Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Mai 2025 beschlossen, die folgenden Vorlagen am 28. September 2025 zur Abstimmung zu bringen:
-Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften (BBl 2025 17);
Das heisst in Wirklichkeit: Abschaffung des Eigenmietwertes und Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer für selbstgenutzte Zweitliegenschaften.
- Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) (BBl 2025 20).
Das neue Gesetz schafft die Grundlage für eine staatliche E-ID. Mit dieser können sich die Nutzerinnen und Nutzer gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen.
https://www.news.admin.ch/de/newnsb/wW638We-ohT1DnafWM37S
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20250928/liegenschaftssteuern.html
Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer: Eine neue Steuer soll eingeführt werden als Kompensation der Abschaffung des Eigenmietwertes. Wer die neue kantonale Steuer ablehnt, stimmt gegen die Abschaffung des Eigenmietwertes.
Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abgezogen werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung verabschiedet, die die Besteuerung des Eigenmietwerts abschafft und die Abzugsmöglichkeiten einschränkt. Das gilt für Erst- und Zweitliegenschaften.
Gleichzeitig hat es eine Verfassungsänderung beschlossen, die es den Kantonen erlaubt, eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften einzuführen.