30.8.25

Abschaffung des Eigenmietwerts

Der Eigenmietwert ist eine fiktive Steuer, die das steuerbare Einkommen um jenen Betrag erhöht, den man theoretisch erzielen könnte, wenn man das Einfamilienhaus oder die Eigentumswohnung vermieten würde.

Am 28. September 2025 wird über eine neue Steuer auf Zweitliegenschaften abgestimmt. Wird diese Steuer angenommen, fällt der Eigenmietwert für Erst- und Zweitimmobilien weg. 

Das bringt steuerliche Erleichterungen für Neukäufer von Eigenheimen und pensionierte Besitzer von Eigenheimen.

Schluss mit dem Eigenmietwert: Wer profitiert, und wer nicht?

Eigenmietwert-Steuer abschaffen

Eigenmietwert: Das Ende einer unendlichen Geschichte?

Die Steuer auf den «Eigenmietwert» wurde 1934 per Notrecht als eidgenössische Krisenabgabe eingeführt. Seither erhebt der Fiskus diese Steuer auf ein fiktives Mieteinkommen, das gar nicht existiert. Die Eigenmietwert-Steuer bestraft sparsame Leute, denen Eigenverantwortung und Unabhängigkeit wichtig ist. Gleichzeitig wird die Verschuldung gefördert. Höchste Zeit, diese ungerechtfertigte Steuer abzuschaffen.

25.8.25

Ist die neue E-ID so freiwillig, wie der Bundesrat vorgibt?

Zitat: Das Versprechen lautet: Niemand wird zur E-ID verpflichtet. Doch Private dürfen bei digitalen Dienstleistungen sehr wohl einen E-ID-Zwang einführen – das bestätigt der Bund.

Doch nun stellen sich Fragen zu eben dieser Freiwilligkeit der digitalen Identitätskarte. Kann es sein, dass man ohne E-ID künftig auf gewisse Dienstleistungen keinen Zugriff mehr hat? 

Es ist deshalb laut Rauschenbach möglich, dass solche künftig Unternehmen ausschliesslich die E-ID zur Identifikation vorsehen. Beispiele muss man allerdings nicht lange überlegen, insbesondere weil immer mehr Digital-only-Branchen entstehen. Mobilfunkanbieter, die über keine Ladenlokale verfügen, könnten für den Abschluss eines Handyvertrags künftig zwingend eine E-ID verlangen. Oder auch Online-Shops, die rein digital unterwegs sind und das Alter Ihrer Kunden verifizieren müssen.

Eine Garantie, dass die E-ID in allen Bereichen freiwillig bleibt, kann der Bund zumindest in Bezug auf die Privatwirtschaft nicht geben.

https://x.com/FranzStirnimann/status/1959691876279492688/photo/1

https://www.nzz.ch/schweiz/e-id-wie-war-das-nochmals-mit-der-freiwilligkeit-ld.1898708

22.8.25

Die E-ID als nächste Falle

Entscheide des Volkes gilt es umzusetzen und zu respektieren. Im Jahr 2021, wurde das E-ID-Gesetz bereits einmal an der Urne abgelehnt.

Über 64% der Schweizerinnen und Schweizer haben damals das E-ID-Gesetz abgelehnt. Dass wir nun – gut vier Jahre nach dieser wuchtigen Ablehnung – schon wieder mit einem Referendum gegen ein solches Gesetz kämpfen müssen, ist eine Verachtung unserer Demokratie.

Die Schweiz, das Land der Freiheit? Vergessen Sie's! Hinter der Fassade von Alpenpanorama und Direkter Demokratie perfektioniert der Staat die Kunst des schleichenden Zwangs. Der jüngste Streich: die E-ID. Was als praktisches Login für Steuererklärungen verkauft wird, entpuppt sich als weiterer Schritt in die totale Kontrolle. https://opposition24.com/politik/zwang-wird-zur-schweizer-lebensart-die-e-id-als-naechste-falle/

15.8.25

Nein zur E-ID wegen Zwang

Freiwilligkeit der e-ID ist eine Farce – wer keine Organe spenden will, wird praktisch dazu gezwungen.

Mit der geplanten Widerspruchsregelung bei der Organspende steht in der Schweiz nicht nur ein radikaler Systemwechsel an – sie wird auch zum trojanischen Pferd für die staatliche e-ID. Wer den Plänen zur Organentnahme widersprechen will, muss sich künftig in einem zentralen Register eintragen. Und der Zugang zu diesem Register wird nur mit einer staatlichen e-ID möglich sein.

Manuel Cadonau auf X.

Weiter lesen:

https://x.com/mcpolitik/status/1956395099060879419?s=61&t=gendgMTAIyOBGXxl7EciIg

12.8.25

E-ID: Darum geht es bei der Abstimmung vom 28. September 2025

In der Schweiz kommt es vor, dass die Bürgerinnen und Bürger mehrmals über das gleiche Thema abstimmen müssen. Dies ist auch bei der elektronischen Identität, der E-ID, wieder der Fall.

Im Jahr 2021 lehnte das Volk ein erstes Gesetz über die E-ID ab.

Eine neue, diesmal vollständig öffentliche Version kommt am 28. September zur Abstimmung.

Heute müssen Ausland- und Inlandschweizer für den Nachweis ihrer Identität noch immer eine Identitätskarte oder einen Pass verwenden. Mit der E-ID werden sie dies künftig digital tun können, ohne ein physisches Dokument zu benötigen.

Die Behörden argumentieren, dass die Einführung der E-ID Zeit und Geld sparen wird. In seiner Botschaft beschreibt der Bundesrat die E-ID als ein Mittel, um „seine Identität auf einfache, sichere und schnelle Weise zu beweisen".

Viele Behördengänge, wie die Eröffnung eines Bankkontos oder der Abschluss eines Telefonabonnements, werden online erledigt werden können.

Das Referendumskomitee wirft dem Gesetz in erster Linie vor, die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger zu verletzen. Es kritisiert die gewählte Technologie, die aus ihrer Sicht noch nicht ausgereift und nicht ausreichend sicher ist.

Ihrer Meinung nach bietet sie keinen ausreichenden Schutz gegen die zunehmende Zahl von Cyberangriffen.

https://www.swissinfo.ch/ger/schweizer-politik/e-id-darum-geht-es-bei-der-abstimmung-vom-28-september/89713659


6.8.25

Abstimmung vom 28. September 2025

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 28. September 2025 zur Abstimmung zu bringen:

-Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17);

Das heisst in Wirklichkeit: Abschaffung des Eigenmietwertes und Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer für selbstgenutzte Zweitliegenschaften.

- Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20).

Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen.

https://www.news.admin.ch/de/newnsb/wW638We-ohT1DnafWM37S

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20250928/liegenschaftssteuern.html


Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer: Eine neue Steuer soll eingeführt werden als Kompensation der Abschaffung des Eigenmietwertes. Wer die neue kantonale Steuer ablehnt, stimmt gegen die Abschaffung des Eigenmietwertes.

Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften. 

Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.