13.2.11

Resultate der Volksabstimmung vom 13.Feb.2011

Die Initiative "Für den Schutz vor Waffengewalt" wurde mit 56.3 % Nein-Stimmen und mit einem grossen Kantone-Mehr angelehnt.
1'395'806 Nein
1'083'161 Ja
Linke Verbände und die "Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA)" haben die Volksinitiative  «Für den Schutz vor Waffengewalt» lanciert. Die Initiative will das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem für Waffen durch ein neues ersetzen.  Mehr zum Inhalt.

16.1.11

Argumente für ein Nein zur Initiative der Linksextremen.

Es gibt zahlreiche Gründe für ein Nein zur Intiative der Linksextremen «Für den Schutz vor Waffengewalt», die am 13. Februar 2011 zur Volksabstimmung ansteht.
- Das jetzige Waffenrecht ist streng genug und ist durch den Schengen-Vertrag EU-konform.
- Die Initiative bringt keine Verbesserung zum geltenden Gesetz.
- Verbrecher werden durch die Initiative nicht erfasst, sondern nur ehrliche Wehrmänner und Sportschützen.
- Die Initiative würde die Suizidrate verringern, ist eine unbelegbare Behauptung.
- Das schweizerische Milizsystem ist auf den traditionellen Grundsätze der direkten Demokratie und der Bürgerwehr aufgebaut, welche dem Bürger das Recht zum Waffentragen einräumt.
- Die Waffe ist auch heute noch ein Symbol des Vertrauens zwischen dem Staat und dem Bürger.
- Es besteht schon heute die Möglichkeit, die Armeewaffe beim Kanton abzugeben, sofern das der Wehrmann oder seine Familie wünscht.
- Die persönliche Waffe wird nach geltendem Recht nach Beendigung der Wehrpflicht zurückgegeben. Nur bei Vorhandensein eines Waffenscheins kann die Waffe behalten werden.
- Die Wehrmänner rücken zu Wiederholungskursen mit der persönlichen Waffe ein und vereinfachen die Erstellung der Bereitschaft.
- Die Wehrmänner  sind verpflichtet, einmal im Jahr zum Schiesstraining zu gehen. Die Initiative würde die Organisation des obligatorischen Trainings verkomplizieren.
- Die Initiative schafft mehr Bürokratie und Personalkosten. Waffenregister bestehen in den Kantonen. Der Bund muss nicht auch noch eine zentrales Register führen. Dies wäre eine Umlagerung von kantonalen Systemen in ein nationales System und würde Millionen kosten.
- Die Polizeihoheit und die Waffenkontrolle ist Sache der Kantone. Der Bund sollte nicht den Einsatz von Waffen durch die kantonalen Polizeikorps regeln müssen.
- Die Initianden sind linksextreme Armeeabschaffer und blauäugige Pazifisten, welche der Schweiz schaden wollen.

6.1.11

Lasst dem Wehrmann die Waffe.

Die Waffen Initiative der Linken sollte der Stimmbürger ablehnen. Die Initiative will dem Wehrmann die Waffe wegnehmen und als Fernziel die Armee abschaffen. Jahrhunderte lang haben freie Schweizer Waffen zuhause aufbewahrt. Das Milizsystem der Schweiz baut auf dem demokratischen Prinzip "die Macht dem Volke" auf. Warum sollte jetzt dem Soldaten das Vertrauen entzogen werden ?
Die Initiative gefährdet militärische Schiessübungen, Schiesssport und Jagd. Die Vorschriften enthalten  die Einführung eines zentralen Waffenregisters und ein Fähigkeitsausweis des Wehrmannes. Das bestehende Waffengesetz genügt. Es ist eine Illusion, die vorgeschlagene Regelung schaffe mehr Sicherheit, wie die Initianten behaupten.
Waffeninitiative NEIN.

19.12.10

Volksabstimmung vom 13. Februar 2011.

Am 13. Februar 2011 kommt folgende eidgenössische Volksinitiative zur Abstimmung:
 «Für den Schutz vor Waffengewalt»
Die Initiative will das bestehende Bewilligungs- und Kontrollsystem für Waffen durch ein neues ersetzen. Armeewaffen müssten neu im Zeughaus deponiert werden und sämtliche Feuerwaffen würden zentral beim Bund statt in den Kantonen registriert. Zudem fordert die Initiative einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Feuerwaffen und Munition.
Empfehlung an die Stimmberechtigten: 
- Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative abzulehnen.
- Der Nationalrat hat die Initiative mit 119 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt, der Ständerat mit 30 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Wortlaut der Initiative: admin.ch

3.12.10

Kriminelle Ausländer konsequent ausschaffen

Der Schweizer Souverän hat am 28. November 2010 der Gesetzgebung und der Justiz einen klaren Auftrag erteilt. Kriminelle Ausländer, die eines Verbrechens verurteilt wurden, sollen konsequent weggewiesen und aus der Schweiz ausgeschafft werden. Die schweren Verbrechen wurden im Initiativtext erwähnt. In der nun folgenden Ausgestaltung des Gesetzes werden die Bedingungen für die Ausschaffung näher genannt und weitere Vergehen hinzugefügt werden. Wir sehen in der Umsetzung keine Schwierigkeiten. Ein vom Gericht zu einer bedingten oder unbedingten Strafe verurteilter Ausländer wird automatisch zur Aussachaffung verurteilt werden müssen, sofern Ausnahmebestimmungen des zwingenden Völkerrechts (z.B. Todesstrafe im Herkunftsland) oder bestehender internationaler Verträge (Personenfreizügigkeit mit EU) dies nicht zulassen.
 
Zitat: "Das Abstimmungsresultat zeigt () das grosse Unbehagen der Bevölkerung gegenüber der Einwanderungspolitik der letzten Jahre. Die Öffnung der Grenzen, der freie Personenverkehr mit der EU und eine zu lasche Asylpolitik haben zu einer unkontrollierten Einwanderung geführt, die grosse Probleme mit sich bringt. Diesbezüglich ist klarer Handlungsbedarf gegeben. Die Schweiz muss ihre Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. - Von jeder Person, die in die Schweiz einwandert, ist zu erwarten, dass sie in einer Vereinbarung unsere Verfassung und unsere Rechtsordnung respektiert.-
Wie zu erwarten, melden sich nun auch wieder jene Kreise zu Wort, die einer Einschränkung der Volksrechte das Wort reden. Materielle Vorprüfungen von Volksinitiativen, die Ausweitung der Ungültigkeitsgründe oder die Einführung eines Verfassungsgerichts sollen letztlich dazu dienen, das Initiativrecht zu relativieren und schrittweise zurückzubinden. Damit soll das Volk weniger Einfluss auf die Politik haben. Diesen Tendenzen ist entschieden entgegenzutreten." schweizerzeit.ch: Klarer Auftrag vom Volk. Kriminelle Ausländer konsequent ausschaffen.

28.11.10

Resultate Abstimmungen vom 28. Nov. 2010

Eidgenössische Vorlagen vom 28. November 2010:
- Ausschaffungs-Initiative: Angenommen. JA 52.4 %. NEIN 47.1 %
- Gegenvorschlag zur Ausschaffungs-Initiative: Abgelehnt. JA 45.8 %. NEIN 54.2 %
- Steuergerechtigkeits-Initiative. Abgelehnt. JA 41.5 %. NEIN 58.5 %
NZZ: Zwei Volksbegehren und ein Gegenvorschlag

15.11.10

SP Reichtumssteuer-Initiative vernichtet Arbeitsplätze.

Die SP der Schweiz möchte mit ihrer Neid-Initiative den Gemeinden und Kantonen den Steuerfuss vorschreiben und damit den gesunden und bewährten Steuerwettbewerb zugunsten eines ungerechten zentralistischen Steuersystems ersetzen. Die Sozialisten sind bekannt dafür, dass sie immer wieder mit wirtschaftsfeindlichen Vorstössen den Wohlstand und unser föderalistisches Staatssystem aufs Spiel setzen. Die Sonntagspresse berichtet, dass Firmeninhaber mit hohem Investitionskapital im Falle einer Annahme der Reichtumssteuer abwandern könnten. Inhaber von grossen Firmen haben enorm hohes Privatkapital in Milliardenhöhe investiert und müssten künftig mit stark erhöhten Steuern rechnen. Da wird sich mancher Unternehmer überlegen, was es für Steueroptimierungs-Möglichkeiten gibt. Wenn man bedenkt, dass der Tennisspieler Federer von einem Jahr auf das andere statt 3 Millionen 5 Millionen Steuern bezahlen müsste, so ist es leicht, sich vorzustellen, dass es für ihn lohnen würde nach Dubai oder so umzuziehen. Schweizer Steuereinnahmen adee…

10.11.10

Plakate mutwillig zerstört.

In Grenchen würden die Plakate der Befürworter der Ausschaffungsinitiative massiv beschädigt und zerstört, berichtet grenchen.net. Die Zerstörung von Wahl- oder Abstimmungsplakaten hatte in der letzten Zeit massiv zugenommen. Die Täter sind im anti-demokratischen linken Milieu zu suchen.

JA zur Ausschaffungsinitiative - mehr Sicherheit für alle!

politonline.ch schreibt: Mit der Ausschaffungsinitiative können wir Ausländer, die in unserem Land schwere Verbrechen begehen, endlich konsequent ausweisen. - Nur mit der Initiative besteht ein Zwang zur konsequenten Ausschaffung. Die Initiative enthält im Gegensatz zur heutigen Regelung keine »kann«-Formulierung und im Gegensatz zum Gegenentwurf keine völkerrechtlichen und grundrechtlichen Ausnahmeregelungen, welche in der Praxis zur Verhinderung von Ausschaffungen führen werden. Der Gegenentwurf lässt den Behörden einen viel zu grossen Ermessensspielraum. .........mehr

6.11.10

Argumente für die Ausschaffung krimineller Ausländer.

Die Argumente auf einen Blick:
 
Ja zur Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
  • Ja zur konsequenten Ausschaffung krimineller Ausländer: Nur die Ausschaffungsinitiative führt wirklich zu einer einheitlichen und konsequenten Ausschaffungspolitik.
  • Ja zu mehr Sicherheit durch weniger Ausländerkriminalität: Wer sich nicht an unsere Regeln hält, muss die Schweiz verlassen. Die drohende Ausschaffung wird auch präventiv für mehr Sicherheit im Land sorgen.
  • Ja zur Sicherung unserer Sozialwerke durch Senkung des Sozialmissbrauchs: Nur die Drohung mit der Ausschaffung kann den Sozialmissbrauch durch Ausländer wirkungsvoll senken.
  • Ja zum Schutz von integrierten Ausländern: Anständige und integrationswillige Ausländer sind von der Initiative nicht betroffen und werden nicht mehr länger durch kriminelle Landsleute in Verruf gebracht.
 Nein zum Verhinderungs-Gegenentwurf zur Volksinitiative
  • Nein zur richterlichen und bürokratischen Verhinderung von Ausschaffungen: Im Gegenentwurf verhindern unzählige Rekursmöglichkeiten konsequente Ausschaffungen.
  • Nein zur Verankerung der Integrationsförderung in der Verfassung: Der Gegenentwurf beinhaltet teure und sinnlose Integrationsvorschriften für Bund, Kantone und Gemeinden. Integrationsarbeit ist vorab und zur Hauptsa che durch die zugewanderten Ausländer selber zu erbringen.
  • Nein zur schnellen Rückkehr in die Schweiz: Im Gegenentwurf fehlt eine Minimalfrist für Einreisesperren. Somit könnte ein krimineller Ausländer kurz nach seiner Ausschaffung bereits wieder in die Schweiz zurückkehren.
Lesen Sie mehr: ausschaffungsinitiative.ch