NZZ: Am 25. November entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob die Sozialversicherungen Detektive einsetzen dürfen. Das sei für die Missbrauchsbekämpfung notwendig, sagen die Befürworter. Die Gegner warnen vor unverhältnismässigen Eingriffen in die Privatsphäre.
Zur Debatte steht eine Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Sozialversicherungen Versicherte observieren dürfen, falls ein Verdacht auf Missbrauch besteht. Vier Privatpersonen haben gegen die Vorlage das Referendum ergriffen, nachdem Parteien und Verbände darauf verzichtet hatten.
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