Zitat: Das Versprechen lautet: Niemand wird zur E-ID verpflichtet. Doch Private dürfen bei digitalen Dienstleistungen sehr wohl einen E-ID-Zwang einführen – das bestätigt der Bund.
Doch nun stellen sich Fragen zu eben dieser Freiwilligkeit der digitalen Identitätskarte. Kann es sein, dass man ohne E-ID künftig auf gewisse Dienstleistungen keinen Zugriff mehr hat?
Es ist deshalb laut Rauschenbach möglich, dass solche künftig Unternehmen ausschliesslich die E-ID zur Identifikation vorsehen. Beispiele muss man allerdings nicht lange überlegen, insbesondere weil immer mehr Digital-only-Branchen entstehen. Mobilfunkanbieter, die über keine Ladenlokale verfügen, könnten für den Abschluss eines Handyvertrags künftig zwingend eine E-ID verlangen. Oder auch Online-Shops, die rein digital unterwegs sind und das Alter Ihrer Kunden verifizieren müssen.
Eine Garantie, dass die E-ID in allen Bereichen freiwillig bleibt, kann der Bund zumindest in Bezug auf die Privatwirtschaft nicht geben.
https://x.com/FranzStirnimann/status/1959691876279492688/photo/1
https://www.nzz.ch/schweiz/e-id-wie-war-das-nochmals-mit-der-freiwilligkeit-ld.1898708
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen