Donnerstag, 7. Januar 2016

Trotz vorsätzlicher Tötung - Raser von Schönenwerd wird nicht ausgeschafft.

Der "Totenraser von Schönenwerd", ein junger Grieche, wird trotz vorsätzlicher Tötung gemäss Bundesgerichtsbeschluss nicht ausgeschafft. Im Jahr 2008 lieferte sich Nekti T. mit zwei Kollegen ein Strassenrennen, prallte mit seinem Fahrzeug in ein anderes Fahrzeug, eine 21-jährige Frau kam dabei ums Leben. Nekti T. wurde wegen vorsätzlicher Tötung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt. Das Solothurner Migrationsamt entzog ihm daraufhin die Niederlassungsbewilligung, Nekti T. zog dieses Urteil jedoch bis vors Bundesgericht weiter - und bekam nun Recht.

Das Parlament verweigert die Umsetzung des Volksentscheids zur Ausschaffungsinitiative vom 28.11.2010. Damals hat eine klare Mehrheit von Volk und Ständen einen Ausschaffungsautomatismus für kriminelle Ausländer beschlossen. Eine Zeit lang sah es sogar danach aus, als würde das Parlament dies akzeptieren und ein hartes Ausführungsgesetz erlassen. Im letzten Moment schwenkte die Mitte-Links-Mehrheit doch noch um und installierte sogar eine Härtefallklausel, welche das Volk mit dem damaligen Gegenvorschlag explizit wuchtig abgeschmettert hat.

1 Kommentar:

  1. Kriminelle Ausländer müssen unser Land verlassen. Auch hier geborene Ausländer. Die können sich doch jederzeit einbürgern lassen und die Pflichten des Schweizer Bürger übernehmen( Militärdienst, Zivildienst, Abstimmen), womit sie besser integriert würden.

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