Dienstag, 27. Oktober 2020

Konzernverantwortungsunitiative: Täuschungsmanöver der Initianten

Die Konzernverantwortungsunitiative wird zur Ablehnung empfohlen. Umstritten sind unter anderem die Beweislastumkehr und die Haftung für Lieferfirmen, die nicht im Ausland tätig sind.

baz: Für die Gegner ist klar, dass wegen der Initiative Unternehmen in der Schweiz angeklagt werden können und dann ihre Unschuld beweisen müssen. Sie sprechen von einer Beweislastumkehr. Eine solche ist unüblich und für das betroffene Unternehmen schwierig zu erbringen.

Die Konzernverantwortungsinitiative macht Firmen in der Schweiz nicht nur für Tochtergesellschaften im Ausland haftbar, sondern auch für wirtschaftlich kontrollierte Unternehmen. Die Gegner der Initiative finden, dies bedeute, dass ein Unternehmen für Fehler eines Lieferanten eingeklagt werden könnte.

Gemäss Initiativtext unterstehen alle Unternehmen der Sorgfaltspflicht. Viele sind jedoch gar nicht im Ausland tätig.

https://www.bazonline.ch/die-drei-taeuschungsmanoever-der-initianten-766558934984

https://www.bazonline.ch/konzernverantwortung-der-ueberblick-437605729498

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