Unsere Verfassung garantiert Menschenrechte und ist älter als die europäische Menschenrechtskommission (EMRK). Die Selbstbestimmungsinitiative verlangt nicht die Kündigung der EMRK. Die Gegner behaupten, die Selbstbestimmungs-Initiative gefährde die Menschenrechte. Dem ist keinesfalls so. Die Schweiz ist und bleibt Mitglied des Europäischen Menschenrechtsrates (EMRK) und hält sich an das zwingende Völkerrecht (Verbote der Folter, des Völkermordes, des Angriffskrieges, der Sklaverei u.a.).
Samstag, 20. Oktober 2018
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