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26.8.26

Schweizer Neutralität schwer beschädigt

«Die Schweiz war dem Geist nach nie neutral»: Selenskyj versetzt der Neutralität den Todesstoss


Nach Russland erkennt nun auch die Ukraine das Ende der Schweizer Neutralität.

Als Kriegsparteien haben diese Länder bestätigt, dass die Schweiz im Ukraine Konflikt nicht neutral gehandelt hat, aber offiziell sich immer noch neutral bezeichnet. Damit steht fest, dass die Schweizer Politik an Glaubwürdigkeit eingebüsst hat.


Als Reaktion auf die Glückwünsche von Bundespräsident Guy Parmelin zum 35. Unabhängigkeitstag der Ukraine am 24. August 2026 setzte Selenskyj auf der Plattform X einen brisanten Tweet ab: 


«Als neutrales Land war die Schweiz dem Geiste nach nie neutral. Sie haben die Widerstandsfähigkeit unseres Volkes unterstützt und – was besonders wichtig ist – jede ernsthafte Möglichkeit unterstützt, zur Verwirklichung des Friedens beizutragen.»


Es zerschlägt das traditionelle Schweizer Selbstverständnis und bestätigt die schlimmsten Befürchtungen von weiten Teilen der Bevölkerung: Unsere Neutralität wird nicht mehr nur strapaziert – sie ist akut beschädigt. 


Damit liefert Selenskyj unfreiwillig den finalen Beweis für das, was Russland der Schweiz seit der bedingungslosen Übernahme der EU-Sanktionen vorwirft: Bern hat seine Rolle als unparteiischer Akteur verspielt. 

«Die Schweiz war dem Geist nach nie neutral»: Selenskyj ...weltwoche.ch

21.8.26

Selektive Anwendung des Völkerrechts

Die sogenannte flexible Neutralität, die der Bundesrat neuerdings verfolgt, erweist sich in der internationalen Diplomatie höchst unglaubwürdig. Einer der Kritikpunkte betrifft die unterschiedliche Anwendung des Völkerrechts. 


Wenn ein Staat wie die Schweiz, sich als anerkannt neutral erklärt, aber völkerrechtliche Regeln, Verträge oder Menschenrechte selektiv anwendet, wird dieses Verhalten in der Diplomatie als Doppelmoral abgestempelt. 


Die selektive Anwendung des Völkerrechts wird zu Recht von vielen Staaten kritisiert und als Projekt des Westens angesehen. In der UNO werden Verstösse gegen das Völkerrecht nur geahndet, wenn kein Veto der Grossmächte erfolgt. 


Die Schweiz sollte Verstösse gegen das Völkerrecht generell verurteilen, jedoch sich nicht an Sanktionen beteiligen, sofern diese nicht von der UNO verordnet wurden.

28.6.26

Neutralität bedeutet, in einem Streit oder Konflikt keine Partei zu ergreifen.

Neutralität bedeutet, in einem Streit oder Konflikt keine Partei zu ergreifen, sich herauszuhalten und Unparteilichkeit zu wahren. Das Wort stammt vom lateinischen Begriff ne uter ab, was "keiner von beiden" bedeutet. 


Die internationale Anerkennung der immerwährenden Schweizer Neutralität geht offiziell auf den Wiener Kongress im Jahr 1815 zurück. Historische Wurzeln wie die Niederlage in der Schlacht bei Marignano (1515) und der Westfälische Friede (1648) legten bereits den Grundstein für die Abkehr der Eidgenossenschaft von grossen Machtkämpfen. 


Ein neutraler Staat (wie die Schweiz) beteiligt sich an keinen Kriegen anderer Länder und tritt keinen militärischen Bündnissen bei. Er darf keine Waffen an Konfliktparteien liefern. 


Die dauernde Neutralität ist ein Instrument der schweizerischen Aussen- und Sicherheitspolitik. Sie trägt bei zum Frieden und zur Sicherheit in Europa und jenseits der Grenzen Europas. Sie dient der Sicherung der Unabhängigkeit unseres Landes und der Unverletzlichkeit des Staatsgebiets. In Übereinstimmung mit dem Neutralitätsrechts nimmt die Schweiz nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten teil.


Das Neutralitätsrecht, das in den Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 kodifiziert wurde, ist Teil des Völkergewohnheitsrechts. Es legt die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates fest. Das wichtigste dieser Rechte ist die Unverletzlichkeit des Staatsgebiets. Zu den wichtigsten Pflichten eines neutralen Staates gehört es,

  • sich der Teilnahme an Kriegen zu enthalten
  • alle Kriegsparteien im Hinblick auf den privaten Export von Rüstungsgütern gleich zu behandeln
  • den Kriegsparteien keine militärische Unterstützung zur Verfügung zu stellen, bspw. Verbot von kriegsrelevanten Gütern aus staatseigenen Beständen oder Söldner
  • den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung zu stellen

Der Tag, an dem die Schweiz neutral wurde

https://www.eda.admin.ch/de/neutralitaet

Broschüre «Die Neutralität der Schweiz»PDF568.50 kB3. März 2022