Die Verlierer der Minarett-Initiative wollen ihre Niederlage gerichtlich anfechten. Fragt sich, auf welchen rechtlichen Grundlagen, die schlechten Verlierer das Abstimmungsresultat durch Richter korrigieren lassen wollen. Sie hoffen, der Europäische Menschengerichtshof werde das Schweizer Minarett-Verbot kippen. Das wird aber nicht möglich sein, denn das Minarett-Verbot verstösst nicht gegen zwingendes Menschenrecht. Der Präsident des Strassburger Gerichts, sagte in Brüssel: „Es wäre das erste Mal, dass ein Referendum - die Entscheidung eines ganzen Volkes – angefochten würde.“ Das sei juristisch nicht möglich. Auch müsse erst der nationale Instanzenweg ausgeschöpft worden sein. Die Schweizer Verfassung erlaube es aber nicht, vor dem nationalen Bundesgericht Rechtsmittel gegen das Ergebnis eines Volksbegehrens einzulegen. Auch müsse der Kläger nachweisen, dass er durch den Entscheid Schaden genommen habe. Die Religionsfreiheit ist gewährt; der Glauben wird durch die Abwesenheit eines Turmes nicht behindert..
Die Verlierer der Grünen- und SP-Anhänger verweigern die direkte Demokratie und nehmen die Sorgen und Ängste des Volkes nicht ernst. Es wird nicht die Frage gestellt, weshalb wohl das Volk so gestimmt hat. Es wird vielmehr geprüft, wie man dem "dummen Volk" unliebige Initiativen künftig vorenthalten könnte. Markus Sutter.
Die Verlierer der Grünen- und SP-Anhänger verweigern die direkte Demokratie und nehmen die Sorgen und Ängste des Volkes nicht ernst. Es wird nicht die Frage gestellt, weshalb wohl das Volk so gestimmt hat. Es wird vielmehr geprüft, wie man dem "dummen Volk" unliebige Initiativen künftig vorenthalten könnte. Markus Sutter.