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26.8.26

Schweizer Neutralität schwer beschädigt

«Die Schweiz war dem Geist nach nie neutral»: Selenskyj versetzt der Neutralität den Todesstoss


Nach Russland erkennt nun auch die Ukraine das Ende der Schweizer Neutralität.

Als Kriegsparteien haben diese Länder bestätigt, dass die Schweiz im Ukraine Konflikt nicht neutral gehandelt hat, aber offiziell sich immer noch neutral bezeichnet. Damit steht fest, dass die Schweizer Politik an Glaubwürdigkeit eingebüsst hat.


Als Reaktion auf die Glückwünsche von Bundespräsident Guy Parmelin zum 35. Unabhängigkeitstag der Ukraine am 24. August 2026 setzte Selenskyj auf der Plattform X einen brisanten Tweet ab: 


«Als neutrales Land war die Schweiz dem Geiste nach nie neutral. Sie haben die Widerstandsfähigkeit unseres Volkes unterstützt und – was besonders wichtig ist – jede ernsthafte Möglichkeit unterstützt, zur Verwirklichung des Friedens beizutragen.»


Es zerschlägt das traditionelle Schweizer Selbstverständnis und bestätigt die schlimmsten Befürchtungen von weiten Teilen der Bevölkerung: Unsere Neutralität wird nicht mehr nur strapaziert – sie ist akut beschädigt. 


Damit liefert Selenskyj unfreiwillig den finalen Beweis für das, was Russland der Schweiz seit der bedingungslosen Übernahme der EU-Sanktionen vorwirft: Bern hat seine Rolle als unparteiischer Akteur verspielt. 

«Die Schweiz war dem Geist nach nie neutral»: Selenskyj ...weltwoche.ch

21.8.26

Selektive Anwendung des Völkerrechts

Die sogenannte flexible Neutralität, die der Bundesrat neuerdings verfolgt, erweist sich in der internationalen Diplomatie höchst unglaubwürdig. Einer der Kritikpunkte betrifft die unterschiedliche Anwendung des Völkerrechts. 


Wenn ein Staat wie die Schweiz, sich als anerkannt neutral erklärt, aber völkerrechtliche Regeln, Verträge oder Menschenrechte selektiv anwendet, wird dieses Verhalten in der Diplomatie als Doppelmoral abgestempelt. 


Die selektive Anwendung des Völkerrechts wird zu Recht von vielen Staaten kritisiert und als Projekt des Westens angesehen. In der UNO werden Verstösse gegen das Völkerrecht nur geahndet, wenn kein Veto der Grossmächte erfolgt. 


Die Schweiz sollte Verstösse gegen das Völkerrecht generell verurteilen, jedoch sich nicht an Sanktionen beteiligen, sofern diese nicht von der UNO verordnet wurden.

9.8.26

Die Neutralität lebt von der Glaubwürdigkeit.

"Die Neutralität lebt von der Glaubwürdigkeit. Deshalb muss die Schweiz im Frieden eine solche Politik verfolgen, die es ihr im Krieg erlaubt, neutral zu sein. Eine Anbindung an die EU oder eine enge Zusammenarbeit mit einem militärischen Bündnis wie der Nato ist mit einer glaubwürdigen Neutralität nicht vereinbar". Aus X.


3.7.26

EU-Sanktionspolitik schadet der neutralen Schweiz, nicht der Kriegspartei Russland!

Die Schweiz hat nach dem Einmarsch der Russen in die Ukraine am 28. Februar 2022 die Sanktionspakete – nicht-militärische Zwangsmassnahmen – der EU ungeprüft übernommen und der Schweizer Neutralität grossen Schaden zugefügt. 


Das führte zu rechtlichen Problemen, wirtschaftlichen Schäden und Unsicherheit für viele Firmen. Besonders die weltweiten Handelsverbote treffen die Schweiz viel stärker als die EU, bringen aber kaum Wirkung gegen Russland. 


Weil viele Regeln der EU-Sanktionen unklar sind, reagieren Unternehmen übervorsichtig und blockieren Geschäfte, obwohl es dafür für die Schweiz eigentlich keine rechtliche Grundlage gibt. Die Bundesratsmehrheit schadet dem Schweizer Wirtschaftsstandort.


Die Schweiz ist ein weltoffenes Export-Land. Die Grenzen sind nicht die EU-Aussengrenze! Wir müssen unsere Interessen eigenständig schützen und klare Regeln verfolgen. 


Eine konsequente Schweizer Neutralität stärkt das weltweite Vertrauen in unserer Land, sichert den Wohlstand und schützt uns vor Krieg. Das spricht für ein Ja zur Neutralitätsinitiative.

Pro Schweiz

28.6.26

Die moderne Schweiz kann also den Russen dankbar sein…

Die moderne Schweiz kann also den Russen dankbar sein…Zar Alexander I. von Russland: Letztlich war es Alexander I., der über das Schicksal der Schweiz bestimmte, weil er der Vorsitzende der Koalition war. 


Vor 200 Jahren trafen sich die Siegermächte in Wien, um Europa nach den revolutionären Tumulten zu reorganisieren. Der Wiener Kongress hat auch den Beginn der Neutralität geprägt, mit der die Schweiz seither verbunden ist.


Als Vasallenstaat Frankreichs bekam die Schweiz die Nachwirkungen des napoleonischen Debakels 1814 voll zu spüren. Nun wurden die Weichen für die Zukunft Europas nicht mehr in Paris, sondern in Wien gestellt, wo sich die Siegermächte trafen.


Es stand viel auf dem Spiel. Es gab zwei Lager. Die Kantone der Eidgenossenschaft von 1798 wünschten eine Rückkehr zum ‚Ancien Régime‘, während die neuen Kantone ihre Macht erhalten wollten.


Frédéric-César de La Harpe, der ehemalige Hauslehrer des künftigen Zaren Alexander I., trat für die Erhaltung der Unabhängigkeit des Kantons Waadt ein, also für die Aufrechterhaltung der Schweiz mit ihren 22 Kantonen (die 19 Kantone, die aus der Mediationsakte hervorgingen, plus Neuenburg, Genf und Wallis). Er war der Chef des Vorzimmers, der Privatsekretär. Er war ein wichtiges Verbindungsglied zwischen dem Zaren und dem Rest der Welt.


De La Harpe ist zweifellos derjenige Schweizer, der die wichtigste Rolle in der Weltgeschichte ausgeübt hat. Niemals stand ein Schweizer den globalen Fragen und grossen Führern so nahe wie er. De La Harpe befand sich seit dem Eintreffen der Russen in Frankreich bis zum Ende des Wiener Kongresses dauernd im Kreis des Zaren.


Frédéric-César de la Harpe (* 6. April 1754 in Rolle; † 30.März 1838 in Lausanne), auch de Laharpe, war ein Schweizer Politiker der Helvetik und Erzieher des Zaren Alexander I. von Russland. Wikipedia  

Der Tag, an dem die Schweiz neutral wurde

Neutralität bedeutet, in einem Streit oder Konflikt keine Partei zu ergreifen.

Neutralität bedeutet, in einem Streit oder Konflikt keine Partei zu ergreifen, sich herauszuhalten und Unparteilichkeit zu wahren. Das Wort stammt vom lateinischen Begriff ne uter ab, was "keiner von beiden" bedeutet. 


Die internationale Anerkennung der immerwährenden Schweizer Neutralität geht offiziell auf den Wiener Kongress im Jahr 1815 zurück. Historische Wurzeln wie die Niederlage in der Schlacht bei Marignano (1515) und der Westfälische Friede (1648) legten bereits den Grundstein für die Abkehr der Eidgenossenschaft von grossen Machtkämpfen. 


Ein neutraler Staat (wie die Schweiz) beteiligt sich an keinen Kriegen anderer Länder und tritt keinen militärischen Bündnissen bei. Er darf keine Waffen an Konfliktparteien liefern. 


Die dauernde Neutralität ist ein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Sie trägt bei zum Frieden und zur Sicherheit in Europa und jenseits der Grenzen Europas. Sie dient der Sicherung der Unabhängigkeit unseres Landes und der Unverletzlichkeit des Staatsgebiets. In Übereinstimmung mit dem Neutralitätsrechts nimmt die Schweiz nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten teil.


Das Neutralitätsrecht, das in den Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 kodifiziert wurde, ist Teil des Völkergewohnheitsrechts. Es legt die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates fest. Das wichtigste dieser Rechte ist die Unverletzlichkeit des Staatsgebiets. Zu den wichtigsten Pflichten eines neutralen Staates gehört es,

  • sich der Teilnahme an Kriegen zu enthalten
  • alle Kriegsparteien im Hinblick auf den privaten Export von Rüstungsgütern gleich zu behandeln
  • den Kriegsparteien keine militärische Unterstützung zur Verfügung zu stellen, bspw. Verbot von kriegsrelevanten Gütern aus staatseigenen Beständen oder Söldner
  • den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung zu stellen

Der Tag, an dem die Schweiz neutral wurde

https://www.eda.admin.ch/de/neutralitaet

Broschüre «Die Neutralität der Schweiz»PDF568.50 kB3. März 2022


27.6.26

Volksabstimmung vom 27. September 2026

Der Bundesrat hat entschieden, am 27. September 2026 zwei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen.


1.   Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» (BBl 2026 799);


2.   Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» (BBl 2026 800).