Der Würde des Menschen Rechnung tragen und gleichzeitig die medizinische Forschung nicht zu stark einengen: Das will der neue Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen, über den die Schweiz am 7. März abstimmt. - - In der Schlussabstimmung im Parlament lehnte lediglich die Schweizerische Volkspartei (SVP) den neuen Forschungsartikel ab. Die SVP stellte sich auf den Standpunkt, die im Artikel enthaltenen Grundsätze gehörten nicht in die Verfassung, sondern in ein Ausführungsgesetz. Artikel in swissinfo.ch
In der Tat ist der Verfassungstext sehr ausführlich und kompliziert geraten. In der Verfassung sollten lediglich die Grundsätze stehen. Die Diskussion zur Abstimmung vom 7. März beinhaltet vor allem die Frage, ob der Verfassungsartikel zu detailliert sei. Die Bundesverfassung soll gemäss Beschluss wie folgt geändert werden: http://www.admin.ch/ch/d/ff/2009/6649.pdf.