Montag, 12. November 2018

Selbstbestimmung – ein Menschenrecht

Über die kommende Abstimmung schreibt Erika Vögeli, Chefredaktorin der bekannten Zeitschrift für freie Meinungsbildung «Zeit-Fragen» in der Ausgabe Nr. 25 vom 6. November 2018.

"Die Argumentation gegen die Selbstbestimmungsinitiative hat – einmal mehr vor einer Volksabstimmung – einen unsäglichen Grad alarmistischer Unsachlichkeit erreicht. Die Gegner der Initiative bemühen den Untergang der Schweiz, deren «Abschottung» und «Isolation» in wirtschaftlichen Bereichen, den Niedergang der Rechtssicherheit, ja, gar unseren moralischen Niedergang im Bereich der Menschenrechte. Da die Initiative von der SVP lanciert wurde, soll bei vielen schon das Denkverbot «Das kommt von der SVP!» wirken."

"Die Initiative verlangt den Vorrang der schweizerischen Bundesverfassung vor nicht zwingendem Völkerrecht. …Es handelt sich etwa um Abkommen zum diplomatischen Verkehr, technische Vereinbarungen und vieles mehr. Aber auch weiterreichende Verträge über Handelsbeziehungen. Sie werden vom Bundesrat, den Departementen, Gruppen oder Bundesämtern abgeschlossen."

"Warum all das über der Bundesverfassung stehen soll, ist nicht nachvollziehbar. Dass Bundesämter und Bundesrat ein – jeder Gewaltenteilung widersprechendes – Recht zur Verfassungsgebung über Legislative und Souverän hinweg sich zuschanzen wollen, widerspricht jedem demokratischen Grundverständnis."

"Es ist denn auch in anderen Ländern selbstverständliche Praxis, dass die eigene Verfassung über internationalem Recht steht."

"Die Menschenrechte sind von der Initiative nicht tangiert, denn die Bestimmungen der EMRK sind vollumfänglich in der Bundesverfassung enthalten."

1 Kommentar:

  1. Es geht um den Vorrang der von der Bevölkerung gewollten Verfassungsbestimmungen. Auch nicht referendumspflichtige Verträge der Verwaltung und der Regierung sollen verfassungskonform sein; im Widerspruch zur Verfassung sollte kein Völkerrechtsvertrag sein.

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