admin.ch: Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) soll die ermässigte Besteuerung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften abgeschafft werden. Diese steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Um einen Wettbewerbsverlust der Schweiz zu verhindern, sollen international akzeptierte steuerliche Entlastungsmassnahmen eingeführt werden. Im Vordergrund steht dabei die Förderung von Innovationen. Auch wird der Bund die von den Kantonen beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen mittragen. Deshalb ist vorgesehen, den Kantonsanteil an der direkten Steuer von heute 17 Prozent auf 21,2 Prozent zu erhöhen.
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/gesetzgebung/abstimmungen/reform-der-unternehmensbesteuerung--usr-iii-.html
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/gesetzgebung/abstimmungen/reform-der-unternehmensbesteuerung--usr-iii-.html