Am 29. November 2026 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes ab.
Das Kriegsmaterialgesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Waffen, Waffensysteme und Waffenteile exportiert werden dürfen.
Das jetzige Gesetz verbietet aus Neutralitätsgründen den Export von Kriegsmaterial an Krieg führende Staaten.
Neu darf Kriegsmaterial an einen Partnerstaat geliefert werden, der in einen bewaffneten Konflikt verwickelt ist. Partnerstaaten werden namentlich aufgeführt und sind „verbündete“ westliche Staaten.
Diese Änderung wird in opportunistischer Weise infolge der Forderungen von NATO Staaten im Ukraine Krieg eingeführt und entspricht nicht den Grundsätzen der Neutralität. Jetzt soll nur an die NATO Staaten und weitere westlichen Staaten, auch wenn diese Krieg führen, Schweizer Kriegsmaterial geliefert werden dürfen. Warum nicht an alle Staaten ?
Das Gesetz wird damit noch zu einem grösseren Flickenwerk und hat mit Neutralität nichts mehr zu tun.
Diese Änderung sollte abgelehnt und das ganze Kriegsmaterialgesetz neu überarbeitet werden.
Als neutraler bewaffneter Staat ist die Schweiz Hersteller von Kriegsgerät, kauft aber die meisten Waffen im Ausland.
Der Export von Schweizer Waffen ist wichtig für den Erhalt der Schweizer Waffen Industrie.
Aus Neutralitätsgründen müsste die Schweiz an alle Staaten exportieren können. Logisch ist, dass Staaten die Waffen für den Kriegsfall kaufen und nicht nur zur Präsentation.
Das Verbot, Schweizer Waffen im Kriege einzusetzen, ist nicht im Sinne der heimischen Waffenindustrie und sollte abgeschafft werden. Das Kriegsmaterialgesetz bedarf einer gründlichen Revision.