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24.5.26

Die Baulandknappheit der Schweiz setzt dem Wachstum Grenzen

Die Baulandknappheit der Schweiz und die damit verbundene Preiszunahme des Baulandes setzt dem Wachstum Grenzen. Verdichtetes Bauen ist keine nachhaltige Lösung, wenn der Zuwanderung nicht Einhalt geboten wird. 

Das betrifft direkt den Lebensstandard der Menschen. Weiteres Einzonen von Kulturland widerspricht den Zielen des Naturschutzes und dem Erhalt der Biodiversität. In diesem Sinne ist eine Begrenzung der Einwanderung angebracht. 


Das eingezonte, aber noch nicht bebaute Land der Schweiz beträgt gemäss Bundesamt für Raumentwicklung 350 km2. Das sind 0,9 % der Landesfläche.


Die gesamte überbaute und  noch unbebaute Bauzonenfläche beträgt 2343 km², damit knapp 5,7 % der Schweiz.  Davon sind 15 % noch unüberbaut. 


Die Schweiz hat eine sehr hohe Bevölkerungsdichte in Bezug auf die Bauzonenfläche von 2343 km². Bei den jetzigen über 9 Millionen Einwohnern des ganzen Landes beträgt die Bevölkerungsdichte über 3800 Einwohner pro km2 Bauzonenfläche.


Das ist extrem hoch und wird in Vergleichen meist ausgelassen und nur die Bevölkerungsdichte pro Gesamtfläche angegeben. Hier zum Vergleich folgende Länder.


Land

Einwohner/km² Gesamtfläche

Geschätzt Einwohner/km² Siedlungs-/Baufläche

Switzerland

~220

~3’800

Germany

~236

~2’000–2’500

France

~120

~1’200–1’800

Austria

~110

~1’500

Netherlands

~530

~3’000–4’000

Japan

~330

~4’000–6’000

Singapore

~8’000

>20’000

29.3.26

10-Millionen-Schweiz Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative 'Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative).

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 73a Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung 
1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.
2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.
3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.

10-Millionen-Schweiz Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative 'Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)'