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31.3.26

Ruf nach einer regulierten Zuwanderung

Die aktuelle Migrationspolitik der Schweiz erhält keine allgemeine Zustimmung. Das Volk hat 2014 einer eigenständigen Steuerung der Zuwanderung zugestimmt. Jedoch wurde dieser Verfassungsartikel nicht umgesetzt. Das ist eine undemokratische Missachtung des Volkswillens.

Die Initiative "Keine 10-Millionen-Schweiz" möchte die Zuwanderung regulieren und nicht ungebremst weiterlaufen lassen. Die Zuwanderung soll damit nicht verhindert aber gebremst werden.

Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen.


Sandro Cattacin, Soziologe an der Universität Genf, spricht sich für eine modernisierte und besser regulierte Zuwanderung aus, die sich stärker an den gesellschaftlichen Bedürfnissen orientiert. Hierbei unterstreicht er die Notwendigkeit, ein Gleichgewicht zwischen hochqualifizierten Fachkräften und weniger qualifizierten Arbeitskräften zu finden, die dennoch eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt spielen.

Fördert Zuwanderung die Schweizer Wirtschaft oder birgt sie Risiken?

29.3.26

Hauptargumente für die Kontrolle der Zuwanderung

Dichtestress und Lebensqualität: Die Bevölkerung wächst zu schnell (ca. 80'000 pro Jahr), was Infrastruktur und Natur belastet. Das führt zur Überfremdung und Verlust heimischer Kultur.

Unabhängigkeit: Begrenzung der Einwanderung aus der EU und anderen Ländern, um die Kontrolle über das Bevölkerungswachstum zurückzugewinnen. Einhaltung der Verfassung, welche die eigenständige Kontrolle der Einwanderung verlangt.

Schutz des Arbeitsmarktes: Das ungebremste Wachstum der Bevölkerung durch die Personenfreizügigkeit senkt das Bruttoinlandprodukt pro Kopf. Der Lebensstandard der Schweiz sinkt. Einwanderung in den Arbeitsmarkt ist angebracht aber soll kontrolliert werden.

10-Millionen-Schweiz Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative 'Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative).

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 73a Nachhaltige Bevölkerungsentwicklung 
1 Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz darf zehn Millionen Menschen vor dem Jahr 2050 nicht überschreiten. Ab 2050 kann der Bundesrat den Grenzwert jährlich durch Verordnung um den Geburtenüberschuss anpassen. Der Bund stellt sicher, dass der Grenzwert eingehalten wird.
2 Bund und Kantone treffen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Massnahmen für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung, insbesondere zum Schutz der Umwelt und im Interesse der dauerhaften Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Leistungsfähigkeit der Infrastrukturen, der Gesundheitsversorgung und der schweizerischen Sozialversicherungen.
3 Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.

10-Millionen-Schweiz Initiativtext

Eidgenössische Volksinitiative 'Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)'