Die sogenannte flexible Neutralität, die der Bundesrat neuerdings verfolgt, erweist sich in der internationalen Diplomatie höchst unglaubwürdig. Einer der Kritikpunkte betrifft die unterschiedliche Anwendung des Völkerrechts.
Wenn ein Staat wie die Schweiz, sich als anerkannt neutral erklärt, aber völkerrechtliche Regeln, Verträge oder Menschenrechte selektiv anwendet, wird dieses Verhalten in der Diplomatie als Doppelmoral abgestempelt.
Die selektive Anwendung des Völkerrechts wird zu Recht von vielen Staaten kritisiert und als Projekt des Westens angesehen. In der UNO werden Verstösse gegen das Völkerrecht nur geahndet, wenn kein Veto der Grossmächte erfolgt.
Die Schweiz sollte Verstösse gegen das Völkerrecht generell verurteilen, jedoch sich nicht an Sanktionen beteiligen, sofern diese nicht von der UNO verordnet wurden.