Der geänderte Gesetzestext kann hier nachgelesen werden: https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2015/7181.pdf.
Die Gegner des Asylgesetztes haben wegen zwei umstrittenen Grundsätzen gegen das Asylgesetz das Referendum ergriffen. Als inakzeptabel werden die Paragrafen über die Enteignung von Grund- und Immobilienbesitz zur Errichtung von Asylheimen und die Zuteilung an Asylanten von bezahlten Rechtsanwälten betrachtet.
Der Bund soll für Asylbauten das Enteignungsrecht anwenden dürfen.
Bestimmungen über die Verfahren der Enteignung sind in den Art. 95 enthalten.
Art. 95b Enteignungsrecht und anwendbares Recht
1 Der Erwerb von Grundstücken für Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asyl- suchender oder zur Durchführung von Asylverfahren sowie die Begründung dingli- cher Rechte an solchen Grundstücken ist Sache des EJPD. Es ist ermächtigt, nöti- genfalls die Enteignung durchzuführen.
Die Asylanten erhalten Gratis-Rechtsberatung für Beschwerdeführung.
Bestimmungen über die Verfahren der Gratis-Rechtsberatung sind in den Art. 102 enthalten.
Art. 102f Grundsatz
Asylsuchende Personen, deren Gesuch in einem Zentrum des Bundes behandelt
wird, haben Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung.
Es überzeugt nicht, dass mit diesem verändertem Gesetz die Asylverfahren beschleunigt werden könnten. Der ganze Prozess der Asylverfahren bleibt derselbe wie bis anhin auch mit der Verlagerung der Erst-Aufnahme und Abklärung in Bundeszentren und anschliessender Überweisung der Asylanten in kantonale Zentren. Für die Bundeszentren muss zusätzliches Personal beschäftigt werden, was die Kosten erhöhen wird. Kostentreibend sind Baukosten und Gratis-Anwälte. Die Bürger des Landes werden benachteiligt, weil es für sie keine Gratis-Beschwerdeführung gibt.
Das schnelle Verfahren mit Bundeszentren und Gratis-Anwalt macht das Asylland Schweiz noch attraktiver ! Das spricht sich herum: In der Schweiz gibt's neu nach wenigen Tagen einen positiven Entscheid, und einen Anwalt krieg ich auch noch.
AntwortenLöschenSchnelle Verfahren kann es, wie schon heute, nur für eindeutige Fälle geben, welche sofort ausreisen müssten. Nur eine Minderheit tut das. Asylgesetz NEIN.