Sonntag, 6. Dezember 2009

Minarett-Verbot nicht anfechtbar.


Die Verlierer der Minarett-Initiative wollen ihre Niederlage gerichtlich anfechten. Fragt sich, auf welchen rechtlichen Grundlagen, die schlechten Verlierer das Abstimmungsresultat durch Richter korrigieren lassen wollen. Sie hoffen, der Europäische Menschengerichtshof werde das Schweizer Minarett-Verbot kippen. Das wird aber nicht möglich sein, denn das Minarett-Verbot verstösst nicht gegen zwingendes Menschenrecht. Der Präsident des Strassburger Gerichts, sagte in Brüssel: „Es wäre das erste Mal, dass ein Referendum - die Entscheidung eines ganzen Volkes – angefochten würde.“ Das sei juristisch nicht möglich. Auch müsse erst der nationale Instanzenweg ausgeschöpft worden sein. Die Schweizer Verfassung erlaube es aber nicht, vor dem nationalen Bundesgericht Rechtsmittel gegen das Ergebnis eines Volksbegehrens einzulegen. Auch müsse der Kläger nachweisen, dass er durch den Entscheid Schaden genommen habe. Die Religionsfreiheit ist gewährt; der Glauben wird durch die Abwesenheit eines Turmes nicht behindert..

Die Verlierer der Grünen- und SP-Anhänger verweigern die direkte Demokratie und nehmen die Sorgen und Ängste des Volkes nicht ernst. Es wird nicht die Frage gestellt, weshalb wohl das Volk so gestimmt hat. Es wird vielmehr geprüft, wie man dem "dummen Volk" unliebige Initiativen künftig vorenthalten könnte.
 Markus Sutter.

3 Kommentare:

  1. Wozu noch Initiativ- und Referendumsrecht und überhaupt direkte Demokratie, wenn Volksentscheide durch die Verlierer beim Richter im Nachhinein eingeklagt und durch linke Richter aufgehoben werden können ? Ich bin enttäuscht über die Stürmerei der Unterlegenen. Demokratische Prinzipien werden verwässert. Es wurde abgestimmt und es soll gelten.

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  2. Gilt denn im demokratisch verfassten Recht nicht, dass ein Gesetz auf tieferem Niveau nicht eines auf höherem brechen kann? In einem kommunalen Gesetz kann auch nicht das kantonale Gesetz gebrochen werden. Unser demokratisches Gesetztesystem stammt aus der Zeit, da es kaum interntionales Recht gab - das hat sich nun geändert. Darum darf Schweizer Gesetz heute anerkanntes internationales Recht nicht brechen - und eine solche Überprüfung muss vor der Abstimmung einer Initiative stattfinden - sonst ist das demokratisch verfasste Recht gebrochen - dann steht das Attribut "Rechtsstaat" definitiv zur Diskussion.
    Nein - das Volk hat nicht immer Recht - wenn, wie oben dargelegt, übergeordnetes anerkanntes Recht gebrochen wird.

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  3. zu tin: Die Religionsfreiheit (Teil des Europäischen Menschenrechtsabkommens) wird durch das Minarettverbot nicht verletzt, so wie auch das bestehende Schächtverbot für jüdische und islamische Religionen die Religionsfreiheit nicht verletzen.
    Das von tin angesprochene Prinzip, dass übergeordnetes Recht vorgeht ist im Grunde richtig. Völkerrecht oder internationales Recht basiert auf interstaatlichen Verträgen von souveränen Staaten (so gibt es folgende internationale Abkommen: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948), UNO: Menschenrechts-Abkommen, UNO-Charta, Europarat: Menschenrechts-Abkommen). So haben alle UNO-Mitgliedstaaten sich auf die UNO-Charta verpflichtet (Die USA und andere Staaten verletzen jedoch die Charta dauernd). Die Schweiz als Nicht-Mitglied der EU, muss kein EU-Recht übernehmen, so wie z.B. für Deutschland das EU-Recht das nationale Recht aushebelt. Jedoch, hat die Schweiz als Mitglied des Europarats (47 Staaten, kein EU-Organ) das Europäische Menschenrechtsabkommen anerkannt, welches folgendes beinhaltet: Recht auf Leben; Verbot der Folter; Recht auf Freiheit und Sicherheit; Recht auf ein faires Verfahren; keine Strafe ohne Gesetz; Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens; Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; Meinungsäusserungsfreiheit; Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit; Recht auf Eheschliessung; Recht auf eine wirksame Beschwerde; Diskriminierungsverbot.
    Die Schweiz könnte jedoch fragliche Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (Organ des Europarats) ignorieren, so wie das z.B. Bayern und Italien in den umstrittenen Entscheidungen über das Kruzifix-Verbot tun.

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