Mittwoch, 31. Oktober 2018

Sieben Gründe für die Selbstbestimmungsinitiative

Sollen Richter, (ein paar Männer und Frauen) die zum Teil selber von menschenverachtenden Regimes gestellt werden, über die Rechte der Völker bestimmen? Das wäre die Umkehr der Gewaltentrennung, bzw. ein Verschieben der Selbstbestimmung  zu einer nicht kompetenten Macht, also eine massive Gleichgewichtsstörung des Systems der Gewaltentrennung. Wollen wir das riskieren?  Deshalb habe ich noch einmal Sieben Gründe für die Selbstbestimmungsinitiative zusammengestellt. Mit freundlichen Grüssen
Alexander Steinacher, Thalwil, al.steinacher@gmail.com
Lesen Sie hier im Anhang:

Fake News der Gegner der Selbstbestimmungsinitiative

Es ist gelogen, wenn die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative behaupten, dass die Initiative ein Demokratieabbau sei. Das Gegenteil ist wahr: Dem Souverän (in letzter Instanz dem Volk) werden durch die stete Zunahme des internationalen Völkerrechts und Entscheide der hohen Richter die Volksrechte beschnitten. Dem müsste nicht so sein, wenn die Schweizer Verfassung Vorrang hätte und nicht im Widerspruch zu internationalen Gesetzen stehen würde. Es ist nicht rechtens, wie sich der EGMR und das Bundesgericht gesetzgeberische Kompetenzen anmassen, anstatt sich auf die Auslegung geltenden Rechts zu beschränken.  Wenn es so weiter geht, verkommen unsere direkt-demokratischen Rechte immer mehr zur Farce und können gleich ganz abgeschafft werden.

Dienstag, 30. Oktober 2018

Was ist die Selbstbestimmungsinitiative ?

Der Bundesrat, die anderen politischen Parteien, das Bundesgericht sowie die Classe politique stufen die Bestimmungen des internationalen Rechts (Völkerrecht) höher ein als jene in unserer Verfassung.

Sie stellen sich mehr und mehr auf den Standpunkt, dass fremdes Recht, fremde Richter und Gerichte mehr zählen als das von Volk und Ständen bestimmte Schweizer Recht.

Politiker, Beamte und Professoren wollen, dass das Schweizer Volk nicht mehr das letzte Wort hat. Sie möchten die Volksrechte einschränken.


Samstag, 27. Oktober 2018

Internationale Verträge hebeln unsere Demokratie aus.

Es gibt zahlreiche Gründe, ein Ja für die Selbstbestimmungsinitiative einzulegen. Gegenwärtig will die Schweizer Regierung dem UNO-Migrationspakt ohne Zustimmung des Parlaments beitreten. Dies wäre ein Verstoss gegen die Gewaltentrennung, weil die Exekutive nicht die gesetzgebende Gewalt ist. Dieser Pakt erklärt Migration für ein Menschenrecht und weitet die Genfer Flüchtlingskonvention aus. Man rechnet mit einer Migration von bis zu 300 Millionen Flüchtlingen aus Afrika. Parlament und Volk müssen diesen gefährlichen Pakt versenken.

Sonntag, 21. Oktober 2018

Richter gegen das Volk. Selbstbestimmungsinitiative - Volksabstimmung 25.Nov. 2018

Gestern, Samstag, 20. Oktober 18, war diese Strassburger Richterin Helen Keller bei Schawinski zum sanften Verhör (da gibt es ja je nach Gegenüber Unterschiede).
Zuerst steht noch unter dem Programm, Frau Keller sei eine grosse Anhängerin der Demokratie und des Initiativrechts. Doch dann sagt sie; „die Initiative, die vermeintlich Volksrechte (unsere Bundesverfassung!) schützen will, verletzt die politischen Rechte der Schweizer Stimmbürger" - eine typisch wirre Aussage mit reinem Suggestivcharakter. Die Stimmbürger sollen glauben, was die kompetenten Eliten sagen; in einem späteren Atemzug sagt sie nämlich „das Volk sei nicht kompetent" - und meint damit offensichtlich, richtige Initiativen zu ergreifen, „die Politik (wer?) sei viel zu lasch bei der Zulassung von Initiativen." 
Also, sie möchte wohl eine internationale Initiativ-Kontrolle, quasi eine Demokratie-Zensur. Einzig die Richter sind wohl kompetent genug, zu wissen, was für die Völker recht und gut ist. „Das Völkerrecht sei für uns (in der Schweiz) jeden Tag wichtig, und auch, wenn man z.B. nach Mallorca reise". Völkerrecht!? Auch in Spanien gelten die nationalen Gesetze, und wenn einer auf Mallorca straffällig wird, bekommt er es mit der lokalen Polizei und Justiz zu tun. Vielleicht hilft ihm dann das „Völkerrecht" - nicht in die Schweiz ausgeschafft zu werden!?
Ein bekanntes juristisches Völkerrechtsabenteuer wurde von unserem Bundesgericht zelebriert, (2012) als es einen Strassburger Richterspruch über seine eigene Beurteilung stellte und damit verhinderte, dass ein notorischer Gesetzesbrecher nach Hause (Mazedonien) geschickt werden konnte.
Alexander Steinacher, al.steinacher@gmail.com

Samstag, 20. Oktober 2018

Die Schweizer Verfassung garantiert die Menschenrechte.

Unsere Verfassung garantiert Menschenrechte und ist älter als die europäische Menschenrechtskommission (EMRK). Die Selbstbestimmungsinitiative verlangt nicht die Kündigung der EMRK. Die Gegner behaupten, die Selbstbestimmungs-Initiative gefährde die Menschenrechte. Dem ist keinesfalls so. Die Schweiz ist und bleibt Mitglied des Europäischen Menschenrechtsrates (EMRK) und hält sich an das zwingende Völkerrecht (Verbote der Folter, des Völkermordes, des Angriffskrieges, der Sklaverei u.a.).

Freitag, 19. Oktober 2018

Was will die Selbstbestimmungsinitiative?

Im Beobachter Forum wurde folgende Diskussion eröffnet:
Die Selbstbestimmungsinitiative möchte die bewährte Ordnung wiederherstellen. Volk und Kantone (Stände) bestimmen, was in der Schweiz als höchstes Recht gilt. Sie sind der Souverän, die oberste rechtsetzende Gewalt im Land. Sie sind der Verfassungsgeber. Die Politiker verweigern dem Verfassungsrecht unter Berufung auf internationales Recht und sogenannt völkerrechtliche Verträge den Vorrang. Die Selbstbestimmungsinitiative will die bewährte Ordnung, dass die Schweizer Verfassung vor internationalen Verträgen Vorrang hat wiederherstellen. Dies garantiert Rechtssicherheit und Stabilität und ist damit eine wichtige Rahmenbedingung für einen attraktiven und erfolgreichen Wirtschaftsstandort. Alex Schneider, Küttigen

Mittwoch, 10. Oktober 2018

Das Gesetz über die Versicherungsdetektive

NZZ: Am 25. November entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger darüber, ob die Sozialversicherungen Detektive einsetzen dürfen. Das sei für die Missbrauchsbekämpfung notwendig, sagen die Befürworter. Die Gegner warnen vor unverhältnismässigen Eingriffen in die Privatsphäre.
Zur Debatte steht eine Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Damit soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Sozialversicherungen Versicherte observieren dürfen, falls ein Verdacht auf Missbrauch besteht. Vier Privatpersonen haben gegen die Vorlage das Referendum ergriffen, nachdem Parteien und Verbände darauf verzichtet hatten.

Donnerstag, 4. Oktober 2018

JA zur Schweizer Demokratie - JA zur Selbstbestimmung

In der Schweiz haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Rahmen von Volksabstimmungen das letzte Wort bei allen wichtigen politischen Entscheidungen. Diese weltweit einzigartige Selbstbestimmung in Form der bewährten direkten Demokratie hat der Schweiz Wohlstand, Freiheit und Sicherheit gebracht. Die Selbstbestimmungsinitiative sichert die Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger als wichtigen Pfeiler des Erfolgsmodells Schweiz auch in Zukunft.
Ein JA zur Selbstbestimmungsinitiative
- sichert das Stimmrecht der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft;
- schützt die direkte Demokratie und damit das Erfolgsmodell Schweiz;
- schafft Rechtssicherheit;
- erhält die rechtliche Selbstbestimmung der Schweiz. 

Wikipedia: Selbstbestimmungsinitiative

Die Eidgenössische Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter», kurz auch Selbstbestimmungsinitiative (SBI) genannt, ist eine schweizerische Volksinitiative. Sie verlangt, dass die Bundesverfassung künftig im Rang über dem Völkerrecht steht.
Die Bundesverfassung soll wie folgt geändert werden:
Art. 5 Abs. 1 und 4
1 Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht. Die Bundesverfassung ist die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
4 Bund und Kantone beachten das Völkerrecht. Die Bundesverfassung steht über dem Völkerrecht und geht ihm vor, unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art. 56a Völkerrechtliche Verpflichtungen
1 Bund und Kantone gehen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen ein, die der Bundesverfassung widersprechen.
2 Im Fall eines Widerspruchs sorgen sie für eine Anpassung der völkerrechtlichen Verpflichtungen an die Vorgaben der Bundesverfassung, nötigenfalls durch Kündigung der betreffenden völkerrechtlichen Verträge.
3 Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts.
Art. 190 Massgebendes Recht
Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstanden hat, sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.
Art. 197 Ziff. 12 Übergangsbestimmung zu Art. 5 Abs. 1 und 4 (Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns), Art. 56a (Völkerrechtliche Verpflichtungen) und Art. 190 (Massgebendes Recht)
Mit ihrer Annahme durch Volk und Stände werden die Artikel 5 Absätze 1 und 4, 56a und 190 auf alle bestehenden und künftigen Bestimmungen der Bundesverfassung und auf alle bestehenden und künftigen völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes und der Kantone anwendbar.

Volksabstimmung vom 25. November 2018

Am 25.November kommen folgende 3 Entscheide zur Abstimmung.
  • Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative
  • Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative
  • Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)